Doppelmord Babenhausen
05.08.2018 um 20:11Dipl Ing Erbinger kommt bei der Prüfung des Gutachtens von L. Winkelsdorf zu dem Ergebnis, die Bedenken des L. Winkelhof sind berechtigt, sofern man zwingend von der Verwendung einer PET Flasche aus geht.
Das hat das Gericht aber nicht getan:
Nochmal.
Das hat das Gericht aber nicht getan:
Nochmal.
Nightrider64 schrieb:Das stimmt so nicht.Außerdem wird hier auch nur gesagt, das die Bedenken berechtigt sind, nicht mehr und nicht weniger. Es heißt nicht, das es nicht möglich ist. Das steht dort nirgendwo.
Ich zitiere mal aus dem Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft die sich widerum aufs Urteil bezieht:
"Denn nach der Gesamtwürdigung des Urteils waren für die Kammer nicht die Verwendung einer PET Flasche, sondern die von Bauschaum (als Füllung) zu schalldämpfenden Zwecken maßgeblich zur Überzeugungsbildung (vgl u.a. S 110- 112d)
Das Auffinden von Bauschaumpartikeln ist jedoch nicht in Frage zu stellen"
Das Gericht legt sich also keinesfalls auf eine PET Flasche fest!