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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

28.08.2018 um 08:41
@falstaff

Ja, wobei es bei so einem Verhalten wie von AD einen ordentlichen Nachschlag geben dürfte. Mit 25 Jahren dürfte die Sache m.E. nicht erledigt sein.


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Doppelmord Babenhausen

28.08.2018 um 08:42
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkannt hat, dann überprüft das Finanzamt die Mittelverwendung im Sinne der Satzung.
Aber wir diskutieren doch auch über die Möglichkeit eines rechtswidrigen, vom BGH durchgewunkenen Urteils? Und die Rechtschreibungsfähigkeiten sowie die Oberflächlichkeit der Richter bis hin zur Rechtsbeugung?

Finanzbeamte können sich genauso wie Richter irren. Ebenso wie verurteilte (fiktive oder tatsächliche) Mörder lügen können. Darüber kõnnen wir hier doch diskutieren, solange es nicht zu OT wird.
Zitat von monstramonstra schrieb:Hier ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt darüber zu sinnieren, ob der Verein satzungs- und steuerrechtswidrig einsetzt, halte ich für problematisch.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:§ 52 Abgabenordnung:
Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens (...)
Und jetzt guck dir die Seite an. Da springt einem der "Anhaltspunkt" förmlich ins Auge.
Zitat von monstramonstra schrieb:Du erinnerst Dich?
Zum Glück kann ichs ja sonst auch nachlesen.
Und ich stelle beim nochmaligen Lesen fest, dass der wiederholte Hinweis auf Fiktion durchaus vergessen lässt, dass es sich bei Darsows Täterschaft nicht nur um eine bloße Theorie handelt, sondern um die eines rechtskräftig Verurteilten.


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28.08.2018 um 08:54
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Ja, wobei es bei so einem Verhalten wie von AD einen ordentlichen Nachschlag geben dürfte. Mit 25 Jahren dürfte die Sache m.E. nicht erledigt sein.
Verstehe nicht - hat er sowas wie "besondere Schwere der Schuld" bekommen? Ich dachte mit 25 Jahren wäre lebenslänglich vorbei?


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28.08.2018 um 08:56
@falstaff
Ich glaube auch mich erinnern zu können, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.


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28.08.2018 um 08:59
Zitat von EinElchEinElch schrieb:@falstaff
Ich glaube auch mich erinnern zu können, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.
Angenommen alle WA-Instanzen wären erfolglos ausgeschöpft. Könnte er dann mit einem Schuldeingeständnis noch eine Strafmilderung erreichen? (rein formal betrachtet, unter Ausklammerung der Fragen ob er es wirklich war oder welche privaten Implikationen ein Schuldeingeständnis hätte).


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28.08.2018 um 09:04
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Angenommen alle WA-Instanzen wären erfolglos ausgeschöpft. Könnte er dann mit einem Schuldeingeständnis noch eine Strafmilderung erreichen?
Lässt dann irgendwie ein wenig an der Aufrichtigkeit zweifeln...

Der Königsweg zu Strafmilderung wäre ein sofortiges Geständnis, verbunden mit aufrichtiger (oder aufrichtig scheinender) Reue gewesen, oder wenigstens vor dem WA-Antrag noch. Jetzt ist es mMn dafür zu spät.


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28.08.2018 um 09:11
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:alstaff schrieb:
Angenommen alle WA-Instanzen wären erfolglos ausgeschöpft. Könnte er dann mit einem Schuldeingeständnis noch eine Strafmilderung erreichen?
Lässt dann irgendwie ein wenig an der Aufrichtigkeit zweifeln...

Der Königsweg zu Strafmilderung wäre ein sofortiges Geständnis, verbunden mit aufrichtiger (oder aufrichtig scheinender) Reue gewesen, oder wenigstens vor dem WA-Antrag noch. Jetzt ist es mMn dafür zu spät.
Es wäre opportunistisch, klar. Aber wäre es rein formal-juristisch möglich? Opportunismus ist ja etwas was jedem Angeklagten zugestanden wird.


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28.08.2018 um 12:42
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Angenommen alle WA-Instanzen wären erfolglos ausgeschöpft. Könnte er dann mit einem Schuldeingeständnis noch eine Strafmilderung erreichen?
Nein, das geht nicht. Wenn alle WA-Instanzen erfolglos ausgeschöpft sind, bleibt es bei der Rechtskraft des Urteils des LG Darmstadt. Diese Rechtskraft kann durch ein spätes Geständnis nicht mehr aufgehoben werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass irgendwann mal Rechtssicherheit und Rechtsfrieden einkehren müssen. Das ist Sinn und Zweck der Rechtskraft.


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28.08.2018 um 13:03
Zitat von monstramonstra schrieb:Warum hat der BGH solche (hohen) Anforderungen an einen Freispruch? Eben weil Gericht nicht einfach mal so die Hauptverhandlung eröffnen und dann lapidar freisprechen sollen.
Es geht vorrangig darum, dass die Anklagebehörde (=StA) vom Gericht erklärt bekommt, warum sie mit ihrer Anklage bei Gericht nicht durchgekommen ist. Und es geht darum, dass, gestützt auf diese Erklärung, die Anklagebehörde entscheiden können soll, welche Erfolgsaussicht sie vermutlich hat, wenn sie in Berufung/Revision gegen den Freispruch geht. Umgekehrt bekommt ja auch der Angeklagte im Urteil genau gesagt, warum er verurteilt worden ist.

Im übrigen ist es nicht so, dass das Gericht einfach so die Anklage zuläßt und dann lapidar freispricht. Das Gericht hat die Anklage zuzulassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, Punkt. Wie sich die Hauptverhandlung dann entwickelt, ob im Laufe der Hauptverhandlung die Anklagepunkte in sich zusammenfallen oder was immer sonst passiert, kann das Gericht bei Eröffnung der Hauptverhandlung natürlich noch nicht voraussehen, Richter sind keine Hellseher.


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28.08.2018 um 13:23
@Andante

Ein Geständnis würde die Rechtskraft natürlich nicht berühren. Aber es dürfte Einfluss auf die Strafvollstreckungskammer haben, die eines Tages darüber zu befinden haben wird, wann er entlassen wird.


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28.08.2018 um 14:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es geht vorrangig darum, dass die Anklagebehörde (=StA) vom Gericht erklärt bekommt, warum sie mit ihrer Anklage bei Gericht nicht durchgekommen ist. Und es geht darum, dass, gestützt auf diese Erklärung, die Anklagebehörde entscheiden können soll, welche Erfolgsaussicht sie vermutlich hat, wenn sie in Berufung/Revision gegen den Freispruch geht. Umgekehrt bekommt ja auch der Angeklagte im Urteil genau gesagt, warum er verurteilt worden ist.
Wenn das der ausschlaggebende Gesichtspunkt wäre, bräuchte es keine Begründung nach 267 Abs. 5 Satz 1 StPO

- bei Rechtsmittelverzicht der StA
- bei Antrag auf Freispruch durch die StA

Sei’s drum. Ausgangspunkt war, dass das Gesetz keinen Freispruch 2. Klasse kennt, aber immer eine Begründung verlangt. Da sind wir uns jetzt hoffentlich einig.


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29.08.2018 um 00:42
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Aber wir diskutieren doch auch über die Möglichkeit eines rechtswidrigen, vom BGH durchgewunkenen Urteils? Und die Rechtschreibungsfähigkeiten sowie die Oberflächlichkeit der Richter bis hin zur Rechtsbeugung?

Finanzbeamte können sich genauso wie Richter irren.
In der Tat. Richter irren sich bis zur Rechtsbeugung, wenn es passt. Finanzbeamte irren sich bei der Anerkennung eines steuerbegünstigten Vereins natürlich nicht, weil es auch passt. Wie schön, dass der Staat je nach Gusto funktioniert ;-)


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29.08.2018 um 07:53
Nur geht es hier im Thread um das Urteil und nicht um den Verein.


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29.08.2018 um 08:21
Zitat von monstramonstra schrieb:Nur geht es hier im Thread um das Urteil und nicht um den Verein.
Die Diskussion über den Verein Monte Christo wundert mich ebenso.

Der Verein hat sich gegründet wegen dieses Falles und unterstützt mittlerweile auch andere mögliche Justizopfer. Dahinter stehen Menschen, die sich für andere Menschen einsetzen!

Jetzt eine Diskussion darüber zu führen, ob der Verein gemeinnützig ist halte ich gegenüber den Vereinsmitgliedern für respektlos!

Wollen wir uns wirklich auf dieses Niveau begeben?


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29.08.2018 um 08:34
Zitat von monstramonstra schrieb:Nur geht es hier im Thread um das Urteil und nicht um den Verein.
Es geht um einen Doppelmord, die Opfer, den verurteilten Mörder und seine Versuche, das Urteil aus der Welt zu schaffen. Mithilfe eines guten Anwalts und eines eigens für ihn gegründeten Vereins. Das Thema ist ein bisschen komplexer als du denkst. (Oder es dir wünschst?)
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wollen wir uns wirklich auf dieses Niveau begeben?
Sollte ein rechtskräftiges Urteil, das höchstrichterlich bestätigt wurde, hier ernsthaft in Zweifel gezogen und diskutiert werden? Ist das nicht respektlos staatlichen Institutionen gegenüber? Oder gar niveaulos?


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29.08.2018 um 08:38
@monstra
So ganz kannst das nicht trennen. Immerhin ist das angestrebte Wiederaufnahmeverfahren sehr eng an die Tätigkeiten dieses Vereins gebunden.

@Ma_Ve
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:unterstützt mittlerweile auch andere mögliche Justizopfer
Wie genau eigentlich? Nur durch Beratung? In den Zielsetzungen steht gar nichts zu finanziellen Unterstützungen von möglichen Justizopfern drin? Ich dachte daraus wären die Gutachten und Auslagen bezahlt worden, war aber sicher nur ein Trugschluss meinerseits.


@all
Und was noch nett ist ist folgendes Ziel: "Einflussnahme auf die Gesetzgebung und sonstige Meinungsführer" (Quelle hier (Archiv-Version vom 28.02.2017)).

Ich würde gern zur Lektüre den Beck-Blog und v.a. die Diskussion zum Mordfall Babenhausen empfehlen:
https://community.beck.de/2014/04/12/nach-mollath-und-peggy-ein-weiteres-fehlurteil-der-doppelmord-in-babenhausen?page=25#comment-84414
Leider viel zu lesen und vom Aufbau her schwierig, aber durchaus interessant.


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Doppelmord Babenhausen

29.08.2018 um 08:38
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Jetzt eine Diskussion darüber zu führen, ob der Verein gemeinnützig ist halte ich gegenüber den Vereinsmitgliedern für respektlos!

Wollen wir uns wirklich auf dieses Niveau begeben?
Bisher ging es ja nur um die Gemeinnützigkeit. aber wenn wir jetzt beim Moralisieren angekommen sind: wo bleibt der Respekt vor den Opfern, bei einem Verein dessen Ziel es ist Menschen auf der Grundlage juristischer Formalitäten aus Gefängnissen herauszukommen, ohne Rücksicht auf deren Taten?


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29.08.2018 um 08:53
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Sollte ein rechtskräftiges Urteil, das höchstrichterlich bestätigt wurde, hier ernsthaft in Zweifel gezogen und diskutiert werden? Ist das nicht respektlos staatlichen Institutionen gegenüber? Oder gar niveaulos?
Wir diskutieren in der Rubrik Kriminalfälle!

Das Urteil ist nunmehr auf über 1000 Seiten diskutiert worden. Die Bandbreite der Meinungen über das Urteil ist mannigfaltig.

Die StPO sieht Wiederaufnahmeverfahren ausdrücklich vor! Deswegen kann ich deinen Einwand, ob es gegenüber Richtern oder Opfern respektlos ist ein solches Verfahren anzustreben, verneinen.

Das Paradebeispiel für die nicht vorhandene Unfehlbarkeit des Systems ist Harry Wörz.


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Doppelmord Babenhausen

29.08.2018 um 08:54
Der Verein ist hier nicht das Thema. Ihr könnt gbf. über sein konkretes Handeln im konkreten Fall Darsow diskutieren, aber nicht über OT wie dessen Gemeinnütigkeit u.ä.


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29.08.2018 um 09:03
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Die StPO sieht Wiederaufnahmeverfahren ausdrücklich vor! Deswegen kann ich deinen Einwand, ob es gegenüber Richtern oder Opfern respektlos ist ein solches Verfahren anzustreben, verneinen.

Das Paradebeispiel für die nicht vorhandene Unfehlbarkeit des Systems ist Harry Wörz.
Es macht Darsow nicht automatisch zu einem Justizopfer, wenn man ihn immer wieder in eine Aufzählung tatsächlicher Justizopfer einschließt. Keiner bezweifelt, dass Wörz ein Justizopfer ist. Bei Mollath sieht es schon anders aus. Bei Darsow ist noch nicht einmal dessen aktueller Anwalt wirklich davon überzeugt, dass er unschuldig sei.
Man kann natürlich darüber streiten ob jemand bereits Justizopfer ist, wenn sein Urteil gewisse Mängel aufweist. Das ist dann aber eine andere Diskussion. Ich persönlich möchte keinen Mörder bei dem Versuch unterstützen, auf der Grundlage formaler Argumente aus dem Gefängnis zu kommen.


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