@emzEs ist immer wieder schwierig wenn einerseits in Übersicht, die nahezu zweifelsfreie Stimmigkeit der Urteilsgründe gerühmt wird. Und anderseits versucht wird, Gegenargumente mit isoliert dargestellten Tatsachen zu entkräften.
So hat der Verteidiger im Wiederaufnahmeverfahren, ein Mandat das er anlässlich der Produktion eines Fernsehbeitrags im ZDF ("Mein Mann ist kein Mörder, 2014) übernommen hat, seine kritische Einschätzung nach Durchsicht des Urteils durchaus umfassender begründet.
Ich meine der Rechtsanwalt schrieb dem Urteil einen "Pferdefuss" zu, womit er wohl versteckte Mängel in der Begründung meint.
Mit dem "Pferdefuss" meinte er sicherlich den für Verurteilung unbedingt notwendige Tatnachweis, der sich hier aus der Verbindung von Tatortspuren und der Recherchehandlung des Angeklagten ergeben soll. Wobei die Beweiswürdigung zur Verwendung eines solchen PET-Bauschaum-Schalldämpfer sehr knapp ausfällt.
Genau aus diesem Sachverhalt schöpft sich das gegenwärtige Wiederaufnahmevorbringen. Das Verfahren ist auch insofern noch nicht ausgeschöpft, da, sich das Gericht noch nicht mit den neu beigebrachten Tatsachen auseinandergesetzt hat und diese einer umfassenden Würdigung auf deren Entscheidungserheblichkeit auf das Urteil unterzog.