falstaff schrieb:Es liegt mir fern jemanden direkt beleidigen zu wollen - aber bei solchen Aussagen frage ich mich manchmal, ob du uns verarschen willst. Das klingt als käme es von jemandem der auf einer isolierten Insel lebt und seine Kenntnisse über das Leben in Deutschland (oder in irgendeinem anderen Land dieser Welt) aus Büchern für das Lesealter zwischen 6 und 8 bezieht. Da ruft einer die Polizei, und der freundliche Schutzmann nimmt den Bösewicht fest und alle können wieder beruhigt schlafen.
Warum sollte ich dich verarschen um mal bei deiner Ausdrucksweise zu bleiben.
Ich versuche es dir kurz und knapp an einem Beispiel zu erklären:
Dein Nachbar feiert eine Party und du bist nicht eingeladen. Weil es dir zu laut ist und du nicht schlafen kannst rufst du die Polizei.
Dein Nachbar hat natürlich ab 22 Uhr die Nachtruhe einzuhalten.
Der Tatbestand einer Bußgeld bewehrten Owi (LimschG) ist erfüllt und mittels Paragraph 46 II OWiG hat der Beamte zur Verfolgung derselben die Maßnahmen der StPO zur Verfügung. Natürlich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
Ich weiß nicht auf welcher Insel du lebst, aber im richtigen Leben ist das so.
Folglich kann die Polizei auch bei Ruhestörungen sehr viel machen, insbesondere aber als mildestes Mittel Rücksprache mit dem Verursacher zu halten, um sich wenigstens zu vergewissern das im Haus alles in Ordnung ist.
Tägliches Brot der Beamten im Streifendienst, insbesondere in der Nachtschicht!