monstra schrieb:Keiner sieht ins Urteil.
Hast du ja auch nicht
:DIch habe es indes beim Landgericht Kassel versucht.
Der Herr Schönhofen ist ein netter Mann, der mir erklärt hat, dass er derzeit über den Fall Darsow noch keine Kenntnis hat, er wird sich aber Informieren, ich werde die Tage nochmal anrufen.
Grundsätzlich wird das Gericht keine Verlautbarung machen, keine Pressemitteilung, nichts. Dieser Ball liegt im Feld der Gegenseite, die sich damit so viel Zeit lassen darf, wie sie will.
Allerdings ist die Information von Seiten des Gerichts erstmal nicht geschützt, wenn es abgelehnt wurde, darf er mir das auch grundsätzlich mitteilen, sofern der Vorgang als abgeschlossen gilt - also der Anwalt den Empfang bestätigt hat.
Zur grundsätzlichen Dauer eines solchen WA-Gesuchs konnte er mir nichts konkretes sagen, da ihm der Fall nicht bekannt war, auch nicht auf den Doppelmord übertragen. Je nach Komplexität des Sachverhalts und Inhalts des Gesuchs, kann es einige Wochen bis mehrere Monate dauern. Wie realistisch also das Szenario ist, dass im Beck-Blog geäußert wurde, kann man nicht abschätzen.
Ende der Woche treten wir nochmal in Kontakt, dann kann er mir sagen ob es noch läuft (was auch bedeuten kann, dass nur die Bestätigung des Anwalts fehlt), oder durch ist, mit welchem Ergebnis.