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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

09.09.2018 um 23:02
@emz
§ 906 BGB hatten wir hier auch schon. Wenn mir jetzt auch kein einschlägiges Urteil bekannt ist, so hätte es hier Möglichkeiten gegeben.


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09.09.2018 um 23:03
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:§ 906 BGB hatten wir hier auch schon. Wenn mir jetzt auch kein einschlägiges Urteil bekannt ist, so hätte es hier Möglichkeiten gegeben.
Darauf kommt es überhaupt nicht an, sondern auf die subjektive Sicht des Täters. Er sah eben keine Möglichkeit.


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09.09.2018 um 23:03
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Vermutlich hat Darsow keine PET-Flasche benutzt und glaubt deshalb, das sei die Schwachstelle des Urteils und wenn man beweise, dass er keine verwendet habe, sei er entlastet. Deshalb schießen die ja ausschließlich gegen diese Annahme, wobei sie alles andere (Internetrecherche etc.) nicht antasten.
In erster Linie ist dann das Urteil belastet und es wird ganz folgerichtig aufgehoben, hat ja niemand das Gericht gezwungen sich festzulegen.


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09.09.2018 um 23:05
Zitat von SFRSFR schrieb:In erster Linie ist dann das Urteil belastet und es wird ganz folgerichtig aufgehoben, hat ja niemand das Gericht gezwungen sich festzulegen.
Es wird eben nicht aufgehoben, weil es hierzu keine rechtliche Veranlassung gibt. Die Frage, welche Bauschaumkonstruktion für den Schalldämpfer verwendet wurde, ändert nicht das Geringste am Indizienring.


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09.09.2018 um 23:08
@Lichtenberg
Ja, so sehe ich das, ich finde es lebenspraktisch schon fernliegend.

Das Motiv ist eine innere Haltung, da kann man nichts falsch würdigen, weil man es ja eigentlich nicht wirklich wissen kann.

Das Gericht hat dafür Belege in der Hauptverhandlung gesammelt und es so noch vertretbar begründen zu können.

@Deus_Ex_Machin
Wie war den der Erkenntnishorizont des Angeklagten?


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09.09.2018 um 23:09
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Wie war den der subjektive Erkenntnishorizont des Angeklagten?
Den kann man anhand seiner Google-Recherchen zum Thema "Kündigung behinderter Mieter" kurz vor der Tat gut nachvollziehen.


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09.09.2018 um 23:14
@Deus_Ex_Machin
Bei nachhaltig schweren Störungen des Hausfriedens spielt die Behinderung letztlich keine Rolle, hatten wir schon.


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09.09.2018 um 23:16
@Rüdiger

Das spielt für die subjektive Sicht des Täters überhaupt keine Rolle. Dieser hat sich offensichtlich keinen fachkundigen Rechtsrat eingeholt und bezog seine Informationen aus Google-Recherchen. Wie die Rechtslage objektiv war, ist für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung.


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09.09.2018 um 23:17
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Das Motiv ist eine innere Haltung, da kann man nichts falsch würdigen, weil man es ja eigentlich nicht wirklich wissen kann.
Exakt auf den Punkt gebracht.


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09.09.2018 um 23:18
Zitat von SFRSFR schrieb:Exakt auf den Punkt gebracht.
Es ist aber falsch. Ein Motiv kann man - wie jede sog. innere Tatsache - auf Grundlage von objektiven Indizien ermitteln.


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09.09.2018 um 23:20
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Im Übrigen würde ich eine solche Dissertation nicht gerade als "einschlägige Literatur" bezeichnen
Natürlich, nur eine geschichtliche Darstellung. Letztlich bedeutungslos. War nur meine unqualifizierte Meinung.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Die staatstheoretische Begründung (öffentliche Kontrolle und Schutz vor Willkür) hat heute ihre Bedeutung im Wesentlichen verloren."
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Meyer-Goßner, 57. Auflage 2014, § 169 Rn. 1
Ach so. Wenn Herr Kleinknecht/Meyer-Goßner das so sagt. Er begründet es ja auch so gut. Der hat natürlich Recht. Sonst würde sein Werk nicht in jedem Gerichtssaal stehen.

Juristen scheinen mir ziemlich autoritätshörig zu sein. Ist wohl Teil der Berufsethik.


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09.09.2018 um 23:24
Zitat von monstramonstra schrieb:Juristen scheinen mir ziemlich autoritätshörig zu sein. Ist wohl Teil der Berufsethik.
Fischer war da schon eine wohltuende Ausnahme, wirklich schade, dass es so eine Ikone nicht mehr im Berufsleben jedenfalls gibt.


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09.09.2018 um 23:24
@monstra

Der Meyer-Goßner ist tatsächlich jener Kommentar, dem die meisten, wenn nicht alle Strafkammervorsitzenden folgen. Ob es einem gefällt oder nicht.


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09.09.2018 um 23:26
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:§ 906 BGB hatten wir hier auch schon. Wenn mir jetzt auch kein einschlägiges Urteil bekannt ist, so hätte es hier Möglichkeiten gegeben.
Es ist Dir kein einschlägiges Urteil bekannt, weil der § 906 BGB erkennbar (und mit ein wenig Willen auch für einen Laien) nicht für den vorliegenden Sachverhalt nutzbar ist.

Was denkst Du dir eigentlich dabei: Einfach mal schauen was Google ausspuckt und dann hier als Wissen präsentieren?

Glaubst Du ernsthaft, dass ein psychisch behinderter oder kranker Mensch unter die Norm "Zuführung unwägbarer Stoffe" zu subsumieren ist?

Es tut mir leid Rüdiger, aber wenn ich von Deiner Schreibkompetenz auf Deine Lesekompetenz schließe, dann wundert es mich nicht ernsthaft, dass Du meinst, dass irgendwelche von Dir angeführten Paragraphen tatsächlich einschlägig seien.


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09.09.2018 um 23:29
@Lichtenberg
Lärm wäre solch ein unwägbarer Stoff gewesen.


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09.09.2018 um 23:31
Zitat von monstramonstra schrieb:Ach so. Wenn Herr Kleinknecht/Meyer-Goßner das so sagt. Er begründet es ja auch so gut. Der hat natürlich Recht. Sonst würde sein Werk nicht in jedem Gerichtssaal stehen.
Du wirst in der von mir zitierten Quelle weitere Nachweise finden. Der Herr Meyer-Goßner (wer ist Kleinknecht?) hat sich in seinem Kommentar ja nicht alles alleine ausgedacht. Daher grenzt es an Infantilität, hier von Autoritätshörigkeit zu fabulieren.

Warum gibst Du dir nicht ein wenig Mühe und versuchst zu verstehen, was eine juristische Dissertation und was ein Gesetzeskommentar ist?

Und warum liest Du nicht die von Dir selbst zitierten Quellen?

Ich frage nur mal so.


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09.09.2018 um 23:32
Zitat von monstramonstra schrieb:Juristen scheinen mir ziemlich autoritätshörig zu sein. Ist wohl Teil der Berufsethik.
Niemals :D Wir schieben doch immer gerne einen revolutionären Teil in unserer Biographie mit. Schau mal Strate an, der immer noch gerne den aufmüpfigen System-Infragesteller gibt.

Man muss es ja nicht gleich Otto Schily nachmachen, aber irgendwann wird auch dem revolutionärsten Juristen auffallen, dass die, die auf der Richterbank des BGH oder gar BVerfG sitzen, am Ende einfach die Stärkeren sind :)

Wie mir ein älterer und daher wohl auch weiserer Kollege einmal vor vielen Jahren gesagt hat: wirklich wichtig ist es, beurteilen zu können, welcher Kampf sich lohnt und welcher nicht.

In der Hinsicht und bezogen auf unseren Fall hier scheint mir die Diskussion um den Kommentar zu § 169 extrem irrelevant.

Vielleicht bin ich auch nicht mehr revolutionär genug :)


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09.09.2018 um 23:33
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es ist aber falsch. Ein Motiv kann man - wie jede sog. innere Tatsache - auf Grundlage von objektiven Indizien ermitteln.
Hört sich ziemlich schräg an, sagen wir mal folgender Satz:

Ermittler B. hat bei dem Verdächtigen A. ein Motiv für seine Tat ermittelt.


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09.09.2018 um 23:33
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Der Meyer-Goßner ist tatsächlich jener Kommentar, dem die meisten, wenn nicht alle Strafkammervorsitzenden folgen. Ob es einem gefällt oder nicht.
Dann hoffe ich mal, dass die Gerichte sorgfältig mit dem Öffentlichkeitsprinzip umgehen und nicht wie @Lichtenberg denken, es habe keine Bedeutung mehr, weil das in einem Kommentar so steht (der mir nicht vorliegt):

"Der im Gerichtsverfassungsrecht enthaltene Grundsatz der Öffentlichkeit mündlicher Verhandlungen ist ein Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips. Auch entspricht er dem allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie."

http://www.bverfg.de/e/rs20010124_1bvr262395.html (Rn. 69 ff.)

Soviel Infantilismus sollte noch sein.


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09.09.2018 um 23:36
@monstra

In der Tat ist es so, dass inzwischen schon seit Jahrzehnten im Grundgesetz die Gewaltenteilung zementiert, der Öffentlichkeitsgrundsatz bei Gerichtsverhandlungen gesetzlich festgelegt, Verteidigerrechte vorhanden sind. Die Besorgnis, Opfer einer Willkürjustiz zu werden wie in vordemokratischen Zeiten teilweise, ist heute relativ unbegründet.

Das schließt natürlich im Einzelfall Fehler bei Ermittlern, StA, Gerichten nicht aus. Wie überall, wo Menschen arbeiten, sind auch in der Justiz Versäumnisse, Irrtümer etc. möglich, ganz klar. Dennoch ist im Großen und Ganzen das System in Ordnung und auch weitgehend akzeptiert. Etwas besseres ist ja auch noch keinem eingefallen.


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