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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

27.08.2018 um 19:43
@Andante
Nicht überführt heißt aber aus tatsächlichen Gründe. Rechtliche Gründe sind wenn die Tat geschehen aber nicht (mehr) strafbar ist.


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Doppelmord Babenhausen

27.08.2018 um 19:46
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wenn dem "so in etwa ist", warum akzeptierst du dann jetzt nicht, dass er logischerweise schuldig ist. Die Wahrheitsfindung des Gerichts ist ja nicht zu hinterfragen. AD kann denkgesetzlich nicht unschuldig sei
Wenn du schlüssig begründest, warum er Denkgesetzlich nicht unschuldig sein kann dann denke ich über das Akzeptieren nach.


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27.08.2018 um 19:47
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Verstehe ich nicht. Soll das heißen, er hat so oder so genug gelitten? Oder nur verloren?
Das habe ich nicht gesagt. Das ist eine völlig andere Frage.

Es ging um die Frage, wer "gewinnt". Hier gewinnt niemand mehr. Auch wenn aufgrund des WAV ein Freispruch erfolgen sollte, obwohl (fiktive Annahme!) Herr Darsow der Täter ist.

@Andante
Die von Dir behauptete Differenzierung entnehme ich § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO gerade nicht:
Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet worden ist.
Nicht überführt ist nicht überführt.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:AD kann denkgesetzlich nicht unschuldig sein.
Das verstehe ich nicht. Natürlich kann er unschuldig (verurteilt) sein.


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27.08.2018 um 19:48
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Nicht überführt heißt aber aus tatsächlichen Gründe. Rechtliche Gründe sind wenn die Tat geschehen aber nicht (mehr) strafbar ist.
Auf jeden Fall erlegt der Gesetzgeber dem Gericht auf, in den Urteilsgründen explizit darzustellen, ob es den Angeklagten freigesprochen hat, weil es ihn der angeklagten Tat(en) für unschuldig oder ob es ihn lediglich deshalb freigesprochen hat, weil dem Amgeklagten die Tat(en) nach Meinung des Gerichts nicht hinreichend nachgewiesen werden konnten.

Mit einem Urteil, das einen zwar freispricht, aber in dem steht, das man nur deshalb freigesprochen ist, weil man nicht überführt werden konnte, muss man dann leben.


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27.08.2018 um 19:50
Zitat von AndanteAndante schrieb:Auf jeden Fall erlegt der Gesetzgeber dem Gericht auf, in den Urteilsgründen explizit darzustellen, ob es den Angeklagten freigesprochen hat, weil es ihn der angeklagten Tat(en) für unschuldig oder ob es ihn lediglich deshalb freigesprochen hat, weil dem Amgeklagten die Tat(en) nach Meinung des Gerichts nicht hinreichend nachgewiesen werden konnten.
Nennst Du mir die Stelle, wo das in der StPO steht?


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27.08.2018 um 19:54
@monstra

§ 267 Abs. 5 StPO. Du hast die Stelle doch selbst zitiert. Es ist auch logisch, dass das Gericht begründen muss, weshalb der Freispruch erfolgte. Denn da es Rechtsmittel gibt, die die StA gegen den Freispruch einlegen kann, muss die StA für ihre Berufungs- oder Revisionsbegründung notwendigerweise wissen, weshalb das Gericht freigesprochen hat.


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27.08.2018 um 20:05
Zitat von monstramonstra schrieb:Es ging um die Frage, wer "gewinnt". Hier gewinnt niemand mehr. Auch wenn aufgrund des WAV ein Freispruch erfolgen sollte, obwohl (fiktive Annahme!) Herr Darsow der Täter ist.
Doch. Es gab bzw. gibt für den (schuldigen -fiktive Annahme!-) AD
1. den Hauptgewinn: Ruhe im Nachbarhaus, ohne für die Tat überführt zu werden.
2. die Niete: Als Täter überführt zu werden.
3. den Gewinn, nicht die volle Strafe als Mörder mit besonderer Schwere der Schuld absitzen zu müssen, sondern:
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:15 Jahre weniger wäre ein überragender Gewinn.
Wenn er den Tod der Tolls nicht als Gewinn gesehen hätte, hätte er die Tat nicht begangen, wenn er eine frühere Entlassung nicht als Gewinn sehen würde, würde er auf das Wiederaufnahmeverfahren verzichten. Klar gibt es also einen Gewinn. Zusätzlich zur Ruhe im Nachbarhaus, die er sich ja auch dauerhaft verschafft hat.
Zitat von monstramonstra schrieb:Das verstehe ich nicht. Natürlich kann er unschuldig (verurteilt) sein.
Dann erklär @Ma_Ve, dass es andersrum auch geht (schuldig, aber freigesprochen)


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27.08.2018 um 20:08
Also ist die Differenzierung zwischen "erwiesener Unschuld" und "Mangel an Beweisen" keine gesetzliche - sondern eher gerichtliche Praxis.

Das Gesetz spricht nur von "nicht überführt".
Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt (...) worden ist.
Nicht mehr und nicht weniger ist zu begründen. Wenn die Tat nicht bewiesen werden kann, dann kann sie nicht bewiesen werden. Ob "Unschuld erwiesen" wurde, interessiert § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO nicht.

Aus diesem Grund ist der "Freispruch 2. Klasse" immer dann problematisch, wenn das Gericht war freispricht, aber seiner Überzeugung Ausdruck verleiht, der Täter sei es "eigentlich" gewesen, könne aber "leider" nicht verurteilt werden. Quasi ein venire contra factum proprium. Diese Differenzierung gestattet das Gesetz gerade nicht, weil der Freispruch dadurch entwertet wird.

Ein Beispiel:

https://www.strafakte.de/rechtsprechung/kein-freispruch-zweiter-klasse/


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27.08.2018 um 20:16
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:3. den Gewinn, nicht die volle Strafe als Mörder mit besonderer Schwere der Schuld absitzen zu müssen,
Das mag ja Deine Sicht sein. Ob des für den Täter (nur um den geht es) ein "Gewinn" ist, das wage ich zu bezweifeln. Schon weil die Logik krude ist. So als ob der Mörder als homo oeconomicus handelt und eine interne Kosten-Nutzen-Rechnung (5 Jahre super, 10 Jahre ok usw.) aufstellt.

Zudem wissen wir nicht, ob AD im Falle eines Freispruchs der Täter war, zumindest ist er das im Rechtssinne nicht. Dann ist er nur der Verlierer.

Der Durchschnittstäter wird zum Zeitpunkt der Tat vermutlich gar nicht an Strafe denken und bei einer etwaigen Planung eben so, dass er hofft, nicht gefasst zu werden. Oder er findet sich damit ab. Würde er vor die Wahl gestellt "10 Jahre die Familie Toll als Nachbarn" oder "10 Jahre Knast", dann ist doch klar, dass die Rechnung nicht aufgeht.


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27.08.2018 um 20:17
Zitat von monstramonstra schrieb:Also ist die Differenzierung zwischen "erwiesener Unschuld" und "Mangel an Beweisen" keine gesetzliche - sondern eher gerichtliche Praxis.
Nein, das mit dem „Mangel an Beweisen“ ist das, was sich im allgemeinen Sprachgebrauch für § 267 Abs. 5 StPO eingebürgert hat, nicht zuletzt durch Anschauen vieler amerikanischer Gerichtsfilme.

Richter machen keine Gesetze, sondern müssen sie anwenden. Und wenn der Gesetzgeber mit der zitierten StPO-Norm dem Gericht auferlegt, in die Urteilsgründe zu schreiben, weshalb der Freispruch erfolgte, etwa weil der Angeklagte nicht überführt werden konnte (der „Freispruch aus Mangel an Beweisen“ eben), muss das Gericht dieser gesetzlichen Forderung nachkommen.
Zitat von monstramonstra schrieb:Aus diesem Grund ist der "Freispruch 2. Klasse" immer dann problematisch, wenn das Gericht war freispricht, aber seiner Überzeugung Ausdruck verleiht, der Täter sei es "eigentlich" gewesen, könne aber "leider" nicht verurteilt werden
Dann zeige mir mal Urteilsgründe,wo das mit dem „leider“ und „eigentlich“ steht.


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27.08.2018 um 20:17
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Richtig. Nur: Anders als bei Mau-Mau dauert das Verfahren hier noch Jahre. Schlicht weil das OLG deutlich länger brauchen wird als das LG und hinterher das BVerfG zwischen zwei und drei Jahren. Und dann bliebe eventuell noch der EGMR (Bence Toth hat ja selbst dieses Gericht behelligt). Insofern: Wir werden die nächsten Jahre weiter mit Andreas Darsow und seinen Unterstützern zu tun haben.
Bence hatte unbegrenzte Mittel zur Verfügung und die Anwälte haben gut an ihm verdient. Ich kann mir nicht vorstellen dass sich für diesen Fall hier nochmal ein Anwalt vom Format Strate's findet, der Pro Bono weitere Instanzen probiert.

Daher ist meine Prognose: Egal wie das hier ausgeht, es ist der letzte Versuch noch etwas zu drehen.


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27.08.2018 um 20:35
Zitat von monstramonstra schrieb:Schon weil die Logik krude ist. So als ob der Mörder als homo oeconomicus handelt und eine interne Kosten-Nutzen-Rechnung (5 Jahre super, 10 Jahre ok usw.) aufstellt.
Er hat tatsächlich eine Nutzen-Risiko-Abwägung vorgenommen, mit dem Ergebnis: Der Tod der Tolls überwiegt das Risiko einer Gefängnisstrafe. Unglaublich, nicht? (Anmerkung: Es geht immer noch um den fiktiv zu Recht schuldig gesprochenen Andreas Darsow).


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27.08.2018 um 20:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dann zeige mir mal Urteilsgründe,wo das mit dem „leider“ und „eigentlich“ steht.
Das kann sich auch aus dem Kontext ergeben. Es gibt (zumeist mündliche Urteilsverkündungen), da trieft der Widerwille aus jedem Satz. Und bei manchen Fällen kann ich das auch wirklich gut verstehen. Wenn z.B. Zeugen "versagen" oder bei Ermittlungen geschlampt wurde, oder aus formalen Gründen Beweise nicht berücksichtigt werden dürfen (die eine Verurteilung sonst wesentlich begründet hätten).

Ansonsten folgst Du mir also, dass das Gericht einen Freispruch begründen muss, aber es keine Unterscheidung zwischen "unschuldig" und "nicht nachgewiesen" machen muss, ja nicht machen darf.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Auf jeden Fall erlegt der Gesetzgeber dem Gericht auf, in den Urteilsgründen explizit darzustellen, ob es den Angeklagten freigesprochen hat, weil es ihn der angeklagten Tat(en) für unschuldig oder ob es ihn lediglich deshalb freigesprochen hat, weil dem Amgeklagten die Tat(en) nach Meinung des Gerichts nicht hinreichend nachgewiesen werden konnten.
Die Begründung hat vorrangig darzulegen, warum das Gericht die im Eröffnungsbeschluss gestellte Prognose (hinreichender Tatverdacht) nicht eingetreten ist. Es hat letztlich zu erklären, warum es zwar einen Bürger öffentlich angeklagt hat, aber doch freisprechen (musste). Das ist darzulegen. Sätze wie
„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.“
kann man nun als ehrlich und zutreffend sehen - oder als unzulässige Belastung des Angeklagten mit dem Makel des Zweifels an der Unschuld - obwohl es immer nur um die Zweifel an der Schuld geht.


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27.08.2018 um 20:43
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Er hat tatsächlich eine Nutzen-Risiko-Abwägung vorgenommen, mit dem Ergebnis: Der Tod der Tolls überwiegt das Risiko einer Gefängnisstrafe. Unglaublich, nicht?
Aber dann ist die Rechnung ist schon mit der Verurteilung durch das LG Darmstadt mit der anschließenden 10jährigen Haftstrafe nicht aufgegangen. Das Risiko hat sich konkretisiert. D. hat sich verkalkuliert.

Ein nach 10 Jahren erfolgender Freispruch (bei fiktiver Täterschaft des D.) macht diese Verluste nicht mehr wett.


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27.08.2018 um 20:49
Zitat von monstramonstra schrieb:Ansonsten folgst Du mir also, dass das Gericht einen Freispruch begründen muss, aber es keine Unterscheidung zwischen "unschuldig" und "nicht nachgewiesen" machen muss, ja nicht machen darf.
Bei „nicht nachgewiesen“ erübrigt es sich doch, von Schuld oder Unschuld zu sprechen. Es reicht, wenn der Freispruch damit begründet wird, dass der Angeklagten hinsichtlich der ihm von der StA zu Last gelegten Tat(en) nicht Überführt werden konnte. Sodann sind die tatsächlichen Gründe für dieses Nichtüberführenkönnen darzulegen, mir fallen da als Beispiele ein: Zeugen konnten sich nicht erinnern, widersprachen sich, jemand mit Zeugnisverweigerungsrecht macht davon Gebrauch, schriftliche Unterlagen sind nicht ausreichend, was weiß ich.

Man darf bei alldem doch nicht vergessen, dass sich das Gericht die Fälle nicht aussucht. Es bekommt von der StA eine Anklageschrift, mit der die StA jemanden wegen bestimmter Taten anklagt, und über diese Anklage muss das Gericht entscheiden. Die Strafrichter sind doch nicht wild darauf aus, unschuldige Bürger dieses Landes möglichst zahlreich hinter Gitter zu bringen, Staatsanwälte übrigens auch nicht, ebensowenig Polizisten. Aber es ist nun mal so, dass nicht alle Bürger dieses Landes lieb und nett sind. Mir geht es manchmal zu weit, was hier Gerichten an wildem Verurteilungswillen unterstellt wird.


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27.08.2018 um 20:51
Zitat von monstramonstra schrieb:Ein nach 10 Jahren erfolgender Freispruch (bei fiktiver Täterschaft des D.) macht diese Verluste nicht mehr wett.
Verlustminimierung kann auch ein Gewinn sein. Die Lottogemeinschaft bei uns in der Firma, bestehend aus, 6 Kollegen, hat neulich 17,50 € gewonnen. Frag nicht, was die in all den Jahren eingezahlt haben. Aber sie haben das trotzdem als Gewinn betrachtet.


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27.08.2018 um 21:07
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Bence hatte unbegrenzte Mittel zur Verfügung und die Anwälte haben gut an ihm verdient. Ich kann mir nicht vorstellen dass sich für diesen Fall hier nochmal ein Anwalt vom Format Strate's findet, der Pro Bono weitere Instanzen probiert.

Daher ist meine Prognose: Egal wie das hier ausgeht, es ist der letzte Versuch noch etwas zu drehen.
Da halte ich dagegen: Bis zum OLG wird es mindestens gehen. Strate hat zu Frau Darsow inzwischen ein freundschaftliches Verhältnis aufgebaut und "Monte Christo" dürfte auch finanzielle Mittel aufbringen.


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27.08.2018 um 21:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bei „nicht nachgewiesen“ erübrigt es sich doch, von Schuld oder Unschuld zu sprechen. Es reicht, wenn der Freispruch damit begründet wird, dass der Angeklagten hinsichtlich der ihm von der StA zu Last gelegten Tat(en) nicht Überführt werden konnte.
Und einmal freigesprochen heißt für immer freigesprochen - es sei denn der Freigesprochene würde von sich aus gestehen - selbst wenn Beweise auftauchen, die die Täterschaft später zweifelsfrei belegen.
Wikipedia: Frederike von Möhlmann SpoilerFrederike von Möhlmann war Schülerin des Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasiums in Celle. Am Abend des 4. November 1981 wollte sie um etwa 19:30 Uhr nach dem Musikunterricht in der Celler Stadtkantorei[2] in ihren Heimatort Hambühren – vermutlich als Anhalterin. Zu Hause kam sie aber nie an. Vier Tage später wurde ihre Leiche in einem Waldstück gefunden. Die Schülerin war vergewaltigt und von dem Täter anschließend mit einem zweischneidigen Messer und einer Vielzahl von Stichen getötet worden.[3]

Als Tatverdächtiger wurde Ismet H. ermittelt, ein junger Mann, der in Celle wohnte. Das Landgericht Lüneburg verurteilte ihn am 1. Juli 1982 zu lebenslanger Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und verwies den Fall an das Landgericht Stade, das Ismet H. 1983 freisprach. Ein wichtiges Beweismittel stellten Reifenspuren am Leichenfundort dar; umstritten war, ob diese von dem Wagen des Angeklagten stammen konnten.[4]

Im Jahre 2012 ergab eine – in den 1980er-Jahren technisch noch nicht mögliche – DNA-Untersuchung an einer Binde der Getöteten eine Übereinstimmung mit Haaren von Ismet H. Zu einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens kam es jedoch nicht, da eine solche gemäß § 362 der Strafprozessordnung nur unter sehr engen Bedingungen möglich ist und kein Geständnis von H. vorliegt.



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27.08.2018 um 21:16
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Da halte ich dagegen: Bis zum OLG wird es mindestens gehen. Strate hat zu Frau Darsow inzwischen ein freundschaftliches Verhältnis aufgebaut und "Monte Christo" dürfte auch finanzielle Mittel aufbringen.
Gibt es eigentlich Möglichkeiten die Gemeinnützigkeit eines solchen Vereins anzufechten? Ich verstehe ja noch dass Familien alles unternehmen um Gerichtsentscheide zu ihren Gunsten zu drehen. Allerdings kann ich beim besten Willen die Gemeinnützigkeit eines Vereines nicht erkennen, der die Angehörigen darin unterstützt. Das mag legitim sein, aber letztendlich ist es in der Regel eine rein private Angelegenheit.


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27.08.2018 um 21:57
Zitat von emzemz schrieb:Und einmal freigesprochen heißt für immer freigesprochen - es sei denn der Freigesprochene würde von sich aus gestehen - selbst wenn Beweise auftauchen, die die Täterschaft später zweifelsfrei belegen.
Das gibt es eben auch: jemand wird freigesprochen, und erst später tauchen aufgrund verbesserter wissenschaftlicher Methoden Beweise auf, die seine Schuld belegen. Man kann aber wegen derselben Tat nach geltendem Recht grundsätzlich nicht noch einmal angeklagt werden, der StA ist deshalb in diesem Fall ein WA-Antrag nicht möglich. Für die Angehörigen des Opfers ist das absolut unerträglich und unverständlich, das hat der Vater von Frederike von Möhlmann öffentlich auch erklärt.


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