achne schrieb:Das Gericht hat sich festgelegt in seinem Urteilsroman und daran muss es sich messen lassen.
Bei der Entscheidung über ein Wiederaufnahmeverfahren spielt es aber eine große Rolle, ob eine Korrektur solcher Schwachstellen zu einem wesentlich milderen Urteil für den Angeklagten führen würde. Ein Gericht wird sicher kein Wiederaufnahmeverfahren zulassen bei dem höchstens eine andere Beschreibung des Tatherganges, aber im Ergebnis kein anderer Urteilsspruch herauskäme.
Das Urteil hat sicher seine Schwachstellen, wie alle literarischen Werke. Aus meiner Sicht geht es aber völlig in Ordnung wenn Urteile nicht wegen Leichtsinnsfehlern, Stilfragen oder irrelevanten Nebenaspekten gekippt werden können. Denn sonst hätte so gut wie kein Urteil mehr bestand.