@Deus_Ex_Machin Sehe ich dann eben nicht mehr so, wenn ein nach Anleitung Silencer hergestellter Primitivschalldämpfer nicht erweislich ist.
Dann entfallen dadurch die Indizien um die Recherchehandlung und der Ausdruck der Anleitung Silencer vom Arbeitsplatz des Verurteilten.
Vermeintliches (Täter-) Wissen um den (wahren) Durchsuchungsgrund der Polizei und dessen Leugnung in der polizeilichen Vernehmung.
Die bewusste Zerstörung des Computers am Arbeitsplatz durch den Verurteilten um mit der Entsorgung Datenspuren zu beseitigen.
Die Rechercehandlung selbst kann so unverfänglich sein, wie bei den über 400 weiteten Zugriffen auf dieses Dokument im Vorfeld und Umgebung der Tat.