Doppelmord Babenhausen
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord BabenhausenSeite 1.101 von 1.360vorherige 1 ... 1.0011.0511.0911.0991.1001.1011.1021.1031.1111.1511.201 ... 1.360 nächste
Direkt zur Seite:
Doppelmord Babenhausen
16.12.2018 um 12:41Deus_Ex_Machin schrieb:Das habe ich noch gar nicht gewusst, danke. Hast du vielleicht die Seiten aus dem Urteil für diese Angaben?Ich erinnere mich auch noch daran...die Seite des Urteils kann ich dir aber ad hoc nicht nennen.
Es wurde der Bauschaum mehrerer Firmen getestet, und als Ergebnis kam heraus, dass der Bauschaum der Firma Berner (dieser wurde derzeit in der Firma Aumann verwendet) den Bauschaumpartikeln am Tatort am ähnlichsten war.
Doppelmord Babenhausen
16.12.2018 um 12:41@Andante
Danke, habe es gerade nachgelesen. Ich denke, eine "Schwäche" des Urteils und der Grund, warum die allermeisten Darsow-Unterstützer das Urteil überhaupt nicht gelesen haben, sind die ellenlangen Schachtelsätze, die mir wieder aufgefallen sind. Diese gehen nicht selten über 5, 6, 7 Zeilen und erschweren das Lesen erheblich. Andere Strafkammern wissen sich besser auszudrücken.
Danke, habe es gerade nachgelesen. Ich denke, eine "Schwäche" des Urteils und der Grund, warum die allermeisten Darsow-Unterstützer das Urteil überhaupt nicht gelesen haben, sind die ellenlangen Schachtelsätze, die mir wieder aufgefallen sind. Diese gehen nicht selten über 5, 6, 7 Zeilen und erschweren das Lesen erheblich. Andere Strafkammern wissen sich besser auszudrücken.
Doppelmord Babenhausen
16.12.2018 um 12:59Beim erneuten Lesen ist mir auch einmal wieder aufgefallen, dass man sprachlich vieles gewiss besser hätte machen können. Mit den Schachtelsätzen wollte man wohl eine ewige Wiederholung des „Es steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass...“, „Die kammer ist überzeugt davon, dass... „ pro Satz vermeiden, so dass man möglichst viel in einen Schachtelsatz mit diesem Anfang gepackt hat.
Von der sprachlichen Ausdrucksweise darf man sich aber nicht vom Inhalt ablenken lassen. Und inhaltlich ist es beeidruckend, mit welcher Akribie da Beweisaufnahme- und -würdigung erfolgt sind. ZB geht es über zig Seiten, warum es nur AD gewesen sein kann, der die Bauanleitung ausgedruckt hat und niemand anders. Bei jedem einzelnen, namentlich genannten Mitarbeiter der Firma Aumann ist minutiös aufgelistet, dass und warum dieser nicht der Ausdruckende und warum es auch kein unbekannter Dritter gewesen sein kann.
Kein Wunder, dass Strate an dem Urteil keine Schwachstellen außer der SD-Frage gefunden hat. Seine doch recht überhebliche Bemerkung, dass lange Urteile quasi automatisch fehlerbehaftet sein müssen, führt er damit selbst ad absurdum.
Von der sprachlichen Ausdrucksweise darf man sich aber nicht vom Inhalt ablenken lassen. Und inhaltlich ist es beeidruckend, mit welcher Akribie da Beweisaufnahme- und -würdigung erfolgt sind. ZB geht es über zig Seiten, warum es nur AD gewesen sein kann, der die Bauanleitung ausgedruckt hat und niemand anders. Bei jedem einzelnen, namentlich genannten Mitarbeiter der Firma Aumann ist minutiös aufgelistet, dass und warum dieser nicht der Ausdruckende und warum es auch kein unbekannter Dritter gewesen sein kann.
Kein Wunder, dass Strate an dem Urteil keine Schwachstellen außer der SD-Frage gefunden hat. Seine doch recht überhebliche Bemerkung, dass lange Urteile quasi automatisch fehlerbehaftet sein müssen, führt er damit selbst ad absurdum.
Doppelmord Babenhausen
16.12.2018 um 13:03@Andante
Nicht dass man mich missversteht: Inhaltlich finde ich das Urteil ausgezeichnet. Nur nährt man Verschwörungstheorien, wenn man durch die sprachliche Gestaltung das Verständnis so erheblich erschwert, dass die Lektüre viele Interessierte abschreckt. Diese lassen sich dann von Frau Darsow und Co. erklären, was angeblich drin steht und so entsteht der "Unterstützerkreis". Ich lese regelmäßig Urteile anderer Strafkammern und die kriegen es sprachlich wesentlich besser hin.
Nicht dass man mich missversteht: Inhaltlich finde ich das Urteil ausgezeichnet. Nur nährt man Verschwörungstheorien, wenn man durch die sprachliche Gestaltung das Verständnis so erheblich erschwert, dass die Lektüre viele Interessierte abschreckt. Diese lassen sich dann von Frau Darsow und Co. erklären, was angeblich drin steht und so entsteht der "Unterstützerkreis". Ich lese regelmäßig Urteile anderer Strafkammern und die kriegen es sprachlich wesentlich besser hin.
Doppelmord Babenhausen
16.12.2018 um 18:05Deus_Ex_Machin schrieb:Es wurde ja vom Sachverständigen ausgeführt, dass Munition in dieser Zusammensetzung bei der Bundeswehr nie verwendet wurde. Die bei der Tat verwendete Munition ist in Europa ohnehin extrem selten.Ja, habe ich gelesen. Ich frage mich allerdings, wo AD dann ausgerechnet diese Munition her hatte - wenn sie denn so selten ist? Außerdem glaube ich nicht, dass diese Behauptung des SV einen so lange zurückliegenden Zeitraum betreffend wirklich belastbar ist. Oder anders gesagt: es ist schlichtweg unmöglich, den Gegenbeweis anzutreffen. Und, last but not least, letztlich wird die Aussage des SV möglicherweise etwas "überdehnt". Selbst wenn man klar feststellen könnte, dass die BW diese Munition nicht verwendet hat - wobei es präziser formuliert, eher um die Frage geht: Munition, die geeignet ist, nach einem so langen Zeitraum, diese Schmauchspuren zu produzieren - kann man nichts darüber sagen, was die zur Bundeswehrzeit von AD so auf ihren Schießständen getrieben haben......
Doppelmord Babenhausen
16.12.2018 um 18:33abberlineF schrieb:Oder anders gesagt: es ist schlichtweg unmöglich, den Gegenbeweis anzutreffen. Und, last but not least, letztlich wird die Aussage des SV möglicherweise etwas "überdehnt". Selbst wenn man klar feststellen könnte, dass die BW diese Munition nicht verwendet hat - wobei es präziser formuliert, eher um die Frage geht: Munition, die geeignet ist, nach einem so langen Zeitraum, diese Schmauchspuren zu produzieren - kann man nichts darüber sagen, was die zur Bundeswehrzeit von AD so auf ihren Schießständen getrieben haben......Du unterstellst, dass man heute nicht mehr feststellen kann, welche Munition die Bundeswehr vor zehn oder zwanzig Jahren verwendet hat und wie sich die Treibladungen dieser Munition zusammensetzten?
Und interpretiere ich es richtig, dass Du andeutest, man wisse ja eh nicht, was auf Schießständen der Bundeswehr so veranstaltet wird?
Beides zeugt (bei allem Respekt) von eine ziemlichen Ahnungslosigkeit.
Selbstverständlich lässt sich heute qualifiziert nachahlten, welche Munitionen die Bundeswehr wann im Einsatz hatte. Und selbstverständlich werden die Schießstände der Bundeswehr nicht für Freizeitaktivitäten der Soldaten freigegeben.
Doppelmord Babenhausen
16.12.2018 um 19:28Deus_Ex_Machin schrieb:Nicht dass man mich missversteht: Inhaltlich finde ich das Urteil ausgezeichnet. Nur nährt man Verschwörungstheorien, wenn man durch die sprachliche Gestaltung das Verständnis so erheblich erschwert, dass die Lektüre viele Interessierte abschreckt. Diese lassen sich dann von Frau Darsow und Co. erklären, was angeblich drin steht und so entsteht der "Unterstützerkreis".Die sprachliche Gestaltung mag ein Grund sein, der von der Lektüre abhält. Ich denke aber, dass es auch die pure Länge des Urteils ist, die viele abschreckt. In Zeiten von Twitter und Co. ist vielleicht die Lektüre von Langtexten nicht mehr so angesagt. Da verlässt man sich dann lieber auf „Vermittler“, die einem sagen, was angeblich im Urteil steht. Nachgeprüft wird das dann selbst nicht mehr, obwohl gerade im Fall Darsow die Möglichkeit dazu besteht.
Es gibt ja Kampagnen, wo das Original des Urteils nirgendwo zu lesen ist und die sog. Unterstützer noch leichteres Spiel haben.
Deus_Ex_Machin schrieb:Ich lese regelmäßig Urteile anderer Strafkammern und die kriegen es sprachlich wesentlich besser hinIch lese auch regelmäßig Urteile, allerdings in Zivilsachen, und stelle da sprachlich durchaus Qualitätsunterschiede fest. Ich glaube allerdings, dass es Gründe gibt, warum ein Gericht nicht endlos an der sprachlichen Gestaltung eines Urteils, vor allem eines langen Urteils, herumfeilen kann. Zeitnot und Personalmangel können eine Rolle spielen.
Doppelmord Babenhausen
16.12.2018 um 22:34Deus_Ex_Machin schrieb:Nicht dass man mich missversteht: Inhaltlich finde ich das Urteil ausgezeichnet. Nur nährt man Verschwörungstheorien, wenn man durch die sprachliche Gestaltung das Verständnis so erheblich erschwert, dass die Lektüre viele Interessierte abschreckt. Diese lassen sich dann von Frau Darsow und Co. erklären, was angeblich drin steht und so entsteht der "Unterstützerkreis". Ich lese regelmäßig Urteile anderer Strafkammern und die kriegen es sprachlich wesentlich besser hin.Ja, ich dachte auch schon, der Toll hätte sich erschossen, weil er das Urteil mehrfach hat lesen müssen - ach nee, geht ja gar nicht ...;)
@Lichtenberg
Ich antworte Dir lieber mal nicht. Du regst Dich aus meiner Sicht zu schnell auf und ich mach mir dann Sorgen um Dein Nervenkostüm. Das möchte ich nicht. Ich denke, mein Argument ist klar, und wer Sätze versteht, die aus mehr als fünf Wörtern bestehen, hat mich sicher auch korrekt verstanden.
Cassandra71 schrieb:Es wurde der Bauschaum mehrerer Firmen getestet, und als Ergebnis kam heraus, dass der Bauschaum der Firma Berner (dieser wurde derzeit in der Firma Aumann verwendet) den Bauschaumpartikeln am Tatort am ähnlichsten war.Wie viel Bauschaum-Arten hat man denn zur Auswahl?
Andante schrieb:Seine doch recht überhebliche Bemerkung, dass lange Urteile quasi automatisch fehlerbehaftet sein müssen, führt er damit selbst ad absurdum.Na ja, zum einen ist das einfach eine statistische Frage: wer mehr schreibt, kann einfach auch mehr Fehler machen. Zum anderen: nimmt man es nur als Text, dann fällt das Geschrobel schon auf, insbesondere auch das gebetsmühlenartige Wiederholen bestimmter Sachverhalte. Wirkt ein wenig so, als solle die Schwäche des Arguments hinter einer Vielzahl von Wörtern versteckt werden. Aber möglicherweise hatten die auch einfach keine Zeit.
Doppelmord Babenhausen
17.12.2018 um 06:53Andante schrieb:Seine doch recht überhebliche Bemerkung, dass lange Urteile quasi automatisch fehlerbehaftet sein müssen, führt er damit selbst ad absurdum.Ich finde diese Überlegung sehr überzeugend, wenn man sie als statistische Aussage versteht. Je länger ein Text, desto höher die Wahrscheinlichkeit dass sich Fehler darin finden. Natürlich kann ein Urteil auch fehlerhaft sein durch Auslassungen, sodass besonders kurze Urteile ebenfalls grundsätzlich verdächtig wären. Aber bestimmte Fehlertypen sind textbasiert und deren Wahrscheinlichkeit nimmt mit der Länge eines Textes zu.
Doppelmord Babenhausen
17.12.2018 um 08:21abberlineF schrieb:Wie viel Bauschaum-Arten hat man denn zur Auswahl?Ich meine, es wären vier oder fünf Bauschäume verschiedener Hersteller mit den Spuren am Tatort verglichen worden.
Und zur Munition der Bundeswehr ist meine Erinnerung, dass auch das ermittelt wurde und herausgekommen ist, dass die eine andere Zusammensetzung hat, als die Zusammensetzung, die am Tatort gefunden wurde.
Müsste eigentlich alles in der Urteilsbegründung stehen.
Doppelmord Babenhausen
17.12.2018 um 08:33Cassandra71 schrieb:Ich meine, es wären vier oder fünf Bauschäume verschiedener Hersteller mit den Spuren am Tatort verglichen worden.Okay. Aber wie viele gibt es insgesamt? Das wäre interessant, damit man die Zufallswahrscheinlichkeit bestimmen kann.
Cassandra71 schrieb:Und zur Munition der Bundeswehr ist meine Erinnerung, dass auch das ermittelt wurde und herausgekommen ist, dass die eine andere Zusammensetzung hat, als die Zusammensetzung, die am Tatort gefunden wurde.Ja, ich meine auch. Hab gestern das Urteil noch mal angefangen, aber bin nicht zu dem SV-Gutachten gekommen. Es liest sich wirklich nicht angenehm. Mal sehen, vllcht komme ich bis Weihnachten noch dazu. Aus dem Kopf meine ich mich zu erinnern, dass die Besonderheit in der Beigabe von Aluminium liegt. Problem dabei ist dann aber, dass es sich bei dieser Munition - alles aus dem Gedächtnis - um Überschallmunition handelt. Dann würde ein Schalldämpfer den Geschossknall gar nicht dämpfen. Aber ich les es noch mal nach.
Doppelmord Babenhausen
17.12.2018 um 08:43Rick_Blaine schrieb:Warum um alles in der Welt hätten sie das denn tun sollen? Wenn ich mir einmal überlege, wieviele Jahre im Gefängnis all die Menschen bekommen haben, die meinten sich vor Gericht herausreden zu können und nicht auf ihre Anwälte, die ihnen rieten zu schweigen, hörten... da kommt eine halbe Menschheitsgeschichte zusammen. Kann sich hier irgendjemand ein überzeugendes Narrativ vorstellen, mit dem Darsow die Indizienkette widerlegen hätte können? Denn wenn er aussagen wollte, hätte das Gericht nun "Butter bei die Fische" erwartet. Die Version: "Ich habe selig geschlafen, als mein Nachbar hingemeuchelt wurde, den ich nicht ausstehen konnte weil er mir jahrelang mein Leben zur Hölle gemacht hat. Und auf Arbeit war ich gerade auf dem Klo als der mysteriöse Kollege mit Mordphantasien meinen Computer dazu benutzte, um eine Bauanleitung für einen Schalldämpfer herunterzuladen, mit welchem besagter Nachbar dann gemeuchelt wurde. ..." wäre wohl kaum ausreichend gewesen, die Richter zu einem lauten, einstimmigen: "Wachtmeister, lassen Sie diesen unschuldigen Herrn sofort frei!" zu bringen. Nicht mal im Königlich Bayerischen Amtsgericht hätte das funktioniert. Und beim "Herrn Rat" gab es immer gnädigere Justiz als im kalten Hessenland.Das mag ja im Prinzip stimmen, andererseits "schlimmer" oder härter hätte die vom Gericht verhängte Strafe auch nicht ausfallen können. Von daher hätte er ja nichts zu verlieren gehabt, hätte ruhig aussagen können wenn man wie Sie annimmt das die Sache ohnehin glasklar ist.
Andererseits wenn man die belastenden Indizien als nicht ausreichend ansieht, dann macht der Rat zum schweigen eher Sinn um nichts zu riskieren.
Doppelmord Babenhausen
17.12.2018 um 08:49So ist es. Man darf nie vergessen: Es ist die Pflicht der Anklage, dem Angeklagten die Tat zu beweisen. Der Angeklagte braucht nichts tun, um dabei auch noch zu helfen. Und die meisten Angeklagten würden das am Ende tun, wenn sie aussagen würden. Die Verteidiger, die ja im Gegensatz zu den Angeklagten oder den Zuschauern, in der Regel viel Erfahrung damit haben, raten nicht ohne Grund in den meisten Fällen dazu zu schweigen.
Doppelmord Babenhausen
17.12.2018 um 09:06christian01 schrieb:Das mag ja im Prinzip stimmen, andererseits "schlimmer" oder härter hätte die vom Gericht verhängte Strafe auch nicht ausfallen können.Die Strafe hätte nicht schlimmer ausfallen können, die Beweislage hingegen sehr wohl. Hätte Darsow durch eine Einlassung weitere Munition für die Anklage geliefert, wäre heute vielleicht der eine oder andere sog. Unterstützer nicht dabei.
Doppelmord Babenhausen
17.12.2018 um 09:44Deus_Ex_Machin schrieb:Die Strafe hätte nicht schlimmer ausfallen können, die Beweislage hingegen sehr wohl. Hätte Darsow durch eine Einlassung weitere Munition für die Anklage geliefert, wäre heute vielleicht der eine oder andere sog. Unterstützer nicht dabeiSehen Sie, das entspricht auch meiner Meinung. Die Beweislage oder besser die Beweisqualität ist für mich bei diesem Fall als juristischen Laien nicht überzeugend genug um ein Fehlurteil auszuschließen. Ich bin kein Unterstützer im Fall Darsow. Ich schließe auch gar nicht aus das er der Täter war, aber ich finde die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreichend.
Wobei ich allerdings "gestehe" ( Off Topic) das ich generell ein Problem mit reinen Indizienprozessen habe. In Indizienprozessen kommt es ja auf die Gesamtwürdigung der vorliegenden Indizien am Ende durch das Gericht an und hier empfinde ich einfach zu viel Willkürspielraum. Nur weil grundsätzlich ein nachvollziehbares Motiv vorliegt, der vermeintliche Täter kein Alibi hat sollte es nicht zur einer Verurteilung kommen.
Doppelmord Babenhausen
17.12.2018 um 09:55christian01 schrieb: Die Beweislage oder besser die Beweisqualität ist für mich bei diesem Fall als juristischen Laien nicht überzeugend genug um ein Fehlurteil auszuschließen. Ich bin kein Unterstützer im Fall Darsow. Ich schließe auch gar nicht aus das er der Täter war, aber ich finde die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreichend.Das ist das für mich überraschende an diesem Fall. Ich kenne so viele Fälle, in welchen ich die Beweislage als weniger überzeugend als im vorliegenden Fall bezeichnen würde. Indizienprozesse sind nun mal nichts aussergewöhnliches, obwohl hier schon viele juristische Laien ein generelles Unwohlsein darüber geäussert haben. Auch das kann ich nicht ganz nachvollziehen, da es die spektakulären Geständnisse weit mehr im Fernsehen gibt als in der Wirklichkeit.
Wobei ich allerdings "gestehe" ( Off Topic) das ich generell ein Problem mit reinen Indizienprozessen habe. In Indizienprozessen kommt es ja auf die Gesamtwürdigung der vorliegenden Indizien am Ende durch das Gericht an und hier empfinde ich einfach zu viel Willkürspielraum. Nur weil grundsätzlich ein nachvollziehbares Motiv vorliegt, der vermeintliche Täter kein Alibi hat sollte es nicht zur einer Verurteilung kommen.
Indizienprozesse sind normal und dann kann man sich freuen, wenn eine Indizienkette so schlüssig und klar interpretierbar ist wie hier in diesem Fall. Noch einmal gesagt: wenn nicht so wie hier, wie soll denn dann eine Indizienkette aussehen, die zu einer Verurteilung führt?
Die Alternative hier ist doch, dass Darsow der grösste Pechvogel aller Zeiten sein muss, wenn er unschuldig ist. Da wird sein Nachbar ausgerechnet in der einen Nacht, in der seine Familie ihm kein Alibi geben kann gemeuchelt, an seinem Arbeitsplatz läuft ein unbekannter creep herum, der von seinem Computer aus Bauschaum-Schalldämpfer Bauanleitungen herunterlädt, ausgerechnet dieser Computer gibt den Geist auf bevor er untersucht werden kann und ausgerechnet Bauschaum wird auf den Leichen gefunden. Nicht genug, es finden sich auch noch Schmauchspuren einer eher seltenen Munitionsart auf seinen alten Hosen, die im Haus lagern.
Wie soll ein Gericht diese Indizien irgendwie vernünftig anders deuten als dass er der Täter ist?
In anderen Indizienprozessen kann man sich manchmal auch eine andere Deutung vorstellen, aber hier? Ich habe in der ganzen Diskussion noch nicht einmal eine Darstellung gesehen, die alle Indizien zu einer ebenso schlüssigen Interpretation bringt, nur ohne Darsow als Täter. Die ganze Indizienkette, nicht nur einzelne herausgepickt.
Doppelmord Babenhausen
17.12.2018 um 10:22Rick_Blaine schrieb:Indizienprozesse sind normal und dann kann man sich freuen, wenn eine Indizienkette so schlüssig und klar interpretierbar ist wie hier in diesem Fall. Noch einmal gesagt: wenn nicht so wie hier, wie soll denn dann eine Indizienkette aussehen, die zu einer Verurteilung führt?Grundsätzlich wünschenswert finde ich Indizien, die belegen, dass der Verdächtige überhaupt am Tatort war - und nicht nur die Gelegenheit dazu hatte. Man mag es entlastend finden, dass es am Tatort keine DNA-Spuren von AD gab.
Der Nachweis gelingt hier in diesem Fall nur indirekt, über Bauschaum/Schmauch.
Das Problem bei Indizienketten ist doch, dass das Gericht mit den Nachforschungen aufhört, sobald es ausreichende Gewissheit über Schuld/Unschuld erlangt hat. Das Gericht ist nicht verpflichtet, den 270 tatortsnahen anderen Aufrufen der Silencer-Seiten nachzugehen. Daher werden wir darüber a) wahrscheinlich nie etwas darüber erfahren und b) enthält die freie Beweiswürdigung der Kammer immer auch ein Stück nicht unbedingt nachvollziehbarer (inter)subjektiver Willkür.
Die Sache mit der seltenen Munition - immer vorausgesetzt, dass das so stimmt - kann man belastet, aber natürlich auch entlastend werten. Aber auch hier begnügt sich das Gericht mit der Feststellung, dass es seltene Munition sei, weil es die eigene Indizienkette stützt. Hätte man das weiter getrieben und man wäre - beispielsweise - zu dem Schluss gekommen, dass man ohne finstere Kanäle nicht an diese Munition kommt, wäre das Indiz entlastend.
Davon abgesehen, dass man das unterstellte Motiv plausibel oder unplausibel finden kann usw. usf.
Doppelmord Babenhausen
17.12.2018 um 10:23Rick_Blaine schrieb:Das ist das für mich überraschende an diesem Fall. Ich kenne so viele Fälle, in welchen ich die Beweislage als weniger überzeugend als im vorliegenden Fall bezeichnen würde .Naja die Indizienlage müsste man dann sagen, denn Beweise gibt es ja gar keine. Beweise wie Zeugenaussagen, DNA Spuren, Geständnis etc. liegen ja nicht vor.
Rick_Blaine schrieb:Indizienprozesse sind nun mal nichts aussergewöhnliches, obwohl hier schon viele juristische Laien ein generelles Unwohlsein darüber geäussert haben. Auch das kann ich nicht ganz nachvollziehen, da es die spektakulären Geständnisse weit mehr im Fernsehen gibt als in der Wirklichkeit. Indizienprozesse sind normal und dann kann man sich freuen, wenn eine Indizienkette so schlüssig und klar interpretierbar ist wie hier in diesem Fall. .Ja die Indizienkette ist durchaus schlüssig, es ist auch nicht grundsätzlich unplausibel und dennoch kein Beweis.
Rick_Blaine schrieb:Noch einmal gesagt: wenn nicht so wie hier, wie soll denn dann eine Indizienkette aussehen, die zu einer Verurteilung führt? Die Alternative hier ist doch, dass Darsow der grösste Pechvogel aller Zeiten sein muss, wenn er unschuldig ist. Da wird sein Nachbar ausgerechnet in der einen Nacht, in der seine Familie ihm kein Alibi geben kann gemeuchelt, an seinem Arbeitsplatz läuft ein unbekannter creep herum, der von seinem Computer aus Bauschaum-Schalldämpfer Bauanleitungen herunterlädt, ausgerechnet dieser Computer gibt den Geist auf bevor er untersucht werden kann und ausgerechnet Bauschaum wird auf den Leichen gefunden. Nicht genug, es finden sich auch noch Schmauchspuren einer eher seltenen Munitionsart auf seinen alten Hosen, die im Haus lagern. Wie soll ein Gericht diese Indizien irgendwie vernünftig anders deuten als dass er der Täter ist? In anderen Indizienprozessen kann man sich manchmal auch eine andere Deutung vorstellen, aber hier? Ich habe in der ganzen Diskussion noch nicht einmal eine Darstellung gesehen, die alle Indizien zu einer ebenso schlüssigen Interpretation bringt, nur ohne Darsow als Täter. Die ganze Indizienkette, nicht nur einzelne herausgepickt.Naja der größte Pechvogel aller Zeiten, ich weiß nicht.
Ausgerechnet in der Nacht als seine Frau ihm kein Alibi geben kann..... ist es denn so exotisch das man im Leben durchaus häufiger in Situation kommt wo man kein Alibi hat ? Eigentlich nicht. Hättet ihr dauerhaft 24h ein Alibi ?
Selbst wenn man unterstellt das Fam. Darsow sich dauerhaft, also noch viele Jahre nach der eigentlichen Konfrontation von der Opferfamilie derart gestört fühlte und deshalb einen Verkauf des Hauses erwägte ist doch ein Mordplan keine zwangsläufige Eskalationsstufe. Man hätte Leute beauftragen können die Toll´s einzuschüchtern zum Umzug zu bewegen, zu bedrohen, sie mit Anzeigen zu überziehen usw. das wäre alles naheliegender gewesen.
Die Schmauchspuren an der Hose, die er bei Reservistenübungen trug können auch von anderen Personen oder Gegenständen ( anlässlich einer Übung oder auch anderweitig ) übertragen worden sein die sehr wohl bundeswehrfremde Munition nutzen. Man kann sogar unterstellen das sich so manch waffenaffine Personen in Reservistenkreisen tummeln. Absolut denkbar und plausibler als die Hose ( im Gegensatz zur Waffe, die ja nicht gefunden wurde ) im Keller weiter zu verwahren.
Doppelmord Babenhausen
17.12.2018 um 10:31christian01 schrieb: ist es denn so exotisch das man im Leben durchaus häufiger in Situation kommt wo man kein Alibi hat ?Dass ein Familienvater, insbesondere bei so einer intakten Familie wie den Darsows, nachts kein Alibi hat, ist durchaus ein exotischer "Zufall".
christian01 schrieb:Man hätte Leute beauftragen können die Toll´s einzuschüchtern zum Umzug zu bewegen, zu bedrohen, sie mit Anzeigen zu überziehen usw. das wäre alles naheliegender gewesen.In diesem Thread sind Darsows langjährige Versuche, auf die Tolls einzuwirken, umfassend dokumentiert worden. Sie sind alle gescheitert. Noch kurz vor der Tat klagte Frau Darsow ihr Lärmleid gegenüber Zeugen. Herr Darsow tat Selbiges gegenüber Arbeitskollegen, obwohl er über Privates sonst kaum sprach. Selbst bei seiner polizeilichen Vernehmung räumte er den unerträglichen Lärm ein.