Doppelmord Babenhausen
26.08.2018 um 18:12Ich weiß gerade nicht was du meinst?jaska schrieb:War das Thema im Wiederaufnahmeantrag? Oder ist das einer der Dinge, die so offensichtlich sind, dass sie gar nicht erwähnt werden müssen?
Ich weiß gerade nicht was du meinst?jaska schrieb:War das Thema im Wiederaufnahmeantrag? Oder ist das einer der Dinge, die so offensichtlich sind, dass sie gar nicht erwähnt werden müssen?
Dass die gesicherten verschmauchten Bauschaumteilchen vom Tatort nicht annähernd in den Rekonstruktionen reproduziert werden konnten. Und dass das Gericht sich dieser Frage stellen wird.Ma_Ve schrieb:Schaut man sich die Videos im Wiederaufnahmeantrag an sieht jeder, dass man von feinen Plastikteilchen oder Partikeln weit entfernt ist.
Nein, das würde es nicht bedeuten. Ich habe mich auf die ständige Rechtsprechung zu Verurteilungen aufgrund eines Indizienrings bezogen. Eine solche Verurteilung liegt auch dem Fall Sabolic zugrunde, den Wiederaufnahme-Meister Strate gerade vor dem Landgericht Hamburg (nunmehr geht es zum OLG) zu neuem Leben erwecken will.Ma_Ve schrieb:Die These halte ich für gewagt.
Diese würde bedeuten, dass es völlig unerheblich ist was vorgebracht wird und das Urteil bleibt solange gültig bis ein oder mehrere Täter ermittelt werden würden.
Ich kenne nichts über den Fall Sabolic.Deus_Ex_Machin schrieb:Nein, das würde es nicht bedeuten. Ich habe mich auf die ständige Rechtsprechung zu Verurteilungen aufgrund eines Indizienrings bezogen. Eine solche Verurteilung liegt auch dem Fall Sabolic zugrunde, den Wiederaufnahme-Meister Strate gerade vor dem Landgericht Hamburg (nunmehr geht es zum OLG) zu neuem Leben erwecken will.
Das Landgericht teilte in seinem Zurückweisungsbeschluss Strate mit: Es bringt nichts, ein einziges Indiz aus einer Indizienkette zu erschüttern, wenn die übrigen nicht angegriffen werden. Mal sehen, wann Strate diese Information erfasst.
Wie ist das denn nun, ist dies eine faktische Aussage oder Deine persönliche Annahme? Und warum sollte das Gericht diesen Aspekt gerade jetzt genauer untersuchen?Ma_Ve schrieb:Schaut man sich die Videos im Wiederaufnahmeantrag an sieht jeder, dass man von feinen Plastikteilchen oder Partikeln weit entfernt ist.
Man muss über diesen Fall nichts wissen, um das von @Deus_Ex_Machin vorgestellte Dokument bzw. die Argumente zur Kenntnis zu nehmen und auf den Fall Babenhausen zu übertragen.Ma_Ve schrieb:Ich kenne nichts über den Fall Sabolic.
Videos anschauen, bewerten, eigene Schlüsse ziehen!jaska schrieb:Wie ist das denn nun, ist dies eine faktische Aussage oder Deine persönliche Annahme? Und warum sollte das Gericht diesen Aspekt gerade jetzt genauer untersuchen?
Du händelst es bekanntlich anders, aber ich äußere mich nicht über etwas worüber ich NICHTS weiß.jaska schrieb:Man muss über diesen Fall nichts wissen, um das von @Deus_Ex_Machin vorgestellte Dokument bzw. die Argumente zur Kenntnis zu nehmen und auf den Fall Babenhausen zu übertragen.
Es geht hier um allgemeine Grundsätze, mit denen jeder Einzelfall im WA-Verfahren zu bewerten ist.Ma_Ve schrieb:Kein Fall ist wie der andere und insofern keine Argumentation übertragbar.
Du schreibst der Fall Sabolic geht jetzt zum OLG.Deus_Ex_Machin schrieb:Es geht hier um allgemeine Grundsätze, mit denen jeder Einzelfall im WA-Verfahren zu bewerten ist.
:DMa_Ve schrieb:Du händelst es bekanntlich anders, aber ich äußere mich nicht über etwas worüber ich NICHTS weiß.
Du verweigerst zum zigsten Mal eine Antwort. Mach doch einfach deutlich, was Deine Meinung und was Tatsachen sind, dann frag ich auch nimmer so hartnäckig. Keine Antwort ist jedenfalls auch vielsagend...Ma_Ve schrieb:Videos anschauen, bewerten, eigene Schlüsse ziehen!
Da geht es nicht um fallspezifische Aussagen.Ma_Ve schrieb:Kein Fall ist wie der andere und insofern keine Argumentation übertragbar.
Ich denke, dass kommt auf die Frage an, die das Gutachten beantworten soll. Wenn es statt nur einer mehrere mögliche Antworten auf die Frage gibt, das Gutachten aber nur eine oder zwei davon beantwortet, statt alle Antworten zu präsentieren, würde das wohl nicht ausreichen.monstra schrieb:Das würde bedeuten, dass ein falsches bzw. überholtes Gutachten nie mit einer WAV angegriffen werden kann. Oder sehe ich das falsch?
Hmmm... Könnte schon was bringen.Deus_Ex_Machin schrieb:Es bringt nichts, ein einziges Indiz aus einer Indizienkette zu erschüttern, wenn die übrigen nicht angegriffen werden.
Das Wiederaufnahme-Gericht muss sich die Frage stellen: Hätte das erkennende (!) Gericht freigesprochen, wenn es das Vorbringen des WA-Antrages gekannt hätte? Und bei einem Indizienring sagt man: Nein, wenn es andere Indizien gibt, auf die das Gericht seine Überzeugung gestützt hat und die nicht erschüttert werden.Seps13 schrieb:Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied.
Leider ist das wohl so. Pfoser scheint dem Gericht wirklich nichts weiter Schriftliches über seine Versuchanordnungen mit und ohne Vidoeclips überlassen zu haben, und im Protokoll der Hauptverhandlung ist wohl auch nichts Näheres enthalten. Da kann man nur die Appelle an den Gesetzgeber verstärken, die Regeln über die Beweisaufnahme im Strafprozess wie im Zivilprozess zu gestalten, wo Zeugenaussagen im Protokoll wiedergegeben sind.monstra schrieb:Für mich ist aufgrund der Seiten 117 ff. nicht nachvollziehbar, welche konkrete Beschaffenheit die reproduzierte Variante von Herrn Pfoser hatte, die über die grobe Festlegung des Gerichts „PET-Flasche mit Bodenloch, Bauschaum, funktionierende Befestigung“ hinaus geht.
Nein, die Gutachten der Verteidiger sagen eben nur, dass es nicht so geht, wie sie vermuten, dass Pfoser es gemacht hat. Mehr nicht. Diese engherzige Fokussierung auf die vermutete Pfoser-Anordnung im WA-Antrag greift mE zu kurz, weil das Gericht ja gerade nicht gesagt hat, das eine der Pfoser Varianten zum Einsatz gekommen sein MUSS.monstra schrieb:Und die Gutachten der Verteidigung sagen nun: Es geht so nicht. Jedenfalls nicht in dem Rahmen, den das Gericht offen gelassen hat.