Aufmischer schrieb:Nicht einmal der Lärm wird zugegeben obwohl selbst der Verurteilte und gefühlt 25 Personen davon berichten.
Im Gutachten von Herrn Winkelsdorf ist dazu erwähnt, dass Nachbarn, die Zeugen Müller, den Kontakt zur Familie Toll wegen „Lärmbelästigung“ abgebrochen haben.
Alice_im_Wl schrieb:Wenn es dann nicht so war, ist die Beschreibung im Urteil faktisch falsch. Ist doch so!? Die schreiben ja nicht es könnte so, sondern es war so...
Und wenn an diesem Punkt die Beschreibung im Urteil an einigen Stellen unzutreffend sein sollte, weil das Gericht bei den nur pauschalen Angaben in der Bauanleitung nicht alle möglichen Versionen aufgezählt, sondern sich auf eine festgelegt hat, die es für wahrscheinlich gehalten hat:
Ist dadurch die rechtliche Würdigung, das Ergebnis, die Verurteilung falsch?
Es macht doch keinen Sinn, sich an Tatsachenfeststellungen in einem Urteil festzubeißen, wenn diese, ihre Falschheit unterstellt, am Ergebnis nichts ändern würden, weil sie eben NICHT entscheidungserheblich sind.
Ein Beispiel: wenn Maskierte nach Feierabend einen Supermarkt überfallen und die Kassiererinnen mit vorgehaltener Waffe zur Herausgabe des Kasseninhalts zwingen, ist es für die Verurteilung der Täter völlig wurscht, ob sie sich erst die Masken und danach die Waffen oder erst die Waffen und danach die Masken besorgt haben.
Wäre die Reihenfolge der Besorgungen insoweit im Urteil unzutreffend wiedergegeben, würde das nichts, aber auch gar nichts an der Verurteilung ändern, obwohl das Urteil an dieser Stelle „falsch“ wäre. Es wäre aber, und darauf kommt es ausschließlich an, nicht an entscheidungserheblicher Stelle „falsch“.