Lichtenberg schrieb:Ein Geständnis kann auch falsch sein. Der Schauspieler Günther Kaufmann nahm zugunsten seiner kranken Ehefrau eine Tat auf sich, die er nicht begangen hatte und wurde verurteilt:
Richtig. Wegen der vielen Konstellationen, die im Leben nun mal möglich sind, verzichtet der Gesetzgeber ja bewusst auf eine abschließende Aufzählung dessen, was als überführender Beweis gilt und was nicht, sondern überläßt dies der richterlichen Überzeugungsbildung bzw. der freien richtlichen Beweiswürdigung. Wie überall können da natürlich auch mal Fehler passieren.
Ein besseres System ist aber auch bisher noch keinem eingefallen. Demnächst könnten wir ja intelligente Maschinen entscheiden lassen. Der StA pflegt die Anklageschrift ein, der Verteidiger seine Stellungnahme, die Zeugen ihre Aussagen, der Gutachter sein Gutachter. Dann Knöpfchen drücken, und das Urteil ist da.......