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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

06.08.2018 um 00:08
Zitat von monstramonstra schrieb:Selbst wenn es den Richtigen getroffen hat, erwarte ich von einem Gericht sehr genau eine Differenzierung zwischen dem, was an Beweisen erhoben, an Tatsachen nachgewiesen wurde -und dem, was sich das Gericht so mal Pi mal Daumen ausgedacht hat.
Da muss man eben unterscheiden zwischen dem Beweise-Erheben und der Beweiswürdigung. Beweis erheben heißt, einen Zeugen vernehmen beispielsweise. Beweiswürdigung heißt, zu entscheiden und zu begründen, inwieweit man dem vernommenen Zeugen nun glaubt oder nicht. Was an Beweiserhebungen erfolgt ist (und das war äußerst umfangreich), steht im Urteil, welche Schlüsse das Gericht aus den erhobenen Beweisen jeweils gezogen hat, ebenfalls.

Natürlich sind da subjektive Elemente dabei, das Gericht muss ja sich schließlich aus all dem, was an Indizien und Beweisen vorliegt, irgendwann seine Meinung bilden. Einen unbedingten Verurteilungswillen des Gerichts fernab von allem, was an Tatsachenfeststellungen, Zeugenaussagen, Gutachtenergebnissen vorhanden war, kann ich im Fall AD allerdings nicht erkennen.

Über einzelne Formulierungen in einem Urteil kann man immer streiten, man selber hätte es vielleicht ganz anders ausgedrückt. Das mit der „selig schlummernden Astrid“ diente ersichtlich dazu, besonders auf das Mordmerkmal der Heimtücke hinzuweisen. Die Wortwahl kann man kritisieren, das Ergebnis nicht.


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06.08.2018 um 00:26
PS: Nicht umsonst heißt es im Urteil in jedem dritten Satz „Die Kammer zieht daraus (gemeint ist jeweils konkret, welches Indiz/welchen Beweis sie meint) den Schluss, dass....“ oder „Die Kammer sieht darin, dass (folgt konreter Beweis/Indiz) das und das (folgt ein gezogener Schluss)“.

DAS versteht man unter Beweiswürdigung. Diese Beweiswürdigung des Gerichts kann man teilen oder auch nicht, aber das Gericht hat sich nicht Pi mal Daumen abseits von Indizien, Beweisen, Gutachten, Zeugenaussagen etwas ausgedacht.


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06.08.2018 um 01:21
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das Gericht hat die Indizienkette so akribisch herausgearbeitet, dass sogar Strate meinte, er könne nicht behaupten, Darsow sei unschuldig.
Dein Rückschluss ist so krude, dass man meinen könnte, du hast das Urteil selbst verfasst.

Strate meinte im O-ton: "Ich halte das Urteil , hm, hm in seiner "imposanten" Präsentation von 290 Seiten, hm also das macht mich sehr mißtrauisch. Es ist jetzt nicht so, dass ich sagen würde "ich habe den festen Eindruck, dass AD unschuldig ist", es ist nur so, dass ich den festen Eindruck habe, so hätte er nie verurteilt werden dürfen (..) das ist so der erste Eindruck, den ich ihnen mitteilen kann"

Mit Sicherheit hält Strate das Urteil nicht für akribisch, was ihn dazu bewegt an ADs Unschuld zu zweifeln. Er konnte damals , wie wir alle hier , nur auf der rein inhaltlichen Ebene des Urteils schlichtweg keine Unschuldsvermutung aufstellen.

Sehr wohl fiel ihm aber die überzogene Länge des Urteils auf, die ein um das andere mal mit aufgeblähten inhaltlichen Wiederholungen glänzt, so als würde eine Wiederholung einen schwachen Indizienring umso mehr stärken können, je öfter man sie wiederholt. Das ist keine Akribie, das ist einfach grottenschlechte Bauernfängerei, und damit hat Strate Recht. So hätte er nie verurteilt werden dürfen.


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06.08.2018 um 01:26
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Sehr wohl fiel ihm aber die überzogene Länge des Urteils auf, die ein um das andere mal mit aufgeblähten inhaltlichen Wiederholungen glänzt, so als würde eine Wiederholung einen schwachen Indizienring umso mehr stärken können, je öfter man sie wiederholt. Das ist keine Akribie, das ist einfach grottenschlechte Bauernfängerei, und damit hat Strate Recht. So hätte er nie verurteilt werden dürfen.
Also die Begründung von Strate ist ja eigentlich auch keine wirklich Begründung. Auch wenn ein Urteil 1000 Seiten hat und sich 8 mal wiederholt, sagt dies mal nix darüber aus, ob das Urteil materiell richtig ist oder nicht. Vielleicht haben sie 8 mal das Richtige hingeschrieben. Also, eine solche Begründung von Strate kann man auch nur als obsolet betrachten, also ohne jegliche Relevanz.


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06.08.2018 um 01:59
@jamie71

Und wenn das Urteil bloß 20 Seiten lang gewesen wäre, wäre gesagt worden: „Waaas? Mit nur 20 Seiten jemand wegen 2fachen und wegen eines versuchten Mordes zu verurteilen? Skandal! Das Gericht hat sich ja wohl jede Begründung erspart!“

Fazit: wie es das Gericht auch gemacht hätte, ob kurz oder lang: falsch ist es sowieso, klar.


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06.08.2018 um 02:12
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Vielleicht haben sie 8 mal das Richtige hingeschrieben
Zu welchem Zweck? Zeitvertreib? Lesen Sie, oder schauen Sie mal, was der bekannte Statement Analyst Peter Hyatt, der unter anderem das FBI in Verhörmethoden ausbildet, über Wiederholungen in Verhören sagt: "Wiederholungen bedeuten "Red Flag" Wiederholungen haben die Intention, eine höhere Intensität der Wirksamkeit einer Aussage zu erzielen aus der Überzeugung heraus die eigene initiale Aussage sei in Ihrer Wirksamkeit marginal"

Aber ja, wahrscheinlich haben Sie Recht, 20 mal das Richtige hinschreiben wird schon stimmen.


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06.08.2018 um 02:14
Übrigens hat Herrn Strates Wiederaufnahmeantrag einen Umfang von 30 Seiten, also 1/10 von dem des Urteils. Und dabei befasst sich Herr Strate gerade mal mit 2 Aspekten, nämlich mit der Frage der verwendeten Waffe und der des Schalldämpfers. Alle anderen Punkte, due das Urteil behandelt, sind in WA-Antrag nicht erwähnt.

Hätte sich Herr Strate mit all dem, was im Urteil steht, auseinandergesetzt, wäre er sicher auf imposante 600 oder mehr Seiten Wa-Antrag gekommen. Im Gegensatz zum Urteil wäre das aber selbstverfreilich „akribisch“ gewesen, verstehe.......;-)


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06.08.2018 um 02:28
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Zu welchem Zweck? Zeitvertreib?
Ganz sicher nicht, eher im Gegenteil. Wenn du auf das Datum der letzten Hauptverhandlung guckst und dann auf das im Urteil vermerkte Datum, wann das Urteil vollständig abgefasst zur Geschäftsstelle gekommen ist, liegen etwa 2 Monate dazwischen.

In diesen 2 Monaten, also bevor es zur Geschäftsstelle gekommen ist,
ist das Urteil vom Berichterstatter der Kammer verfasst und korrekturgelesen worden. Entweder hat es der Berichterstatter selbst, evtl. mittels Spracherkennung, am PC verfasst. Oder er hat es diktiert, und dann hat es eine Schreibkraft geschrieben. 300 Seiten verfassen in sehr kurzer Zeit einschließlich des notwendigen Schreibaktes ist nicht von Pappe, Bachelor- und Masterstudenten bringen bei weitaus mehr Zeit weitaus weniger zu Papier.

Dann, immer noch vor Abgabe bei der Geschäftsstelle, ist es allen Berufsrichtern zum Lesen gegeben worden, dann hat man mit der gesamten Kammer beraten, hier und da daran herumgefeilt. Und das alles, während man weitere Fälle zu bearbeiten, weitere Hauptverhandlungen durchzuführen, weitere Urteile zu schreiben hatte. Bei dem Zeitdruck ist es kaum möglich, ein perfektes, sprachlich geschliffenes Urteil ohne irgendwelche Wiederholungen hinzukriegen. Immerhin warten ja Angeklagter und StA auf das schriftliche Urteil, da ist keine Zeit zu verlieren.


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06.08.2018 um 02:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bei dem Zeitdruck ist es kaum möglich, ein perfektes, sprachlich geschliffenes Urteil ohne irgendwelche Wiederholungen hinzukriegen. Immerhin warten ja Angeklagter und StA auf das schriftliche Urteil, da ist keine Zeit zu verlieren.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass viele Wiederholungen Zeit einsparen?

Leider hatte ich bis dato keine Zeit, aber ich werde nächste Woche alle Wiederholungen im Urteil zählen und thematisch/inhaltlich eingrenzen.


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06.08.2018 um 02:39
Erstens ist vieles keine Wiederholung im eigentlichen Sinne, da es sich einmal um die Schilderung des Tatherganges als solchen handelt und im zweiten Teil dann um die Begründung des Gerichts, warum es aufgrund der Beweisaufnahme eben von diesem Tathergang und keinem anderen ausgeht.

Zweitens erspart es natürlich Zeit, wenn man nicht ewig an einem Schriftstück herumbasteln und es wieder und wieder verbessern muss. Jeder, der mit so etwas zu tun hat, weiß, dass man da irgendwann auch „betriebsblind“ wird und manche noch vorhandenen Fehler gar nicht mehr bemerkt.


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06.08.2018 um 02:46
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Leider hatte ich bis dato keine Zeit, aber ich werde nächste Woche alle Wiederholungen im Urteil zählen und thematisch/inhaltlich eingrenzen.
Der thematische Zusammenhang ist wichtig. Also: wo geht es um den bloßen Tathergang als Teil 1 und wo geht es als Teil 2 darum, wie das Gericht begründet, dass es so und nicht anders gewesen sein muss. Klar findet insoweit dann eine doppelte Erwähnung der Tatumstände statt, weil der Leser sonst die Zusammenhänge eben nicht verstehen würde.

Aber: hier wurde ja schon richtig gesagt, dass allein Wiederholungen im Urteil das Urteil materiell nicht falsch machen. Insofern man sich die Wiederholungszählerei sparen und sich inhaltlich mit dem Urteil auseinandersetzen.


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06.08.2018 um 07:35
Zitat von AndanteAndante schrieb:In diesen 2 Monaten, also bevor es zur Geschäftsstelle gekommen ist,
ist das Urteil vom Berichterstatter der Kammer verfasst und korrekturgelesen worden. (...) Dann, immer noch vor Abgabe bei der Geschäftsstelle, ist es allen Berufsrichtern zum Lesen gegeben worden, dann hat man mit der gesamten Kammer beraten, hier und da daran herumgefeilt.
"Korrekturgelesen", "beraten", "herumgefeilt"???

Das ist doch nicht Dein Ernst.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Entweder hat es der Berichterstatter selbst, evtl. mittels Spracherkennung, am PC verfasst. Oder er hat es diktiert, und dann hat es eine Schreibkraft geschrieben.
Ja, diktiert, zur Geschäftsstelle und unterschrieben. Weg vom Tisch. Gelesen wurde da nichts mehr. Bei Hunderten Rechtschreibfehlern.

Egal ob AD der Täter war oder nicht - man muss mal akzeptieren, dass dieses Urteil handwerklich schlecht ist. Es missachtet damit die Tat, die Opfer und den Verurteilten. Man kann nun daran glauben, weil hohe Autoritäten (vielleicht) einen schlimmen Mörder seine gerechte Strafe auferlegt haben. Und sich das alles schön reden und verteidigen.

Besonders aufgeklärt ist das aber nicht.


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06.08.2018 um 07:46
@Andante
@jamie71

Wenn es bei der sprachlichen Präsentation nur die zahlreichen Wiederholungen wären. Wie gesagt das Urteil wurde am letzten Tag der Absetzungsfrist fertiggestellt, so das fürs redigieren keine Zeit mehr blieb.

Die Unübersichtlichkeit wie im Text, dürfte auch bei der Entscheidungsfindung vorgelegen haben.

Das Gericht "driftet" an vielen Stellen ab.

So werden Lärmbeeinträchtigungen geradezu als "Lärmterrorismus" dargestellt. Lebenspraktisch nachvollziehbar ist das jedenfalls nicht.

Hierbei macht sich das Gericht teils Nachbarschaftsaussagen zu eigen, indem es "Tiervergleiche" ins Urteil überträgt.

Das ist sachlich schon an der äußeren Grenze.

Einfache Floskeln der Sachverständigen beeindrucken das Gericht so deutlich, dass diese unter Hervorhebung so ins Urteil übernommen werden.

Auch der "Drei Stufen Plan" beim Immobilienerwerb, ein Bild wie es in jedem Prospekt für Bausparverträge illustriert wird, wird mit übertriebener existenzieller Bedeutung versehen und dem Angeklagten untergeschoben.

Das es hier mannigfaltige zivile Lösungsmöglichkeiten bestanden hätten, wir hingegen unter Erwähnung der Recherche zweier kurzer Artikel aus Verbraucherschutzportalen durch den Angeklagten einfach ausgeblendet.

Auf der einen Seite beschreibt das Urteil den Angeklagten als rational berechnend und besonnen, auf der anderen Seite soll er aber bei solchen Nachbarschaftstreitigkeiten so die Kontrolle verloren haben.

Die kaltblütige Planung und Durchführung der Tat wird ihm dann noch als nicht wesensfremd unterstellt, da er sich auch auf der Arbeitsstelle stets pünktlich, dienstbeflissen und überkorrekt zeigte.

Da fällt mir nicht mehr so viel ein. Jedenfalls dringt hier eine weltanschauliche Färbung des Gerichtes durch, die dem Angeklagten sicher nicht genutzt haben dürfte.

Es ist doch schon notwendig das man sich auch mit den naturgegeben Ambivalenzen und Hemmungen eines gesunden Menschen auseinander setzt, wenn ihm die Tötungsabsicht dreier Nachbarn unterstellt wird.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Justizirrtum im Fall de Monika de Montgazon hier könnte es in der Tat ähnlich liegen. Auch hier wurde eine deutliche Voreingenommenheit, unzureichende Sachaufklärung und mangelhafte Gutachterleistung eine Fehlurteil produziert.

Im Fall de Montgazon hat jedenfalls die Revision beim 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof in Leipzig das Urteil aufgehoben. Aber auch nur weil das Gericht die Gutachten im Urteil "unzureichend" dargestellt hatte. Mit etwas mehr "Ge­schwur­bel" an dieser Stelle wäre das vielleicht auch nicht passiert. Da kam dem Senat in der Beratung vermutlich der Begriff "Kappungsgrenze" der ohne weitere Erläuterung war komisch vor, ein Begriff den ehemalige Zivilrichter nur aus dem Mietrecht kennen.

Jedenfalls kann es an solchen Kleinigkeiten liegen ob eine Entscheidung einer Großen Strafkammer am Landgericht, in der Revision "durchgewunken" wird, oder der Reparaturbetrieb der Justiz aktiviert wird.


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06.08.2018 um 08:01
Zitat von monstramonstra schrieb:Egal ob AD der Täter war oder nicht - man muss mal akzeptieren, dass dieses Urteil handwerklich schlecht ist.
Die Indizienkette ist für mich unterm Strich rund, aber das Urteil ist in seinem Stil das schlechteste, was ich bisher gelesen habe.

Mit einer sachlichen und prägnanten Formulierung hätte man sich etliche überflüssige Seiten ersparen können.

Nur kommt es darauf letztlich nicht an.

Herr Strate sagt mittlerweile übrigens, dass sehr vieles für Herrn D.s Unschuld spricht:

https://www.youtube.com/watch?v=SKWQag9VeKY (Video: Wird der Doppelmord von Babenhausen neu verhandelt?)

Das nur mal am Rande erwähnt.


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06.08.2018 um 08:21
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Herr Strate sagt mittlerweile übrigens, dass sehr vieles für Herrn D.s Unschuld spricht:
Was er aber leider nicht in den Wiederaufnahmeantrag verpackt.
Und rein materiell-rechtlich überzeugt mich der eine Punkt im Wiederaufnahmeantrag überhaupt nicht, weil dies m.E. nicht der Knackpunkt ist, ob es dieser oder jener Schalldämpfer war, mit dem die Tat begangen wurden, sich hier also das Gericht irrt.


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Doppelmord Babenhausen

06.08.2018 um 08:44
Zitat von monstramonstra schrieb:Egal ob AD der Täter war oder nicht - man muss mal akzeptieren, dass dieses Urteil handwerklich schlecht ist.
Danke. Das ist doch eine Antwort auf meine Frage:
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Sind diejenigen, die hier meinen, das Gericht sei von einem falschen Tatablauf ausgegangen, in erster Linie daran interessiert, dass dem Gericht handwerkliche Fehler nachgewiesen werden, oder glaubt ihr auch wirklich an die Unschuld des Verurteilten?
Es geht zumindest dir also wohl vorrangig um den Fehlernachweis.

Sind es denn wirklich (entscheidungserhebliche) Fehler?
Oder nur andere Experten, andere Ergebnisse?
Ist der vom Gericht angenommene Ablauf wirklich ausgeschlossen?
Gab es wirklich eine fehlerhafte Beweiserhebung und Beweiswürdigung?
Was soll der Wiederaufnahmeantrag bringen? Einen Expertenstreit um Knall, Bauschaum und Physik mit mehreren möglichen Abläufen, sortiert nach Wahrscheinlichkeitsgrad, aber mit demselben Täter?
Wenn AD nach dem Gesamtbild aller Indizien der Täter war, muss das dann wirklich sein?
Kann er wirklich freikommen mit "Knall-PET-Bauschaummenge-passt nicht-100%"? Immerhin sind die Hürden beim WAV ja hoch und das Verfahren kann nicht für jeden ungeständigen Täter, der ein Gegengutachten finanzieren konnte, neu eröffnet werden.
Wäre es gut, wenn er freigesprochen werden müsste, obwohl alle doch irgendwie von seiner Schuld überzeugt zu sein scheinen?
Geht es nur um das so hätte er nicht verurteilt werden dürfen, nur um ein "anders" verurteilen? Ist das die Intention und lohnt es sich, dafür Zeit und Energie aufzuwenden? Den "Reparaturbetrieb" mit allen Ressourcen in Gang zu setzen?
Ein prägnanteres, stilistisch besseres, rechtschreibfehlerfreies, tathergangerweitertes Urteil zu bekommen?
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Nur kommt es darauf letztlich nicht an.
Richtig.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Und rein materiell-rechtlich überzeugt mich der eine Punkt im Wiederaufnahmeantrag überhaupt nicht, weil dies m.E. nicht der Knackpunkt ist, ob es dieser oder jener Schalldämpfer war, mit dem die Tat begangen wurden, sich hier also das Gericht irrt.
Sehe ich auch so.


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06.08.2018 um 08:50
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ist der vom Gericht angenommene Ablauf wirklich ausgeschlossen?
Meiner Meinung nach ist der Tatablauf ausgeschlossen.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Geht es nur um das so hätte er nicht verurteilt werden dürfen, nur um ein "anders" verurteilen?
Für mich geht es darum einen Unschuldigen aus dem Gefängnis zu holen und die wahren Täter zu bestrafen.


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06.08.2018 um 08:52
@Cassandra71:

Wo in dem Video sagt Herr Strate das denn? Ich höre nur, dass er als Anwalt nicht an die Unschuld glaubt.
Aber auf jeden Fall ist es schwer zu ertragen Ehefrau so traurig auf der Parkbank sitzen zu sehen, das Bild ihres Mannes auf dem Handy anschmachtend. Das ist allerhand es diese Frau auf die Beine gestellt hat.


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06.08.2018 um 08:54
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Für mich geht es darum einen Unschuldigen aus dem Gefängnis zu holen und die wahren Täter zu bestrafen.
Wenn es Hinweise auf einen andern möglichen Täter auftauchen ist ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren
nur noch eine Formsache. Das ist in diesem Fall nicht gegeben ,weswegen stehen die Chancen deutlich schlechter.


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