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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

18.09.2018 um 08:54
@Rüdiger
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb: Diese hat der Getötet mindestens einmal wöchentlich gegen 4.00 Uhr auf seinem Grundstück, mit entsprechender Lärmentwicklung bewegt.
Also doch wöchentlich! Das soll den Mörder nun einziger Grund für diese 3 Wahnsinnstaten gewesen sein? Glaubst du das wirklich?

Wenn Tolls sämtliche Mülleimer abgeschafft, und ihren Müll verschluckt hätten, wäre es für Darsow keine Lösung gewesen. Warum ermordete er sonst nicht Herrn Toll und verschwand wieder.
So schnell wie er wieder bei sich in der Butze gewesen wäre, hätte er keinen Schalldämpfer gebraucht.


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18.09.2018 um 08:55
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wir können dir da alle nur zustimmen. Nach der Statistik ist es unwahrscheinlich, dass er seine Nachbarn ermordet hat. Und ja, es gab andere Wege, aus der Situation herauszukommen.
Aber beides taugt nicht zum Beweis seiner Unschuld.
Ich stimme dem nicht zu. Weil Statistik mehr ist, als nur eine einzelne Wahrscheinlichkeit. Die Wahrscheinlichkeit dass einer zum Mörder wird ist tatsächlich eher gering.
Wir sprechen hier aber häufig über ganz andere Wahrscheinlichkeiten, zum Beispiel über die Wahrscheinlichkeit dass ein Nachbarschaftsstreit ein Motiv für einen Mord sein kann. Oder über die Wahrscheinlichkeiten mit denen Indizien zugunsten Darsows oder zuungunsten Darsows ausgelegt werden können. Oder über die Wahrscheinlichkeit dass Darsow der Mörder ist, wenn man all die Indizien zusammennimmt.

Und da sieht die Berechnung anders aus und das Ergebnis ist eindeutiger.

Wenn man die Wahrscheinlichkeit berechnen wollte dass Darsow der Mörder ist, wäre die Wahrscheinlichkeit dass einer überhaupt zum Mörder wird nur ein Faktor unter vielen. Das ist ähnlich wie bei einem Aidstest: Die Wahrscheinlichkeit dass einer Aids hat ist auch gering. Aber wenn einer mehrfach positiv getestet wurde, ist die Wahrscheinlichkeit plötzlich sehr hoch. Wenn man die Tests nun mit den Ermittlungsergebnissen gleichsetzt, macht der Vergleich plötzlich Sinn :-D


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18.09.2018 um 09:09
@Frau.N.Zimmer
Genau, dass soll ein Grund dafür gewesen sein. Ich wollte nur damit illustrieren wie man im Handumdrehen dem Vermieter A. seine nachbarlichen Handlungspflichten vergegenwärtigt hätte ohne hier langatmig irgendwelche Erschwernisse zu erörtern. Ein regelmäßiges Zwangsgeld, hätte sicher bald dazu geführt die gedeihliche Wirkung seines Mietverhältnisses zu hinterfragen.


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18.09.2018 um 09:09
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Und da sieht die Berechnung anders aus und das Ergebnis ist eindeutiger.


@Rüdigers Wahrscheinlichkeitsaussage bezog sich aber nur auf das allgemeine Ereignis "Nachbarschaftsmord wegen Lärm", losgelöst von den konkreten Umständen und von allen Indizien im Fall. Da hat er mit dem Hinweis auf Rarität zwar recht, denkt aber nicht weiter bzw. blendet die weiteren, ebenfalls auf Wahrscheinlichkeit zu untersuchenden Aspekte aus.
Das ist das alte Problem mit dem Herauspicken einzelner Gesichtspunkte, ohne das große Ganze zu sehen bzw sehen zu wollen.


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18.09.2018 um 09:18
Schade nur dass "Rüdigers Rechtsberatung" vermutlich ins Unterhaltungsprogramm bei RTL passen würde, wo auch die kompliziertesten Rechtsfragen in 20 Minuten geklärt werden, einschliesslich Werbepause. Nur im Alltag ist sie komplett unrealistisch. Wenn die Welt so einfach wäre...


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18.09.2018 um 09:19
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb: Ein regelmäßiges Zwangsgeld, hätte sicher bald dazu geführt die gedeihliche Wirkung seines Mietverhältnisses zu hinterfragen.
Und wenn Herr Toll die Mülleimer einfach gelassen HÄTTE ? Für die anderen Störungen konnte doch niemals ein Zwangsgeld verhängt werden.
Wöchentliches Mülleimerklappern ist doch lächerlich, finde ich. Hier wird doch nur das Kriegsfeld verlagert.


Was meinst du denn warum Frau und Tochter auch "weg" sollten?


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18.09.2018 um 09:24
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:2. Man hat ihm das Gesetz, eine Mietwohnung und den Schalldämpfer hingehalten und er hat den Schalldämpfer genommen, weil er das Gesetz nicht gesehen hat, die Mietwohnung partout nicht wollte und zusätzlich eine nicht mehr zu unterdrückende Wut auf seine Nachbarn hatte.
Auch wenn der Rüdiger nicht müde wird wahllos in seine Gesetzeskiste zu greifen (die zitierten Paragraphen sind allesamt auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar), muss man nun nicht doch annehmen, dass A.D. rechtlich gegen die Tolls hätte vorgehen können.

@Rüdiger

Mal ehrlich, Du erlaubst dir doch hier regelmäßig Scherze.


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18.09.2018 um 09:29
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Ein regelmäßiges Zwangsgeld, hätte sicher bald dazu geführt die gedeihliche Wirkung seines Mietverhältnisses zu hinterfragen.
Das ist wieder einer Deiner Scherze, oder? Denn ich kann beim besten Willen nicht glauben, dass man so einen Unsinn tatsächlich glaubt.


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18.09.2018 um 09:38
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Und warum sollen im vorliegenden Fall die natürlichen Hemmungen und Ambivalenzen gefallen sein?

Es ging hier ja nicht um Affekte, sondern letztlich um die fehlende Bereitschaft sich der Situation zu entziehen.

Beispielsweise durch die Aufnahme eines weiteren Immobilienkredites, oder schlicht den Umzug in eine Wohnung zur Miete.
Tja, warum hat man das Grundstück, das man in Schaafheim hätte erwerben können, denn letztendlich nicht erworben?

Das war Jahre vor der Tat, wenn ich mich recht entsinne.

Wenn doch alles so easy war, Geld vorhanden, Bereitschaft zum Kauf einer anderen Immobilie wegen lärmender Nachbarn?

Diese Fragen scheinst du dir noch nicht gestellt zu haben...


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18.09.2018 um 10:54
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Der (unschuldige) Angeklagte hat schlicht keine andere Möglichkeit sich durch bestreiten des Tatvorwurfs zu verteidigen.
Warum verwendest du eigentlich nicht zutreffende Bezeichnungen? Willst du Stimmung erzeugen?
Für einen Angeklagten gilt sowieso die Unschuldsvermutung.
Nur sehe ich hier weit und breit keinen Angeklagten, sondern einen Verurteilten.
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Er hätte sich nur ans Ordnungsamt wenden müssen. Unzulässiger Lärm ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 17 Abs. 1 OWiG).
Da will ich doch mal für all die Nichtjuristen wie mich den Gesetzestext zitieren.
"Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) - § 17 Höhe der Geldbuße
(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro."
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb: Ein regelmäßiges Zwangsgeld, hätte sicher bald dazu geführt die gedeihliche Wirkung seines Mietverhältnisses zu hinterfragen.
Da dieses Zangsgeld nicht vom Vermieter zu entrichten ist, erkenne ich nicht den Bezug zum Mietvertrag.


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Doppelmord Babenhausen

18.09.2018 um 11:45
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Egal. Die Mülleimer waren ja nun nicht das "Hauptproblem", wie es scheint. Sonst hätter er ja "nur" Herrn Toll erschießen müssen.
Hätte D. lediglich Herrn Toll erschossen, hätte das Lärmproblem weiterhin bestanden, bedingt durch die etappenweise emotional lautstarken Schreie der beiden weiblichen Personen.
Das war D. bewusst und daher kam für ihn offenbar die „Auslöschung“ der Familie insgesamt zum Tragen.

Herr Toll hatte sicher keine Möglichkeit, seine Familiensituation, in irgendeiner Form, zu verbessern.

Herr D. hatte jedoch die Möglichkeit, seine Familiensituation, zu verändern.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb: Man hat ihm das Gesetz, eine Mietwohnung und den Schalldämpfer hingehalten und er hat den Schalldämpfer genommen, weil er das Gesetz nicht gesehen hat, die Mietwohnung partout nicht wollte und zusätzlich eine nicht mehr zu unterdrückende Wut auf seine Nachbarn hatte.
Mietwohnungen sind durchaus erschwinglich, wenn zwei Personen berufstätig sind.

Die D´s wollten jedoch am „Eigenheim“ festhalten“, was zunächst nachvollziehbar ist.

War seiner Ehefrau bewusst, unter welchem massiven Stress (hausgemacht?) ihr Ehemann gelitten hattte?
Wohl kaum…

Das „Herunterspielen“ des Lärmes, welches die Ehefrau nach der Inhaftierung ihres Ehemannes, öffentlich machte, bleibt in Erinnerung und ist nachweisbar.

A.D. hatte alles mit sich selbst ausgemacht und das war sein größter Fehler.


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18.09.2018 um 11:52
@Sunrise76

Ich sehe das doch von A-Z wie du :) Ich dachte Rüdiger käme mit einem Argument dafür, warum die beiden Frauen auch sterben mussten/sollten, wenn es nur um diese dämlichen Eimer gegangen sein soll.


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