@Lichtenberg Die Leistung der versammelten Anwaltschaft der Verteidigung hatten wir hier hundert Seiten früherer mindestens einmal schon kritisch gewürdigt. Aus mündlicher Überlieferung weiß ich das die Anwälte in der Hauptverhandlung häufig schlecht vorbereitet und uneinig über das Vorgehen waren. Hinzu kommt was das "spezielle" Auftreten des Herrn Veikko Bartel aus Potsdam anbelangt, zumindest im Nachhinein zu konstatieren, wenig hilfreich gewesen zu sein, für den Angeklagten.
Insbesondere die von ihm referierte Geschichte aus den "Rockermilieu" dürfte beim Gericht den Eindruck gefestigt haben es solle der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Das dürfte dem Angeklagten "vergütet" worden sein.
Von der eigenwilligen "Kunst" dieses Rechtsanwaltes habe ich persönlich Kenntnis, im Fall Marwa el-Sherbini vorm Landgericht Dresden nehmen dürfen. Auch da gab es am Ende Lebenslänglich, mit besondere Schwere der Schuld.
Schon da (2009) war der Zenit überschritten und die Beauftragung im vorliegenden Fall definitiv keine gute Idee.
Jedenfalls war das auch sein "letzter" Fall. Ihm wurde dann die weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt verboten.
Ansonsten fände ich es hilfreich diese Diskussion nicht endlos mit oft unbegründeten Anwürfen solcher Art, zu überfüllen.
Ich kann weder in den ZDF Dokumentationen oder der Vereinstätigkeit und der Öffentlichkeitsarbeit der Familienangehörigen, Dinge erkennen die als Propaganda, Wahrheitsverweigerung oder gar Verschwörungstheorie zu bezeichnen wären.
Die ZDF Doku von derer es mittlerweile schon zwei gibt, "illustrieren" den Fall sogar, durch nachgestellte Tatszenen.
Ob das dem Verurteilten nun unbedingt nutzt ? Ich meine nein.
Auch die beschrieben massiven Lautstärkebelastungen. Hier kann man sich auch mal damit auseinander setzen, das die Reihenhäuser mit einem zweischaligen Mauerwerk getrennt sind und den Schallschutzvorschrifften Ende des vorigen Jahrhunderts entsprechen. Auch sollten die Geräusche subjektiv empfunden worden sein. Die Ehefrau habe diese Beeinträchtigung nicht verspürt.
Entweder man hat hier profunde Ideen warum es dennoch zu solch verhängnisvollen Zuspitzungen gekommen sein soll oder man lässt dieses ewige, wiederholende "Pịngpong" sein.
Auch hat diese "Lärmbelastung" nicht das Motiv zur Folge, sondern die Scheu des Angeklagten davor einen weiteren Immobilienkredit aufzunehmen oder einen Wohnungswechsel vorzunehmen.
Darüber wissen wir nun nichts, außer das es das Gericht für überzeugend hält.