Doppelmord Babenhausen
08.08.2018 um 23:38Der Begriff „Wiederaufnahme des Verfahrens“ ist möglicherweise missverständlich.
Er bedeutet nicht, das es, wenn ein Wiederaufnahmeantrag erfolgreich ist, zu einem kompletten Neubeginn nach dem Motto „Neues Spiel, neues Glück“ kommt.
Vielmehr bedeutet er, dass das alte, eigentlich rechtskräftig abgeschlossene Verfahren wieder aufgenommen (und die dortige Hauptverhandlung „erneuert“ im Sinne von § 370 Absatz 2 StPO, oben zitiert) wird.
Hätte AD also mit seinem WA-Antrag Erfolg, würde das rechtskräftig beendete Verfahren des LG Darmstadt wieder aufgenommen und die dortige Hauptverhandlung erneuert werden, vielleicht bei einer anderen Kammer dieses Gerichts, aber es ginge immer noch um das alte, eben „wiederaufgenommene“ Verfahren. Die Ergebnisse der dortigen bisherigen Hauptverhandlung blieben natürlich, nur kämen jetzt eben neue hinzu, wenn es welche gäbe.
Voraussetzung ist aber immer ein erfolgreicher WA-Antrag. Gibt es keinen, wird das alte Verfahren des LG Darmstadt dann eben nicht „wiederaufgenommen“, es bliebe bei der Rechtskraft des dortigen Urteils, fertig.
Er bedeutet nicht, das es, wenn ein Wiederaufnahmeantrag erfolgreich ist, zu einem kompletten Neubeginn nach dem Motto „Neues Spiel, neues Glück“ kommt.
Vielmehr bedeutet er, dass das alte, eigentlich rechtskräftig abgeschlossene Verfahren wieder aufgenommen (und die dortige Hauptverhandlung „erneuert“ im Sinne von § 370 Absatz 2 StPO, oben zitiert) wird.
Hätte AD also mit seinem WA-Antrag Erfolg, würde das rechtskräftig beendete Verfahren des LG Darmstadt wieder aufgenommen und die dortige Hauptverhandlung erneuert werden, vielleicht bei einer anderen Kammer dieses Gerichts, aber es ginge immer noch um das alte, eben „wiederaufgenommene“ Verfahren. Die Ergebnisse der dortigen bisherigen Hauptverhandlung blieben natürlich, nur kämen jetzt eben neue hinzu, wenn es welche gäbe.
Voraussetzung ist aber immer ein erfolgreicher WA-Antrag. Gibt es keinen, wird das alte Verfahren des LG Darmstadt dann eben nicht „wiederaufgenommen“, es bliebe bei der Rechtskraft des dortigen Urteils, fertig.