Doppelmord Babenhausen
15.12.2018 um 13:09Lichtenberg schrieb:Man darf diese "Vorprüfung" nicht in dem Sinne überbewerten, dass mit Zulassung der Anklage das Gericht bereits eine Entscheidung zur (Vor-) Verurteilung getroffen hat.Nee, das ist schon klar. Freisprüche kommen ja tatsächlich auch vor. Aber man kann das schon in dem Sinne deuten, dass dem Angeklagten in diesem Fall eher nicht geglaubt wurde.
Was ich nach den Ausführungen von @Rick_Blaine aber glaube verstanden zu haben, ist, dass man sich es als Strafverteidiger gut überlegen muss, ob man dem Mandanten zur Aussage in der HV rät oder lieber nicht.
Lichtenberg schrieb:Da die StA in aller Regel ein sorgfälties Ermittlungsverahren betreibt und die StA die Möglichkeit hat (ggf. mit Zustimmung des Gerichts) das Verfahren einzustellen, ist man dort durchaus bemüht nur dann Anklage zu erheben, wenn ein hinreichender Tatverdacht (meint: die StA hält eine Verurteilung für überwiegend wahrscheinlich) vorliegt.Ebend. Die Staatsanwaltschaft prüft ja in Richtung entlastende Umstände. Heisst aber dann auch, dass zumindest die Staatsanwaltschaft, wenn sie denn Anklage erhebt, da nicht genug gefunden hat.