falstaff schrieb:Die scheinen in deinem Denken hingegen nur als Randfiguren aufzutauchen.
Sorry, was ist das jetzt wieder für ein unsachliches Argument? Es ging hier um die Motive, sich für die Freilassung eines verurteilten Straftäters einzusetzen.
Seps13 schrieb:Das ist eine unsinnige Aussage. Natürlich ist das wichtig. Die Frage ist nur, ob es ihm ausreichend nachgewiesen wurde. Es geht um die Wahrheitsfindung, in der ein prozessualer Konsens zu erzielen ist. Und das wurde er.
Verstehe ich nicht, wo ist der Konsens erzielt worden? Und was ist wichtiger für den Strafverteidiger: Dass ihm der Angeklagte gesteht? Oder dass die Tat nachgewiesen wird? Und wa ist dann die Wahrheit, wirklich und prozessual?
Deus_Ex_Machin schrieb:Es ist der Job von Strafverteidigern, die Ansprüche an den Tatnachweis ins unerfüllbar Theoretische zu verlagern. Sonst wären sie auch völlig falsch in diesem Beruf.
Du hast nicht viel Erfahrung mit Strafverteidigung, Könnte das sein? Im Alltag des Steafverteidigers spielt das zumeist keine große Rolle. Da ist der Tatnachweis nicht die Frage. Sondern Bewährung, Strafzumessung, Haftfragen usw. Zumeist gesteht der Mandant, es gibt keine Zweifel an der Täterschaft. Oder der Verteidiger rät dazu.
Im Übrigen hat Herr Stahl recht: Meiner Ansicht nach ist der Nachweis nicht erbracht, dass Zschäpe Mittäterin bei den Morden war. Ich glaube aber, dass es am schriftlichen Urteil nichts zu rütteln geben wird. Und es sauberer und sehr viel sorgfältiger abgefasst sein wird als das des LG Darmstadt.