@Sunrise76 Ich vermute auch das auf der Seite des Angeklagten hätte zu Verwerfungen in der Beziehung hätte gekommen sein müssen.
Das ist es doch was solchen "Nachbarschaftskonflikten" Saft und Kraft gibt. Zum einen lagern Beteiligte gerne innere Probleme in solch einem Streit aus. Beziehungsweise intensiviert sich die Lage wenn eine Seite den zunächst unbeteiligten Partner versucht einzubeziehen.
Wobei wir hier von einem Streit nicht sprechen können, da dieser eine Wechselseitigkeit von Aktion und Reaktion bedingt, die bereits seit dem Jahre 2001 nicht mehr gegeben war.
Eine empfehlenswerte Vorgehensweise wäre gewesen, sich zunächst an einen Mediator oder Schiedsmann zu wenden. Zunächst wäre es mit Rücksicht auf den bereits gescheiterten Kontaktversuch, sinvoll erstmals nur den Vermieter einzubinden.
Sofern man eine öffentliche Schiedsstelle in Anspruch nimmt ist dies sehr preiswert und jede Seite trägt die Hälfte der Kosten.
Ein konflikterfahrener unbeteiligter Dritter hätte den Beteiligten schnell eine Einschätzung der wirklichen Lage, wo beide Seiten beleuchtet werden geliefert und ausgleichende Lösungen vorgeschlagen.
Solch eine Verfahrensweise dürfte von allen Beratungsstellen, die in so einem Zusammen aufgesucht werden könnten gegeben, auch bei der Polizei sollte dies bekannt sein.
Insofern halte ich es für nahezu ausgeschlossen, das unter Einbeziehung von drei Nachbarschaftsparteien und mehreren Arbeitskollegen, sowie im Familien und Bekanntenkreis niemand solch einen Vorschlag hätte geben können.
Anderseits ist es aber auch eine empfehlenswerte Strategie,die Konfliktsituation zu ignorieren. Dies bedingt das man keinen Kontakt mehr zur Streitpartei sucht und diesen auch nicht erwidert, Provokationen und Beeinträchtigungen einfach hinnimmt und eigene Ressourcen stärkt.
Ich bin mir sicher das über den Verlauf von acht Jahren, das abweichende und akustisch beeinträchtigende Verhalten der Nachbarn typischer Weise phasenweise aufgetreten ist. Auf "Verhaltensexplosionen" folgen viele Woche bis zu mehreren Monaten "Ruhe".
Genau dies könnte vorgelegen haben, die Schilderungen der Nachbarzeugen stehen dem nicht im Wege, die sich im übrigen auf Wahrnehmungen im Freien beziehen.
Gerade diese knüpfen gar an die "Alkoholexzesse" des Getöteten an die sich irgendwann wieder gegebne habe sollen.
Das solche Wahrnehmungen nahezu unausweichlich sind, dürfte der geringen Grundstücksbreite von sechs oder sieben Metern geschuldet sein.
Auch die Mitteilung der Ehefrau des Angeklagten an die Nachbarin M, 2009 beinhaltete ja noch die Hoffnung auf Besserung.
Wörtlich: "wenn sich die Lärmsituation mit den Nachbarn nicht bessere..." Zeugnis der M. Seite 230 der Urteilsgründe.
Vermutlich kam es auch erst in den Jahren 2007 oder 2008 vermehrt wieder zu Beeinträchtigungen, was die Familie des Angeklagten wiederum bewogen haben könnte neuerliche Umzugspläne ins Auge zu fassen oder wiederum den Vermieter in Anspruch zu nehmen, wenn sich eben die Lage bessere.
Wenn aber eben dies so war, hätte der Angeklagte zumindest die Erfahrung gemacht das die Lage sich auch wieder bessern kann und sich so nicht in einer ausweglosen Situation befunden.