monstra schrieb:Warum hat der BGH solche (hohen) Anforderungen an einen Freispruch? Eben weil Gericht nicht einfach mal so die Hauptverhandlung eröffnen und dann lapidar freisprechen sollen.
Es geht vorrangig darum, dass die Anklagebehörde (=StA) vom Gericht erklärt bekommt, warum sie mit ihrer Anklage bei Gericht nicht durchgekommen ist. Und es geht darum, dass, gestützt auf diese Erklärung, die Anklagebehörde entscheiden können soll, welche Erfolgsaussicht sie vermutlich hat, wenn sie in Berufung/Revision gegen den Freispruch geht. Umgekehrt bekommt ja auch der Angeklagte im Urteil genau gesagt, warum er verurteilt worden ist.
Im übrigen ist es nicht so, dass das Gericht einfach so die Anklage zuläßt und dann lapidar freispricht. Das Gericht
hat die Anklage zuzulassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, Punkt. Wie sich die Hauptverhandlung dann entwickelt, ob im Laufe der Hauptverhandlung die Anklagepunkte in sich zusammenfallen oder was immer sonst passiert, kann das Gericht bei Eröffnung der Hauptverhandlung natürlich noch nicht voraussehen, Richter sind keine Hellseher.