Doppelmord Babenhausen
24.08.2019 um 11:18jaska schrieb:Das liegt mir fern.Kein Problem. Ich habe aber in manchen threads so was schon gelesen.
Mir ging es um Strate und wie ich das empfinde.
jaska schrieb:Das liegt mir fern.Kein Problem. Ich habe aber in manchen threads so was schon gelesen.
Mir ging es um Strate und wie ich das empfinde.
falstaff schrieb:Mal davon abgesehen dass es die Unabhängigkeit der Gerichte gefährden würde, wenn sich Richter hinterher in Talkshows für ihre Entscheidungen rechtfertigen müssten.Ihre Entscheidung begründet haben die Richter ja im Urteil. Was da geschrieben steht, ist das, was Grundlage jeder Urteilskritik ist und sein muss (mal abgesehen davon, dass nur das, was im Urteil steht, die Basis von Berufung und Revision ist). Misslich ist natürlich, wenn das Urteil nicht öffentlich zugänglich ist.
falstaff schrieb:Damit würde man dem Affen ohnehin nur noch mehr Zucker geben - denn warum sollten die Campagneros Argumente in Stern TV akzeptieren, die sie zuvor bereits im Gerichtssaal abgelehnt hatten?Richtig, die Campagneros - von welchen viele das Urteil gar nicht mal gelesen haben dürften - würden auch durch Auftritte der Richter in Talkshows nicht überzeugt. Im Grunde wären solche Auftritte nur eine zusätzliche Publikumsgaudi.
Andante schrieb:Man kann natürlich überlegen, ob Court-TV zugelassen werden sollte, um eine größere Öffentlichkeit als die im Gerichtssaal zu erreichen.Ich wäre dafür - schon aus reinem Voyeurismus :-D
falstaff schrieb:Ich wäre dafür - schon aus reinem Voyeurismus :-DKlaro, ich würde auch bei manchem Prozess gerne mal zuschauen :-) Allerdings könnten sich dann einige Prozessbeteiligte bemüßigt fühlen, ihre verborgenen schauspielerischen Talente herauszukramen, wenn sie wissen, dass die Kamera läuft...
Zarastro schrieb:Anders als in den USA stellen wir Verdächtige nicht öffentlich bloß (etwa durch volle Nennung des Nachnamens) und erlauben dadurch eine spätere Reintegration in die Gesellschaft. Daran sollten wir unbedingt festhalten!Im Grundsatz stimmt das. Davon gibt es aber auch Ausnahmen bei spektakulärer Tatbegehung. Etwa den Namen Andreas Lubitz kennt inzwischen jeder.
emz schrieb:Der Tatverdächtige im Fall der Ermordung von Dr. Walter Lübcke wird in sämtlichen Medien mit Vor- und Zunamen genannt.Das ist genau das, was ich meine. Geht es um eine Tat von erheblicher öffentlicher Bedeutung, ist eine Namensnennung zulässig.
Mich befremdet das etwas.
Deus_Ex_Machin schrieb:Im Grundsatz stimmt das. Davon gibt es aber auch Ausnahmen bei spektakulärer Tatbegehung. Etwa den Namen Andreas Lubitz kennt inzwischen jeder.ein toter der auch schon zum zeitpunkt des verdachtes tot war kann jawohl kaum noch bloßgestellt werden...
Deus_Ex_Machin schrieb:Stimmt nicht: Wikipedia: Postmortales_Persönlichkeitsrechtist das nicht etwas konstruiert....daraus einen achtungsanspruch eines immer tot gewesenen massenmörders abzuleiten?
EinElch schrieb:Die müssen sich wohl erstmal erklären lassen, warum sie trotzdem nicht auf Holzpfad sind.Na, in einigen Tagen dürfte die sofortige Beschwerde an das OLG Frankfurt fertig sein. Und DIE wird es in sich haben. Da wird man kommende Woche nur noch die letzten Kisten Andreas' aus der JVA abholen müssen.
achne schrieb:es ging lediglich um die nennung des namens...ob diese eine persönlichkeitsvetletzung darstellen könnte....und da weiß ich immer noch nicht wie dies sein könnteDa der Thread aufgezeichnet wird, ist es den erwähnten überlassen, hier etwas zu unternehmen. Egal unter welchem Alias wir hier unterwegs sind. Das lässt sich alles nachvollziehen. 😢
Andante schrieb:Strate wird wohl zugleich mit der sofortigen Beschwerde wieder beantragen, dass bis zur Entscheidung des OLG über die sofortige Beschwerde die Strafhaft unterbrochen wird, Darsow also vorläufig auf freien Fuß kommt. Aber viel Erfolg wird dieser Antrag wohl nicht haben...Das OLG Frankfurt ist für seine strenge Linie bei der Prüfung erstinstanzlicher WA-Entscheidungen in Fachkreisen berüchtigt. Strate selbst dürfte daher nicht viel Hoffnung haben. Das OLG dürfte auch recht zeitnah entscheiden, weil es nicht im Ansatz so überlastet ist wie das LG Kassel.
Das ist genau das, was ich meine. Geht es um eine Tat von erheblicher öffentlicher Bedeutung, ist eine Namensnennung zulässig.Richtig, bei Verbrechern, die durch ihre Tat quasi zur Person der Zeitgeschichte werden, wird häufig der Name genannt. In diese Richtung wurde z.B. bei Lubitz argumentiert:
Deus_Ex_Machin schrieb:Dann gibt es natürlich die Verfassungsbeschwerde und der BVerfG braucht meist so anderthalb bis zwei Jahre für die Entscheidung. Das bedeutet also, dass das Treiben der "Initiative" noch maximal zweieinhalb Jahre andauern wird. Danach wird man von Darsow vermutlich nie wieder etwas hören.Meine Einschätzung: Frau Darsow möchte am liebsten bis nach Straßburg gehen, Strate rät ihr nach dem OLG von weiteren Schritten ab - hauptsächlich weil er selbst keine Lust mehr hat, auf den Fall.