Rüdiger schrieb am 29.03.2021:Die (vorschriftsmäßige) Dämmung von Luftschall dürfte bei zweischaligem mit Luftspalt Mauerwerk eigentlich kein Problem sein.
Ich habe kein Wissen darüber, aber aufgrund der eigenen Erfahrung habe ich die Suchmaschine bemüht:
https://www.kalksandstein.de/bv_ksi/zweischalige-haustrennwaende?page_id=82594 (Archiv-Version vom 21.01.2020)Die in der Schallschutznorm DIN 4109 von 1989 gesetzlich vorgeschriebenen 57 dB reichten offenbar nicht aus. Für den Schallschutz zwischen Doppel- und Reihenhäusern wird heute ein Wert von mindestens 67 dB empfohlen, um auch laute Geräusche erträglich zu mindern.
Jetzt müsste man eben die baulichen Bedingungen der Reihenhäuser kennen und bauliche Fehler ausschließen. Davon unabhängig ist selbst die DIN 4109-1 mit 59 dB bzw. 62 dB erst im Jahr 2018 veröffentlicht worden und selbst diese Vorgaben könnten für lärmempfindliche Menschen eventuell nicht ausreichen.
Aber natürlich kann man bemerkenswerten Expertisen von Benecke et al. ein Gewicht geben, man kann aber auch die von A. D. zahlreich wiederholt erwähnte Lärmbelastung für die Beurteilung "war es für ihn ein belastender Umstand?" entsprechend ernst nehmen.
Denn offenbar ist A. D. lärmempfindlicher, als du und ich. Dies eben nachvollziehbar aufgrund seiner Aussagen und seinen Bemühungen vor der Tat (Ohrstöpsel, Aussagen gegenüber den Nachbarn und Arbeitskollegen, Einschalten der Polizei, entsprechende Recherchen darüber, was man dagegen machen kann, etc.).
Einen relativierenden Nachweis durch die Angehörigen, "Experten" wie Benecke, oder Vorgaben einer DIN, können hier (meiner Ansicht nach) nichts ändern.