jamie71 schrieb:UA S.18
An einem nicht mehr näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 16.04.2009 führte der
Angeklagte an einem unbekannt gebliebenen Ort einen geheim gebliebenen Beschusstest mit
der Pistole durch, um zu sehen, ob der Schalldämpfer funktionierte. Im Verlaufe der
Schussversuche verfeuerte er mehrere Projektile aus dem Lauf der ihm zur Verfügung
stehenden Walther P 38, auf den zu diesem Zeitpunkt die mit Bauschaum gefüllte PETFlasche
aufgeschraubt bzw. aufgeklemrnt war. Der Angeklagte konnte dabei zu seiner
Zufriedenheit feststellen, dass die Pistole samt dem selbstgebauten Schalldämpfer voll
funktionstüchtig war: Die Befestigung hielt dem Druck stand , so dass der Schalldämpfer nicht
von dem Lauf der Pistole fiel. Auch registrierte der Angeklagte eine für ihn befriedigende den
Schall dämpfende Wirkung seines Eigenbaus. Er gewann die Sicherheit ,das so von ihm
zusammengebaute Tatwerkzeug für seine Zwecke nutzen zu können.
Die Fabel von Babenhausen..an einem unbekannten Ort, zu einer unbekannten Zeit.. Das erinnert mich eher an das Biene Maja Lied von Karel Gott.. Um das Anlitz der Gebrüder Grimm nicht unnötig verschmutzen zu müssen..
Die Überzeugung des Gerichts zu einem derartigen Vortat-Geschehen ist doch absolut plausibel. Die Annahmen beziehen sich nicht auf A.D., sondern auf jeden Täter, der einen solchen DIY-Schalldämpfer verwendet hätte. Wegen dieser Annahme wurde Darsow nicht verurteilt, vielmehr wurde gedanklich / lebensnah geprüft, ob bei Darsow etwas gegen so ein vom Gericht als erforderlich angesehenes Vortat-Geschehen spricht.
Daher können unbekannte Tat-Details auch nicht lückenhaft und unbedacht bleiben, nur weil es dafür keine Beweise gibt. Es muss notfalls auch ohne konkrete Anhaltspunkte geprüft werden, welche wahrscheinlichen / lebensnahen Szenarien für diese vom Gericht festgestellten (logischen) "Lücken" existieren und ob diese zum Angeklagten und den Tatsachen-Indizien passen oder nicht.
Seps13 schrieb:Das stimmt schon in gewisser Weise. Der Stil ist etwas - naja - gewöhnungsbedürftig. Ich hätte für den obigen Abschnitt beispielsweise eine Formulierung in dieser Art für "professioneller" gehalten:
An einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt und Ort vor dem 16.04.2009 führte der Angeklagte aller Wahrscheinlichkeit nach einen oder mehrere Beschusstests mit der Pistole und der von ihm -angeregt durch die Empfehlungen der silencer-Webseite- angefertigten Konstruktion eines Bauschaumschalldämpfers durch. Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte ein erfolgreiches Ergebnis erzielte, so dass sich sein Plan festigte, den Schalldämpfer für den späteren Mord einzusetzen.
Klar klingt besser, aber nicht überzeugter. Das Gericht stellt seine Überzeugung dar, dass ein reibungsloser dynamischer Tatablauf mit dem Spurenbild ohne Vorabtests eines oder mehrerer DIY-Schalldämpfer kaum möglich und auch aus Tätersicht nicht plausibel ist. Unter anderem musste auch der Sachverständige mehrere Tests durchführen, bis es funktionierte. Daher "überlegt" sich das Gericht für dieses unbekannte (aber wahrscheinlich stattgefundene bzw. erforderliche) Geschehen plausible Szenarien und baut den Angeklagten einfach mit ein. Sollte der Angeklagte in keines der plausiblen Unbekannt-Szenarien passen, erhöht sich das Level für begründete Zweifel zum Vorteil des Angeklagten. Darum gehts und darum kann man das so absolut darstellen. Die für das Gericht erklärungsbedürftige "Lücke" wurde durch ein lebensnahes Denk-Szenario (für alle denkbaren Täter) geschlossen und bei Darsow gab es keine Durchführbarkeits-Zweifel.
Seps13 schrieb:Warum nimmt das Gericht eigentlich einen Test an? Wegen der Schmauchspuren an der gefundenen Kleidung?
So wie ich das verstehe, entstanden die Schmauchspuren mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Sekundär-Kontamination bei der Behandlung bzw. Entsorgung der Tatkleidung und der Testkleidung, was im Endeffekt ein und dieselbe Kleidung gewesen sein dürfte. Die Annahme beruht demnach eher auf den o.g. Gründen.
jamie71 schrieb:Eindeutigen Nachweis hätte es gegeben, wenn man Darsow die Hose hätte anprobieren lassen. Das wäre dann validiert und nicht fabuliert.
Was soll eine Anprobe einer BW-Hose bringen? Die passt immer, da keine Slim-Fit, notfalls lässt du n Knopf auf. Außerdem gab es auch Schmauch auf dem BW-Hemd, Garten Handschuhen sowie einem Pulsmesser. Keinen der 4 Gegenstände kannst du durch bloßes Anprobieren falsifizieren.