Seps13 schrieb:Genauso verhält es sich meiner Ansicht nach mit den eingereichten Gutachten. Sie ändern nichts an den zur Verurteilung führenden entscheidungserheblichen Indizien, nur an evtl. als ungewiss anzusehenden, ergänzenden Parametern, die ggf. offen bleiben können.
Ja, das kein PET-Bauschaum-Primitivschalldämpfer verwendet wurden sein kann ist das zentrale Element.
Der Gutachter Cachée führt dazu aus:
"Auf Grundlage der Ergebnisse der wiederholt durchgeführten und dokumentierten experimentellen Beschüsse ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es nicht möglich ist, mit der vom Gericht zu Grunde gelegten Waffen- Schalldämpfer-Konstellation (Aufbau) ein Spurenbild wie am Tatort zu erzeugen."
Auch die Erörterung der die "Bauschaumbefunde" betreffenden, wesentlichen Ermittlungstätigkeiten der Polizei, belegen doch das die Zuordnung eines PET-Bauschaum-Primitivschalldämpfer zum Spurenbild mehr eine locker Hypothese der Ermittler war, die sich im Verfahrenslauf verfestigte.
Dies wird in der Zusammenschau dazu führen, das der Antrag auf Wiederaufnahme durch Vorbringen neuer Tatsache und Beweismittel zulässig ist.
Die Eignung zentrale Urteilsgründe zu erschüttern, ergibt sich schon daraus das in den Urteilsgründen in unzähligen Stellen der
PET-Bauschaum-Primitivschalldämpfer mit der Tatausführung verwoben.
So soll ja die Recherche des "Silencer-pdf" den Verurteilten geradezu ermuntert haben, seine verwegene Tatplanung umzusetzen.
Dies dürfte auch das Wiederaufnahmegericht daran hindern bei der Begründetheitsprüfung, die Überzeugungsbildung des erkennenden Gerichtes nur auf den Bauschaum zu reduzieren. Da hierzu ein alternativer Tatablauf angenommen werden muss.
Eine hierauf gestützte Beweisaufnahme ist aber nur dem Tatgericht in einer (erneuerten) Hauptverhandlung vorbehalten. So das von Verfassungs wegen, hier dem Wiederaufnahmegericht, nicht die Möglichkeit zur Seite steht den Wiederaufnahmeantrag als unbegründet abzuweisen.