Doppelmord Babenhausen
13.09.2019 um 01:10RA Strate hat seine Begründung der sofortigen Beschwerde vom 29. August 2019 veröffentlicht:
https://strate.net/wp-content/uploads/2019/09/Sofortige-Beschwerde-2019-09-12.pdf
Er geht darauf ein, dass die 10 Videoclips nicht in ihrer Gesamtheit Gegenstand der 1. Verhandlung gewesen seien und damit die Ablehnung der Wiederaufnahme inhaltlich falsch sei. Das machte die Videos entgegen der Entscheidung doch zu neuen Beweismitteln.
Darüberhinaus sollen seine neu eingebrachten Gutachten auch als neue Beweise anerkannt werden.
Auch schliesst er die Benutzung eines Bauschaum-Schalldämpfers aus, da das Spurenbild am Tatort nicht zu verifizieren sei.
Zudem analysiert er die damalige Beauftragung von Pfoser und ob bzw. wie er schriftlich oder eben nur mündlich beauftragt wurde.
https://strate.net/wp-content/uploads/2019/09/Sofortige-Beschwerde-2019-09-12.pdf
Er geht darauf ein, dass die 10 Videoclips nicht in ihrer Gesamtheit Gegenstand der 1. Verhandlung gewesen seien und damit die Ablehnung der Wiederaufnahme inhaltlich falsch sei. Das machte die Videos entgegen der Entscheidung doch zu neuen Beweismitteln.
Darüberhinaus sollen seine neu eingebrachten Gutachten auch als neue Beweise anerkannt werden.
Auch schliesst er die Benutzung eines Bauschaum-Schalldämpfers aus, da das Spurenbild am Tatort nicht zu verifizieren sei.
Zudem analysiert er die damalige Beauftragung von Pfoser und ob bzw. wie er schriftlich oder eben nur mündlich beauftragt wurde.