@Andante @jamie71 Wenn es bei der sprachlichen Präsentation nur die zahlreichen Wiederholungen wären. Wie gesagt das Urteil wurde am letzten Tag der Absetzungsfrist fertiggestellt, so das fürs redigieren keine Zeit mehr blieb.
Die Unübersichtlichkeit wie im Text, dürfte auch bei der Entscheidungsfindung vorgelegen haben.
Das Gericht "driftet" an vielen Stellen ab.
So werden Lärmbeeinträchtigungen geradezu als "Lärmterrorismus" dargestellt. Lebenspraktisch nachvollziehbar ist das jedenfalls nicht.
Hierbei macht sich das Gericht teils Nachbarschaftsaussagen zu eigen, indem es "Tiervergleiche" ins Urteil überträgt.
Das ist sachlich schon an der äußeren Grenze.
Einfache Floskeln der Sachverständigen beeindrucken das Gericht so deutlich, dass diese unter Hervorhebung so ins Urteil übernommen werden.
Auch der "Drei Stufen Plan" beim Immobilienerwerb, ein Bild wie es in jedem Prospekt für Bausparverträge illustriert wird, wird mit übertriebener existenzieller Bedeutung versehen und dem Angeklagten untergeschoben.
Das es hier mannigfaltige zivile Lösungsmöglichkeiten bestanden hätten, wir hingegen unter Erwähnung der Recherche zweier kurzer Artikel aus Verbraucherschutzportalen durch den Angeklagten einfach ausgeblendet.
Auf der einen Seite beschreibt das Urteil den Angeklagten als rational berechnend und besonnen, auf der anderen Seite soll er aber bei solchen Nachbarschaftstreitigkeiten so die Kontrolle verloren haben.
Die kaltblütige Planung und Durchführung der Tat wird ihm dann noch als nicht wesensfremd unterstellt, da er sich auch auf der Arbeitsstelle stets pünktlich, dienstbeflissen und überkorrekt zeigte.
Da fällt mir nicht mehr so viel ein. Jedenfalls dringt hier eine weltanschauliche Färbung des Gerichtes durch, die dem Angeklagten sicher nicht genutzt haben dürfte.
Es ist doch schon notwendig das man sich auch mit den naturgegeben Ambivalenzen und Hemmungen eines gesunden Menschen auseinander setzt, wenn ihm die Tötungsabsicht dreier Nachbarn unterstellt wird.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Justizirrtum im Fall de Monika de Montgazon hier könnte es in der Tat ähnlich liegen. Auch hier wurde eine deutliche Voreingenommenheit, unzureichende Sachaufklärung und mangelhafte Gutachterleistung eine Fehlurteil produziert.
Im Fall de Montgazon hat jedenfalls die Revision beim 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof in Leipzig das Urteil aufgehoben. Aber auch nur weil das Gericht die Gutachten im Urteil "unzureichend" dargestellt hatte. Mit etwas mehr "Geschwurbel" an dieser Stelle wäre das vielleicht auch nicht passiert. Da kam dem Senat in der Beratung vermutlich der Begriff "Kappungsgrenze" der ohne weitere Erläuterung war komisch vor, ein Begriff den ehemalige Zivilrichter nur aus dem Mietrecht kennen.
Jedenfalls kann es an solchen Kleinigkeiten liegen ob eine Entscheidung einer Großen Strafkammer am Landgericht, in der Revision "durchgewunken" wird, oder der Reparaturbetrieb der Justiz aktiviert wird.