@Cassandra71 @falstaff Nachbarschaftsstreit wegen Lärm und übriges sind ein Massenphänomen. Soweit die Angaben der Ehefrau stimmen wurde der Kontakt nach ineffizienten Klärungsversuchen im Jahr 2001 abgebrochen.
Akute Lärmbelästigung aus dem Nachbarhaus in der neu erworbenen Wohnung. Der Verkäufer vom Reihenhaus (Bauträger) ist gleichzeitig als Vermieter Störer und da soll es keine Lösungsmöglichkeiten gegeben haben. Noch nichtmal der Versuch.
Das sich jemand nach neuem Wohnraum umsieht wenn ihm die momentane Situation nicht gefällt ist ebenfalls üblich.
Das hieraus existenzielle finanzielle Risiken resultiert haben sollen ist nun auch nicht durch eine Vermögensübersicht dargetan. Den Erfahrungssätzen des Gerichtes, die Situation habe sich im Jahre 2009 durch die Finanzkrise zugespitzt, weil Immobilienpreise gefallen wären, ist auch nur schwer zu folgen. So waren ebenso die Zinsen auf niedrigen Niveau und eine andere Wohnung hätte zu ebenso geringeren Preisen angekauft werden können.
Jedenfalls erwarte ich aus einer rein zufälligen arrangierten Nachbarschaftsbeziehung deutlich besser begründete Sachverhalte, als der Verweis auf "gewöhnliche" Konfliktsituationen.
S geht die (urteilsbekannte) Aussage einer Nachbarin, die gerichtliche Vernehmung dauerte keine fünf Minuten, die Tochter der Opferfamilie gebe (markerschütternde) Tiergeräusche von sich, auf eine Situation zurück wo die Zeugin beim vorbeigehen am Haus, die Tochter tagsüber, am geöffneten Fenster sah und diese sich da durch dies Tierimitation entäußert haben soll, was die Zeugin nachhaltig beeindruckte, aber für die "Lärmsituation" "Wand an Wand" nichts besagt.
So mache ich mir auch Gedanken was uns der Urteilsverfasser, wenn er den Umstand der Getötete habe im Lebensmitteldiscounter werktäglich die Artikel immer in einer festen Reihenfolge aufs Kassenband gelegt, relevantes mitteilen möchte. Das hat vielmehr mit dem noch im Auslieferungszustand verpackten Kühlschrank im Haushalt der Opfer zu tun, als es was zur Erhellung der Täterschaft des Angeklagten beiträgt.