Eine Zusammenfassung zu den Schmauchspuren:
Gefunden an unterschiedlichen Gegenständen, welche an verschiedenen Stellen aufbewahrt wurden
Sector7 schrieb:Lt. Urteil gibt es einen Kellerraum im Haus des Verurteilten, der scheinbar nur von außen über die Tiefgarage erreichbar ist. In diesem Raum wurde die Bundeswehrhose und das Bundeswehrhemd gefunden unter einer Tüte und einem Heizlüfter, was alles nicht mit Staub oder Spinnweben bedeckt war. Die Gartenhandschuhe fand man direkt in der Tiefgarage und den Pulsmesser im Kleiderschrank im Schlafzimmer im 1. Stock.Von den Schusstests der Polizei wird der Schmauch wohl kaum an diese 3 Orte "geflogen" sein.
Nutzung in jüngerer Zeit anzunehmenUrteil S. 186: Auf den Kleidungsstücken und den darüber liegenden Gegenständen seien keinerlei Staub oder Spinnenweben zu finden gewesen, so dass seinem Eindruck nach alles benutzt und nicht wie bei einer längerfristigen Lagerung ausgesehen habe.
Charakteristischer, mit Tatortspuren und nicht mit BW-Munition übereinstimmender Schmauch
Urteil S. 180: Weiterhin steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass die bei der Bundeswehr abgefeuerte Munition keine Schmauchpartikel hervorbringt mit der charakteristischen Elementkombination aus Blei, Barium, Antimon und Aluminium, die sowohl am Tatort als auch an den bei dem Angeklagten sichergestellten Gegenständen festgestellt wurde.
Allerdings wenig Schmauch an den Gegenständen
Urteil S.173: Die Anzahl dieser Partikel sei zwar mehr als bei den untersuchten Handschuhen, aber dennoch insgesamt „nicht sehr viele" gewesen. Aufgrund des vermuteten Tatgeschehens - bei insgesamt zehn abgegebenen Schüsse - wäre jedoch zu erwarten gewesen, dass nach den Schussabgaben mehr Intensität und Quantität an Partikeln vorhanden gewesen wären, wenn die Hose in der unmittelbaren Nähe der Waffe bei Tatausführung getragen worden wäre.
Urteil S. 176: Ein solches einzelnes Partikel lasse keinen fundierten Rückschluss bei der Nutzung des Pulsmessers während der Schussabgabe zu, da dieser einzelne Partikel „zu wenig" sei. Denn bei einer Schussabgabe in der Nähe der Pulsuhr seien deutlich mehr Schmauchspuren zu erwarten gewesen.
Erklärung - Sekundärübertragung
Urteil S. 174: Allerdings seien diese Spuren in ihrer Quantität gut erklärbar, wenn die Hose mit einem bei Tatbegehung genutzten und damit
stärker mit Schmauchspuren kontaminierten Gegenstand in Berührung komme und sich daher die Partikel auf die Hose abgestriffen hätten, was auch in der Fachliteratur als sog. Sekundärspurübertragung bezeichnet würde.
(Heißt es nicht "abgestreift"? na, egal)
Aber warum dann Schmauch in der Hosentasche?
Urteil S. 174: In der rechten Hosentasche seien wenige Partikel bestehend aus Blei, Barium und Antimon, und nur eins davon zusätzlich mit Aluminium, in der rechten Beintasche wiederum seien wenige Partikel, bestehend aus Blei, Barium, Antimon und Aluminium gefunden worden.
Andere mögliche Erklärung: Kleidung wurde gewaschen
Nightrider64 schrieb:Im Urteil sagte ein Sachverständiger aus, das durch einfaches Waschen von Bekleidunng 95% der Schmauchspuren zu beseitigen sind. Dadurch wird auch die geringe Menge der gefundenen Spuren auf der Hose erklärt.
lt. Urteil S. 173: Daher könne man nicht mit Sicherheit sagen, dass die Hose bei der Tat getragen worden sei. Zwar sei es denkbar, dass die Partikel durch Waschen, Putzen oder ähnliches abgetragen werden, allerdings hinge dies davon ab, wo sich der Schmauch befinde . An versteckten Flächen, beispielsweise wie Innentaschenecken oder anderen Stellen an der Hose, wie zum Beispiel die Taschen oder ähnliches, halte es sich durchaus länger, selbst wenn dort gewaschen werde.
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Das Gericht geht offenbar eher von einer Sekundärkontamination aus, das Waschen wird nur als denkbare Möglichkeit erwähnt.
Offen bleibt: Wie erklärt sich bei einer Sekundärkontamination die Schmauchspur in der Hosentasche, wenn diese nicht bei einer Schussabgabe getragen wurde?
Deus_Ex_Machin schrieb:Der Umstand, dass am Pulsmesser Schmauch in der Zusammensetzung der Tatmunition gefunden wurde, legt nahe, dass die Schussstests im Rahmen der angeblichen Joggingrunden durchgeführt worden sind.
Diesen Gedanken fand ich auch sehr plausibel, dafür wurde aber offenbar zu wenig Schmauch an der Uhr gefunden:
Urteil S. 176: Ein solches einzelnes Partikel lasse keinen fundierten Rückschluss bei der Nutzung des Pulsmessers während der Schussabgabe zu, da dieser einzelne Partikel „zu wenig" sei. Denn bei einer Schussabgabe in der Nähe der Pulsuhr seien deutlich mehr Schmauchspuren zu erwarten gewesen.
Wäre Abwischen eine Erklärung? Davon steht aber nichts im Urteil.