Doppelmord Babenhausen
26.07.2019 um 17:01Mr.Stielz schrieb:Die Warterei war unbestreitbar lang. Aber ob eine Beschwerde es dem Gericht einfacher macht, seine To-Do-List abzuarbeiten? Strate fährt jedenfalls scharfe Geschütze aufDas ist wohl einer der Gründe, warum die Richter solche Anträge nach ihrer Relevanz sortieren. Je geringer die Wahrscheinlichkeit einer Entscheidung auf Wiederaufnahme, desto weniger wird irgendein Richter geneigt sein, aufgrund dieses Artikels eine Haftunterbrechung zu entscheiden.
Ich beantrage, auf die sofortige Beschwerde hin gemäß § 460 Abs. 2 StPO
die Unterbrechung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landge-richts Darmstadt vom 19.07.2011 anzuordnen.
Ich halte das insofern für juristisch-technisches Geplänkel - etwas für das Schaufenster...