Seps13 schrieb:Es geht zumindest dir also wohl vorrangig um den Fehlernachweis.
Ja, wobei ein fehlerhaftes Urteil bei einem solchen Sachverhalt Zweifel hervorruft. Ob es nicht selbst ein Fehler ist. Und ich muss gestehen, je genauer ich mir einzelnen Passagen des Urteils ansehe, umso mehr wachsen diese Zweifel. Denn das Gericht arbeitet schlampig, suggestiv, mit Redundanz statt mit überzeugender Argumentation.
Die Frage ist dabei nicht, ob AD der Mörder ist oder ob ich davon überzeugt bin. Sondern ob er so, mit dieser Begründung, verurteilt werden durfte.
@Rüdiger hat das noch weiter ausgeführt:
Beitrag von Rüdiger (Seite 919)Eine fundierte innere Überzeugung könnte ich mir aber nur bilden, wenn ich Fachmann wäre und in alle Prozessunterlagen Einblick genommen hätte. Aber selbst dann kommt es jedenfalls für den Verteidiger nicht darauf an:
Cassandra71 schrieb:Er muss gar nichts in der Art sagen, weil es nicht von Belang ist, ob sein Mandant unschuldig ist und/oder er an dessen Unschuld glaubt.
Zur Revision, den beschränkten Prüfungsumfang aufgrund eines Revisionsantrags und den Sinn oder Unsinn der Revision habe ich schon Stellung genommen.
Mark_Smith schrieb:Also offenbar war der Vorsitzende Thomas Fischer an der Revision beteiligt. Wie ich Thomas Fischer kenne, ist er eine sehr integre Persönlichkeit, wo ich mir nicht vorstellen kann, dass das einfach durchgewunken bzw. hingeschludert wurde.
Mit Sicherheit nicht. Aber der Senat von Herrn Fischer hat Hunderte von Revisionen jährlich. Da wird vorrangig auf Verfahrensfehler gekuckt. Herr Fischer dürfte das so abstrakt auch in der WDR-Sendung erklärt haben.
Oder so wie hier:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof-justiz-fischer-im-recht/komplettansichtEs ist also mitnichten so, dass Herr Fischer das Urteil geprüft und für gut befunden hätte...