Doppelmord Babenhausen
28.09.2019 um 03:33Heribert schrieb:Nur mal angenommen es würde irgendwann mal einen Wieder Aufnahmeverfahren stattgegeben werden.Ja, der Prozess würde von vorn beginnen. Hinsichtlich des Ergebnisses wurde ja schon oben kommentiert, entscheidend ist vor allem aber dass es genauso wie vorher wieder einen Schuldspruch geben kann.
Bedeutet dass der Prozess wird er noch mal komplett neu also von null aufgerollt werden, Könnte exakt das gleiche Vorteil wieder rauskommen oder ist dann gewährleistet dass auf jeden Fall ein anderes Urteil als Ergebnis da stehen wird?
Was ich nicht verstehe wo wäre denn die große Erfolgs Aussicht bei einem Wieder Aufnahmeverfahren?
Das ist ja einer der Gründe, warum der deutsche Gesetzgeber es so schwer gemacht hat, ein WAV zu erreichen: es soll nicht einfach eine neue Runde eingeläutet werden, sondern in der Theorie soll der Verurteilte wirklich über einschlägige Argumente verfügen, dass entweder der vorige Prozess falsch gelaufen ist, oder, wie in den meisten Fällen und auch hier, dass neue Tatsachen vorliegen, die geeignet sind, und damit nach Willen des Gesetzgebers, möglichst wahrscheinlich machen, dass ein anderes Urteil, nämlich i.d.R. ein Freispruch herauskommt.
Hier können wir jetzt durchaus kritisch einmal Darsows Situation anschauen.
Die Staatsanwaltschaft wird im grossen und ganzen wieder die gleichen Indizien einbringen wollen, vielleicht dieses Mal noch genauere Gutachten zum Bauschaum und anderen Dingen, aber im Prinzip das Gleiche wie vorher. Wir haben nie gehört, dass sich nach dem ersten Prozess noch irgendetwas aufregendes getan hat, was Darsows Schuld noch untermauern würde, daher gehe ich mal davon aus, sie wird nicht viel Neues haben.
Wie @Deus_Ex_Machin und andere schon richtig gesagt haben, die Qualität von Zeugenerinnerungen kann abnehmen, das ist immer ein Problem, aber in diesem Fall hier scheint mir alles recht gut dokumentiert zu sein, so dass ich hier nicht zuviele Probleme für die Staatsanwaltschaft sehe.
Die Verteidigung weiss nun nach dem ersten Prozess recht genau, was die Staatsanwaltschaft hat und was nicht. Sie kann ihre Strategie danach ausrichten. Aber in diesem Fall sehe ich auch da keine grossartige Entwicklung.
Einmal wird Darsow natürlich versuchen, den ganzen Bauschaum-Terz wieder vorzubringen, den wir hier ja bereits ausführlich diskutiert haben. Da scheint mir aber die Überzeugungskraft recht gering. Die anderen bekannten Stossrichtungen waren, das Motiv anzugreifen (Motto: da gab es keinen Lärm bzw. war doch harmlos) oder den grossen unbekannten Rocker-Meuchelmörder auszugraben, der die Tolls auf dem Gewissen haben soll. Vielleicht dazu noch ein wenig mehr auftragen, um den Arbeitskollegen (Stichwort "Waffennarr") noch ein wenig sinistrer darzustellen und in einem ganz grossen Wurf die Babenhausener unter einen Generalverdacht zu stellen (Stichwort: Zugriffe aus der Gegend auf die silencer Seite).
Was das Emotionale angeht, kann man versuchen Darsow noch mehr als den liebevollen und harmlosen Familienvater darzustellen, der niemals so eine schreckliche Tat verüben würde. Angesichts der Tatsache, dass man hier aber nicht wie in den USA zum Beispiel mit einer Jury aus lauter Laien zu tun hat, und der Tatsache, dass das Motiv in diesem Fall recht eindeutig scheint und geeignet ist, auch einen liebevollen Familienvater (ich habe keine Zweifel, dass Darsow ein solcher ist) zum Ausrasten zu bringen, sehe ich auch hier keine grosse Chance.
Insgesamt sehe ich mit diesen Strategien keine besonderen Erfolgsaussichten. Aber das ist freilich nur eine Beurteilung mit meinen limitierten Kenntnissen dieses Falles.