Doppelmord Babenhausen
24.07.2018 um 20:59Ma_Ve schrieb:Die Aufklärungsquote bei Tötungsdelikten ist deutlich über 90% und Indizienprozesse sind da eher die Ausnahme!Ich glaube, ich muss mal wieder auf diese Kolummne hinweisen.
Unabhängig von diesem Fall hier ist es mir lieber einen Mörder frei rumlaufen zu lassen als einen Unschuldigen mit labbrigen Indizien wegzusperren!
Allein schon deshalb, weil es eigentlich den Begriff Indizienprozess nicht gibt und weil das mit den Indizien und den Beweisen halt doch ein bisschen anders ist, als es gern gesehen wird.
Es ist viel Text und so habe ich ein bisschen was zitiert:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-09/strafprozess-beweis-indiz-fischer-im-recht
Freilich: Was "Beweis" ist, entscheiden nicht ein Gesetz oder eine feststehende Regel, sondern, wie wir gehört haben, "die freie Überzeugung des Gerichts", und zwar "aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung". Das ist, liebe Leserinnen und Leser, eine echte Zumutung! Sie stößt vielfach auf Ablehnung, oft auf Unverständnis, manchmal auf Empörung: Ein hergelaufener Jurist, kein bisschen weiser oder wertvoller als alle anderen Menschen, maßt sich an, die "Wahrheit" zu kennen! Obwohl er nichts von A weiß und nichts von B, nichts von der "Szene", in der sie verkehrten, nichts von der Wirkung von acht halben Litern Bier oder von zwei Gramm Amphetamin (oder beidem zusammen), von der Freundin des A, die früher die des B war, und so weiter: Vom ganzen sogenannten Leben halt.
Aber das täuscht. Die meisten Richter wissen genauso viel über das Leben wie die meisten anderen Bürger auch. Es ist jedoch ihr Beruf, den eigenen Vorurteilen nicht zu trauen. Sie sollen nicht bestrafen, wen sie für einen Drecksack halten, und nicht freisprechen, wen sie gut leiden können. Sondern nach der Feststellung von Haupttatsachen suchen, und nach der Feststellung von Gegentatsachen, die dem entgegenstehen (war es Notwehr?).
Alles hängt daran, was ein "Beweis" ist. Ist der Beweis geführt, so sagt es das Gesetz und so meinen wir, ist die Folge zwangsläufig, denn dann kennen wir die Schuld und finden die angemessene Strafe.