Rüdiger schrieb:@falstaff
Ja klar, heißt ja Versicherung.
Du hast noch nie davon gehört dass Versicherungen ihren Kunden kündigen, wenn sie die Versicherungen zu sehr in Anspruch nehmen (mal mit Ausnahme von Krankenversicherungen)? Insbesondere bei Rechtschutzversicherungen ist das üblich. Wenn sie überhaupt ein derartig aussichtloses Verfahren finanzieren würden. Und der Versuch eine Familie mit behinderten Kindern aus einem Mietverhältnis herauszubekommen ist juristisch gesehen aussichtslos wenn die Familie das nicht will.
Aber das ist ein gutes Beispiel, was ich mit realitätsferner Argumentationsweise meine. Ein Gericht hat nicht die Freiheit, auf Grundlage idealer Grundannahmen und theoretischer Möglichkeiten Entscheidungen zu treffen. Die müssen realitätsnah argumentieren und dürfen dabei die Gesamtsituation nicht aus den Augen verlieren.