Doppelmord Babenhausen
01.09.2018 um 15:09Man kann hier natürlich fortlaufend Bösgläubigkeit unterstellen. Ohne Anhaltspunkte im Übrigen.
Muss man aber nicht. Ich wiederhole mich:
Dazu gab es hier schon mal ein paar interessante Beiträge.
Muss man aber nicht. Ich wiederhole mich:
monstra schrieb:Das muss im Übrigen nicht ausschließen, dass es kein Mordmotiv gegeben haben kann. Löst man sich etwas von der "Story" des Urteils, dann sind für mich psychologisch betrachtet (leider gab es keine psychologischen Gutachter) eine Menge anderer Gründe vorstellbar, den Nachbarn in Jenseits befördern zu wollen.Da auch hier wieder beißreflexartig unterstellt wurde, damit sei ein anderer Täter gemeint: Nein, es ging um andere Motive ADs. Denn dass die Familie T. "schwierig" gewesen sei, entlastet AD nicht.
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