jamie71 schrieb:unbelegten Tatsachen
Zeugenaussage wurden evaluiert und akzeptiert, sie ist als Beleg anzusehen. Punktum.
Hier wurde jedem Zeugen reihum schon unterstellt, nicht zu sehen, zu wissen oder zu hören. Doch durch die mehrfache Extrapolation durch und vor Gericht, durch Gutachter sowie auch durch das nicht Anfechten der Aussage durch die Verteidigung, ist es allgemeiner Konsens, dass die Aussage stimmt.
Es ist ebenfalls belegt, dass die sonst üblichen Aktivitäten der Tolls an diesem Morgen ausblieben.
Zudem ist belegt, dass die Tolls tot sind.
Daraus keine entsprechende Herleitung zuzulassen, mit dem Argument, sie sei nicht belegt, ist bestenfalls kühn, jedenfalls aber falsch.
Nebenbei ist eine Tatsache immer belegt, sonst wäre es keine Tatsache.
ADDENDUM: Nach deiner Logik wäre Beate Zschäpe etzala auf freiem Fuße.