Doppelmord Babenhausen
27.08.2019 um 20:40@Andante
@Lichtenberg
Nein, die Gaußsche Normalverteilung kann nicht zeigen, dass in der Justiz mehr oder weniger Fehler gemacht werden, wie in anderen Berufen. Dazu müsste es erst mal Statistiken geben, die auf einer Fehlerermittlung beruht. Die gibt es aber gerade nicht, weil man nicht weiß, wie viel unschuldig Verurteilte es wirklich gibt. Die Wahrheit kennt niemand.
Das Handycap der Justiz ist das, dass seine Urteile nicht wirklich überprüfbar sind, nur ob rechtliche Regeln richtig angewendet wurden, werden bei schweren Kapitaldelikten geprüft, sonst kaum etwas. „Regelkonform“ war auch die meisten Urteile der Rechtsprechung in früheren Jahrhunderten, das sagt aber leider nicht wirklich etwas über Fehlurteile aus.
In anderen Berufen gibt es in der Regel andere „Kontrollen“, die Fehler aufzeigen. Wird z.B. ein elektrisches Gerät mit einem, schweren Fehler ausgeliefert, so merkt es meist der Kunde. Daher werden dort Prototypen genau und auf Herz und Nieren getestet, bei der Justiz ist so etwas aber nicht möglich. „Prototypen“ kann man nicht bauen, eine „Kundenerfahrung“ gibt es dort ebenfalls nicht. Da es im Recht diese Rückkoppelung eben erst gar nicht gibt, werden dort sicherlich mehr fehlerhafte „Produkte ausgeliefert“, als in anderen Berufen.
Durch diese fehlende Rückkopplung ist es auch unmöglich, wirklich verlässliche Zahlen zu haben. Und das ist auch das Problem. Fischer sagt zwar, dass es keine Belege für die Behauptung von Eschelbach gibt. Es gibt aber auch keine Belege für andere Werte.
Wäre Fischer wirklich ganz ehrlich, hätte er vermutlich sagen müssen, dass für den der Schätzwert zwar keine Belege existieren, aber man es in Wirklichkeit nicht weiß, weil es für keinen Wert Belege gibt, diese Schätzung Eschelbachs durchaus richtig sein könnte. Das hat er sich natürlich im Rahmen der Talk-Show verkniffen, das hätte einen Aufschrei ergeben, wer aber genau hinhört, der weiß was es bedeutet, wenn jemand sagt, es gäbe dafür keine Belege oder es gibt Belege, dass dieser Wert falsch ist. Das ist ein feiner aber wesentlicher Unterschied.
Eschelbach wird diese Schätzung auch nicht komplett aus der Luft gegriffen haben. Was man bei Nennung dieser Zahl auch meist vergessen wird, Eschelbach meint – soweit ich noch in Erinnerung habe - Fehlurteile insgesamt, ungerechtfertigte Freisprüche sind in dieser Zahl enthalten.
Eine Möglichkeit hier einen statistischen Schätzwert zu erhalten, wäre beispielsweise der Vergleich von 0815-Körperverletzung mit Körperverletzungen im Amt.
Eine Gegenüberstellung findet man z.B. hier:
https://community.beck.de/2014/11/25/zur-ckhaltung-bei-der-anklageerhebung-gegen-polizeibeamte-nicht-nur-in-ferguson-missouri
Die hohe Diskrepanz in der Freispruchrate zwischen 8% und 30% ist – wie der Autor sagt – zumindest erklärungsbedürftig.
@Lichtenberg
Nein, die Gaußsche Normalverteilung kann nicht zeigen, dass in der Justiz mehr oder weniger Fehler gemacht werden, wie in anderen Berufen. Dazu müsste es erst mal Statistiken geben, die auf einer Fehlerermittlung beruht. Die gibt es aber gerade nicht, weil man nicht weiß, wie viel unschuldig Verurteilte es wirklich gibt. Die Wahrheit kennt niemand.
Das Handycap der Justiz ist das, dass seine Urteile nicht wirklich überprüfbar sind, nur ob rechtliche Regeln richtig angewendet wurden, werden bei schweren Kapitaldelikten geprüft, sonst kaum etwas. „Regelkonform“ war auch die meisten Urteile der Rechtsprechung in früheren Jahrhunderten, das sagt aber leider nicht wirklich etwas über Fehlurteile aus.
In anderen Berufen gibt es in der Regel andere „Kontrollen“, die Fehler aufzeigen. Wird z.B. ein elektrisches Gerät mit einem, schweren Fehler ausgeliefert, so merkt es meist der Kunde. Daher werden dort Prototypen genau und auf Herz und Nieren getestet, bei der Justiz ist so etwas aber nicht möglich. „Prototypen“ kann man nicht bauen, eine „Kundenerfahrung“ gibt es dort ebenfalls nicht. Da es im Recht diese Rückkoppelung eben erst gar nicht gibt, werden dort sicherlich mehr fehlerhafte „Produkte ausgeliefert“, als in anderen Berufen.
Durch diese fehlende Rückkopplung ist es auch unmöglich, wirklich verlässliche Zahlen zu haben. Und das ist auch das Problem. Fischer sagt zwar, dass es keine Belege für die Behauptung von Eschelbach gibt. Es gibt aber auch keine Belege für andere Werte.
Wäre Fischer wirklich ganz ehrlich, hätte er vermutlich sagen müssen, dass für den der Schätzwert zwar keine Belege existieren, aber man es in Wirklichkeit nicht weiß, weil es für keinen Wert Belege gibt, diese Schätzung Eschelbachs durchaus richtig sein könnte. Das hat er sich natürlich im Rahmen der Talk-Show verkniffen, das hätte einen Aufschrei ergeben, wer aber genau hinhört, der weiß was es bedeutet, wenn jemand sagt, es gäbe dafür keine Belege oder es gibt Belege, dass dieser Wert falsch ist. Das ist ein feiner aber wesentlicher Unterschied.
Eschelbach wird diese Schätzung auch nicht komplett aus der Luft gegriffen haben. Was man bei Nennung dieser Zahl auch meist vergessen wird, Eschelbach meint – soweit ich noch in Erinnerung habe - Fehlurteile insgesamt, ungerechtfertigte Freisprüche sind in dieser Zahl enthalten.
Eine Möglichkeit hier einen statistischen Schätzwert zu erhalten, wäre beispielsweise der Vergleich von 0815-Körperverletzung mit Körperverletzungen im Amt.
Eine Gegenüberstellung findet man z.B. hier:
https://community.beck.de/2014/11/25/zur-ckhaltung-bei-der-anklageerhebung-gegen-polizeibeamte-nicht-nur-in-ferguson-missouri
Die hohe Diskrepanz in der Freispruchrate zwischen 8% und 30% ist – wie der Autor sagt – zumindest erklärungsbedürftig.