Doppelmord Babenhausen
13.09.2019 um 23:45Und daher wurde dem Antrag auch nicht entsprochen. Und jetzt läuft die sofortige Beschwerde dagegen beim OLG.
BoobSinclar schrieb:Wenn das jetzt angerufene Gericht zu einem anderen Schluss kommt, nämlich, dass die Videos ausreichend gewürdigt wurden, dann passiert da gar nichts sonst.Selbst wenn das OLG zum Schluss käme, die Videos seien nicht gewürdigt worden, müssten sie obendrein geeignet sein, ein milderes Urteil zu bewirken. Spätestens hier dürfte es scheitern.
Hier ist nochmal ganz klar begründet, warum kein mit Bauschaum gefüllter Schalldämpfer zum Einsatz gekommen sein kann. Das Spurenbild am Tatort weicht massiv von dieser Therie ab.Dazu möge jeder selbst ab Seite 281 im Urteil nachlesen.
Für uns auch ein grosser entlastender Moment, ist der Abgleich einer Geruchsprobe von Andreas durch einen Spezialhund der Polizei. Aussage des Spezialhundeführers: " Dieser Geruch (Andreas Darsow) war nicht im Tatobjekt."
Lange diskutierten die geistlichen Taliban-Führer, wie denn Homosexualität bestraft werden könne. Der ursprüngliche Plan sah vor, die Verurteilten bis zum Hals in den Boden einzugraben. Dann sollte eine Mauer über ihren Köpfen zum Einsturz gebracht werden. Zum Einsatz aber kommt immer wieder eine moderne Variante: Ein der Homosexualität Überführter muss sich vor einer Steinmauer aufstellen, die von einem Bulldozer oder Panzer niedergerissen wird. Das Gottesurteil fällt nach einer halben Stunde. Dann werden die Trümmer beiseite geräumt, und Überlebende sind frei.Quelle: https://taz.de/!1143844/
peterlee schrieb:Darum wird AD vermutlich freigesprochenWarum sollte er freigesprochen werden wenn seine Schuld zweifelsfrei im Urteil und der Ablehnung des WAV begründet ist?
Deus_Ex_Machin schrieb:Es stellt aber nicht die Frage, welches Gewicht diese „in die Beweiswürdi-gung eingestellten Punkte“ denn noch hätten, wenn sich beweisen lässt, dass eine mit gehärte-tem Bauschaum gefüllte PET-Flasche nicht bei der Tat zum Einsatz gekommen ist. Die Ant-wort ist einfach: gar keines. Jedenfalls keines, das auch nur ansatzweise an einen Tatverdacht oder gar an eine Verurteilung denken ließe.Kollege Dr. Strate ist schlau genug, diesen Satz so subtil wie möglich zu formulieren. Man lese ihn noch mal ganz genau: ...wenn sich beweisen lässt...
Dass dies offensichtlich Quatsch ist, wird auch Strate selbst wissen.
Deus_Ex_Machin schrieb:Selbst wenn das OLG zum Schluss käme, die Videos seien nicht gewürdigt worden, müssten sie obendrein geeignet sein, ein milderes Urteil zu bewirken. Spätestens hier dürfte es scheitern.