monstra schrieb:Die Interpretation einer unstreitig gemachten Aussage kann man nicht belegen. Nur begründen. Dafür bedarf es vielleicht etwas mehr des Aufwandes. Oder der Mühe.
Gut , aber wo ist bei der aufgebrachten Mühe der Ermessensspielraum und der Wahrheitsgehalt sichergestellt? Analog dazu die Tatsache, dass hier im Forum strenge Regeln herrschen. Es gibt hier eine qualitätssichernde Administrationsinstanz , die sicherstellt, dass User ihre Aussagen mit Belegen belegen, ansonsten werden ihre Beiträge wegmoderiert, als ungültig erklärt. Eine sehr gute Instanz, wie ich finde, die alles in allem gut funktioniert, die sicherstellt, dass Annahmen nicht als Tatsachen zur Geltung kommen. Nicht umsonst habe ich schon einmal bemerkt, dass hier strengere Regeln herrschen, als es im Urteil Darsow erkennbar ist.
Solch eine Instanz gibt es aber in Gerichten nicht. Als Beispiel die Vernehmung der Zeugin Sloboda, die behauptet, dass sie Toll am Tag nach der Tat beim Einkaufen getroffen hat. Da trifft die Kammer die Annahme, dass sich die Zeugin Sloboda über den konkreten Zeitpunkt des letztmaligen Sehens des Geschädigten Klaus Toll geirrt hat. Denn wenn die Zeugin wie von ihr selbst angegeben den Geschädigten Klaus Toll jeden Freitag beim Einkaufen antraf und dies aufgrund der Uhrzeit um 08.00 Uhr morgens und aufgrund des Umstands, dass er immer der erste Kunde war, ein für sie einprägsames Moment war, ist nicht nur in Anbetracht des Beweisergebnisses im Übrigen, was für dies en Tat zeitpunkt spricht, anzunehmen, dass die Zeugin nicht aus ihrer konlaeten Vorstellung aufgrund der aktuellen Wahrnehmung heraus, sondern alleine aufgrund der Regelmäßigkeit bZ\v. ,,Routine" des Antreffens des Klaus Toll davon ausging, diesen am Morgen des 17.04.2009 gesehen zu haben. Denn gerade weil diese Regelmäßigkeit gegeben war und daher sich die Zeugin Sloboda und der Geschädigte Klaus Toll nahezu jeden Freitag sahen, ist die Wahrscbeit1lichkeit zur Überzeugung der Kammer erheblich, dass die Zeugin diesen Umstand auf ihre vermeintlic h konkrete Vorstellung übertrug und daher lediglich davon ausging, ihn wie immer gesehen zu haben. (Siehe Seite 66 Urteil Darsow)
Wo ist denn hier der Admin, der Belege einfordert, oder zum Schweigen verdonnert, wenn es sich um eine unbelegte Annahme, basierend auf reiner Interpretation, handelt? Richter haben keine psychologische Ausbildung um Ermessen zu können, ob derlei Zeugenaussagen wahr sind oder nicht. Es ist Fakt, dass so eine Zeugenaussage als unwahr interpretiert wird, nur weil die Zeugin ihre Aussage nicht begründen kann. (Siehe Seite 66 Urteil Darsow)
Ein anderes Beispiel habe ich in Erinnerung, wie eine Zeugenaussage eines Ermittlers als wahr interpretiert wurde mit der Begründung, dass der Beamte in der Vergangenheit auch immer sehr zuverlässig war. Die genaue Stelle finde ich im Urteil leider nicht mehr, evtl kann da einer helfen. Wo ist denn in dieser Äquivalenz der Beleg und der Nachweis, dass es so ist, nur weil es in der Vergangenheit auch so war. Fischer spricht in dem von mir geposteten Video 1:01:21 davon wortwörtlich "wir gehen quasi mit einem wissenschaftlichen Anpruch daran.." aber im Urteil Darsow ist dieser Anspruch für mich nicht zu erkennen.
AnNevis schrieb:Fehler machen wir alle. Im Umgang mit den Fehlern zeigen wir, wie lernfähig wir abseits vom (hier) virtuell vermittelten Ego sind.
Richtig, nur hat das im Falle eines Fehlurteils in der Regel andere Konsequenzen, als in einem anonymen Forum..