@monstra Also, wenn ich zur Tatwaffe eine Stellungnahme abgeben soll: Ich finde es leicht erstaunlich, dass es eine P.38 ist.
Das sind eigentlich eher Sammlerstücke, die weit über mehreren hundert Euro gehandelt werden. Wenn er eine Waffe kaufen will, um damit explizit einen Mord zu begehen, nehme ich keine Waffe aus dem zweiten Weltkrieg, sondern kaufe mir für 100 Euro eine Umarex in Tschechien. Und selbst wenn man nicht ohne weiteres nach Tschechien kommt, wird man eher auf eine Glock oder Walther neueren Fabrikats treffen. Ich finde also die Waffenwahl als solche recht seltsam, vor allem bei der dann verwendeten Munition, die eben nicht von Walther ist (die man aber überall günstig kaufen kann), sondern aus Seoul stammt. Das klingt eher so, als hätte jemand die Waffe bereits gehabt und sich die Munition über dubiose Umwege besorgt.
Des weiteren: Die These, 9 Kugeln, 8 im Magazin, eine im Lauf.
Das würde uns zu der Annahme führen, der Täter habe die Waffe durchgeladen, die Patrone im Lauf belassen, Waffe gesichert, Magazin entnommen und eine weitere Patrone in das Magazin nachgeführt. Ist grundsätzlich vorstellbar, wenn man die Handhabung von Waffen irgendwann gelernt oder beobachtet hat. Es ist ein klassischer Anfängerfehler, die Patrone im Lauf zu vergessen - auch meine Frau hat eine Weile gebraucht, ehe sie das Prinzip verinnerlicht hat.
Dann ist es aber umso seltsamer, dass er dann die Waffe leer schoss und ERNEUT Patronen ins Magazin nachführte.
Um es zu verbildlichen: Wäre ich jetzt drauf und dran jemanden umzubringen, dann würde ich in Vorbereitung der Tat die Waffe zunächst durchladen, dann sichern und losziehen, entsichern und abdrücken, nachladen wenns leer ist. Wenn ich so weit denke, das Magazin dann aber nochmal nachzuladen, bevor ich losgehe und in Betracht ziehe, meine Waffe ohnehin während der Tat nachzuladen, wie das auch im Urteil anklang, hätte ich die 9 Patrone erst gar nicht ins Magazin nachführen müssen.
Welche Schlüsse man daraus ziehen sollte?
Ich denke, die Tatwaffe wäre vermutlich schon deutlich länger im Besitz des Täters, wenn es sich wirklich um eine P.38 handelt - weiß jemand, wie das festgestellt wurde? - die kauft man sich nicht, um 3 Leute anzuschießen und sie wegzuwerfen, deutlich zu teuer. Vielleicht ein Familienerbstück oder ähnliches, dann stellt sich die Frage, wieso Frau oder Freunden der Besitz der Waffe nicht auffiel.
Es ist durchaus verbreitet, gerade auf dem Land, dass die Menschen Waffen besitzen, aber nur um sie daheim rumliegen zu haben und ohne Munition. Das klingt in diesem Fall ähnlich, da die verwendete Munition aus Seoul erstmal nach einem nachträglichen Kauf klingt.
Das ein ominöser Waffenhändler ein Weltkriegsartefakt im Paket mit Koreanischen Patronen vertreibt, erscheint mir zweifelhaft.
Dann, zu der Schalldämpfergeschichte ganz allgemein:
Der angesprochene "Überschallknall" von Strate entsteht bei nahezu jedem Schalldämpfer. Man sieht in Filmen immer Leute mit Schalldämpfern feuern, die dann ein leises "Plopp" machen und in 5 Metern Entfernung hört es keiner. Das ist ein urbaner Mythos. Selbst ein industriell gebauter Schalldämpfer gibt einen im näheren Umkreis hörbaren Knall ab - denn Schalldämpfer waren nie dafür gedacht, im Nahkampf verwendet zu werden, sondern den weit hörbaren Knall eines Schusses so zu dämpfen, dass die Richtung eines getarnten Scharfschützen nicht mehr klar auszumachen ist. Der Zweck war nie eine vollständige Geräuschunterdrückung.
Daher kann es gut möglich sein, dass der Schütze dies nach den ersten Schüssen auch feststellte und den Dämpfer wieder abmontierte und ohne weiter arbeitete, so einen gewaltigen Unterschied macht das nach einigen Schüssen durch den Bauschaum nun auch nicht mehr. Durch den Schuss, den zerfetzten Schaum und der Tatsache, dass nach einem Schuss Luft in den Lauf nachströmt - deswegen brauchen große Geschütze meist Gefechtsrauchabsauger, die das innere von Panzern und Bunkern vor einströmenden Treibgasen schützen - konnten kleinste Partikel in den Lauf gelangen, die dann bei den weiteren Schüssen in abnehmender Weise im Haus verteilt wurden.
Welche Schlüsse sich jetzt daraus ziehen lassen - keine Ahnung. Ich habe erstmal nur wiedergegeben, was mir bei der Betrachtung der von dir angesprochenen Bereiche so auffällt.
@fortylicks Ich meinte damit eine einfache Auflistung, was als unumstößlicher Fakt mittlerweile bewiesen ist - z.B. die Lärmbelästigung, die ja angeblich nicht stattgefunden hat, obwohl das Urteil sagt, das Haus sei hellhörig. 2014 haben sich die Leute hier deswegen den Kopf eingeschlagen, ich frage mich, ob das abschließend geklärt wurde.