Doppelmord Babenhausen
23.09.2019 um 16:00Worin genau soll denn mein "Angriff" bestanden haben?Kartoffelbrei2 schrieb:ohne gleich angegriffen zu werden
Worin genau soll denn mein "Angriff" bestanden haben?Kartoffelbrei2 schrieb:ohne gleich angegriffen zu werden
@Kartoffelbrei2Kartoffelbrei2 schrieb:Naja ich werde hier nichts mehr schreiben.
Den Beweis, dass er nicht am Tatort war, wer sollte den erbringen müssen?Andante schrieb:Das ist kein Beweis dafür, dass er nicht am Tatort war.
Das hilft doch nicht weiter, oder? ;)Kartoffelbrei2 schrieb:Naja ich werde hier nichts mehr schreiben.
Ja klar!Deus_Ex_Machin schrieb:Selbstverständlich ist es völlig lebensfern, dass eine unschuldige Person, deren Nachbarn bestialisch hingerichtet worden sind, über Kosten für einen Strafverteidiger nachdenkt, wenn er als Zeuge (!) eine Geruchs- und Speichelprobe abgeben soll. Auf eine solche Idee würde ein Unschuldiger niemals kommen. Du bindest Bären auf.
Nein, dass ging hier leider noch nie. Lasse Dich dadurch aber nicht entmutigen weiter Deine persönliche Meinung kund zu tun.Kartoffelbrei2 schrieb:heute um 15:55
anwesend
@Cass naja wenn ihr alle meint.... !dachte man kann hier schreiben, ohne gleich angegriffen zu werden
Viel ist es ja nicht, was dazu zu finden ist.Heribert schrieb:Die Aktion von RA Strate - ich weiß nicht warum bzw. mit welcher Intention er sich in diesem Fall eingeklinkt hat.
emz schrieb:Wir sollten uns davon frei machen, dass Strate den Fall übernommen hat, weil er Darsow für unschuldig hält. Ihm gefällt das Urteil nicht, damit mag so etwas gemeint sein, wie dass es nicht perfekt ist. Er sagt jedoch nicht, dass er das Urteil für falsch erachtet.
https://www.doppelmord-babenhausen.de/
Der renommierte Strafverteidiger Dr. jur. h.c. Gerhard Strate hat offiziell das Mandat für das Wiederaufnahmeverfahren von Andreas Darsow angenommen.
Herr Strate war vom Einsatz von Frau Darsow für ihren Ehemann sehr beeindruckt, deshalb hat er sich die von ihr übersandten Unterlagen näher angesehen. Er werde versuchen, eine Wiederaufnahme herbeizuführen, da ihm das Urteil nicht gefällt.
Das unterstellt den „Urteilsgegnern“, dass sie sich nicht mit dem Urteil befasst haben? Das ist das sympathische am Rechtsstaat. Jeder darf seine Meinung äußern.Heribert schrieb:es gibt wie in jedem der Fälle hier immer zwei Lager.
Das die sich nicht einer Meinung sind ist wohl klar, der „Vorteil“ der Befürworter des Urteil ist eindeutig, das sich unsere neutrale Judikative intensiv mit dem Fall auseinander gesetzt hat und ohne jede Zweifel zu einer Urteilsfindung gekommen sind.
Ich unterstelle niemanden etwas. Aber leider macht es auf mich den Eindruck, dass etliche hier sich null vor ab informiert haben, über den Fall, über das Urteil über das WAV. Was macht Diskussionen schwierig.Alice_im_Wl schrieb:Das unterstellt den „Urteilsgegnern“, dass sie sich nicht mit dem Urteil befasst haben? Das ist das sympathische am Rechtsstaat. Jeder darf seine Meinung äußern.