achne schrieb:Warum haben sie die Pflicht auf Variationen einzugehen?
Wenn es die festgestellte Tatausführung so nicht gegeben hat, dann wären gewisse Ähnlichkeiten zum Mordfall Bauer Rupp vorhanden, wo auch erst ein OLG schliesslich der Wiederaufnahme stattgab, weil die vermutete Tatausführung so nicht möglich war und dies dann auch einfach reichte für die Wiederaufnahme.
Es ist ein Unterschied, ob eine Tatausführung so, wie sie das Gericht angenommen hat, nicht möglich ist ist, in einer anderen Variante aber schon (Fall Darsow), oder ob sie so, wie sie das Gericht angenommen hat, nicht möglich ist und in allen anderen Varianten auch nicht (Fall Rupp).