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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

10.09.2018 um 10:59
Zitat von scanitscanit schrieb:Er hat wohl geschwiegen, weil er glaubte, dass ihm ohnehin niemand glaubt.
Jetzt hat er den Schlamassel.
Den Schlamassel könnte er aber doch jetzt ganz einfach wieder aus der Welt schaffen.
Warum bricht er also sein Schweigen nicht?


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10.09.2018 um 11:26
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es gibt tatsächlich ein Urteil dazu:
OLG Köln 7. Zivilsenat vom 08.01.1998, Aktenzeichen: 7 U 83/96:
Vielen Dank für die Mühe! Der Sachverhalt passt aber nicht auf den, wie ihn Herr Darsow zu erleben hatte:

In dem von Dir angeführten Fall ging es darum, dass eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts ein Mehrfamilienhaus für die Unterbringung geistig behinderter Männer als sog. Außenwohngruppe eingerichtet hat. Aufgrund von privatrechtlichen Verträgen wurden diese Männer dort betreut.

Kläger war der Eigentümer eines (privat genutzten) Grundstücks mit Einfamileinhaus, das an dem o.g. Grundstück angrenzte.

In dem von Dir genannten Fall ging es um andere Interessen: Dort ging ein Eigentümer u.a. gegen die Nutzung des Nachbargrundstücks vor. Diese Nutzung war anders als im Fall Darsow auch eine gewerbliche.

Anders verhält es sich aber, wenn der Nachbar mit seiner Familie ein Haus/ eine Wohnung bewohnt. Es liegt auf der Hand, dass o.g. Maßstäbe, die zum Erfolg der Klage geführt haben, nicht auf solche Fälle anwendbar sind. Was wäre die Alternative: Eltern von geistig behinderten Menschen "auslagern" und in weniger dicht besiedelte Gebiete schicken? Den Eltern verbieten, ihre geistig behinderten Kinder zu Hause zu betreuen?

Zu berücksichtigen ist hier auch der besondere Schutz der Familie, die Unverletzlichkeit der Wohnung und auch die Menschenwürde geistig behinderter Menschen.

Das BVerfG hatte bereits entschieden, dass z.B. der Lärm, der von spielenden Kindern ausgeht, schlicht hinzunehmen sei.

Wenn @Rüdiger meint, man hätte dennoch ja irgendwie gegen die Tolls vorgehen können, dann gründet diese Behauptung schlicht auf Unkenntnis.


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10.09.2018 um 11:41
Zitat von scanitscanit schrieb:Ich bin gespannt auf die Reaktionen hier, wenn der Fall ausgeht wie bei Günther Kaufmann.
Scheinbar aus dem Nichts kommt ein plausibles Geständnis.
Der Andy ist gar nicht in der Lage dazu, so etwas zu tun.
Vielleicht hat er Gedankenspiele betrieben. Getan hat er es niemals.
Es wird noch Überraschungen geben.
Ist im Beck Blog nichts mehr los?


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10.09.2018 um 11:50
@Lichtenberg
Ich meine, dass das Urteil grds. auch auf private Grundstücksnutzung übertragbar ist. RdNr 10:
In diesem Zusammenhang ist der mit Gesetz vom 27. Oktober 1994 in das Grundgesetz eingefügte Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 GG ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden") zu beachten, der nicht nur dem Staat und seinen Organen ein Diskriminierungsverbot auferlegt, sondern kraft seiner "Ausstrahlungswirkung" auf das Privatrecht auch bei der Auslegung und Anwendung privatrechtlicher Normen nicht unbeachtet bleiben darf (vgl. Jarass/Pieroth, Grundgesetz, Art. 3 Rdn. 83). Im Lichte des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG muss von dem "verständigen" Durchschnittsmenschen, auf dessen Empfinden es maßgebend ankommt, im nachbarschaftlichen Zusammenleben mit behinderten Menschen eine erhöhte Toleranzbereitschaft eingefordert werden. Dies bedeutet aber nicht, dass den Interessen der Behinderten schlechthin der Vorrang vor den berechtigten Belangen ihrer Nachbarn gebührt. Eine schrankenlose Duldungspflicht widerspräche dem nachbarlichen Gebot der Rücksichtnahme und wäre mit der gesetzlichen Regelung des § 906 Abs. 1 BGB nicht in Einklang zu bringen. Das Toleranzgebot muss - spätestens - dort enden, wo die Unzumutbarkeit beginnt. Insoweit gilt auch für den vorliegenden Fall, dass eine umfassende Abwägung zwischen Art und Ausmaß der Beeinträchtigung einerseits und den hinter der Geräuschbelästigung stehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits stattzufinden hat, wobei die Grenze der Duldungspflicht überschritten und damit die Wesentlichkeit im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB zu bejahen ist, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (BGHZ 120, 239, 255; vgl. auch BVerwGE 79, 254, 260).

Entscheidend ist eben der Übergang zwischen gebotener Toleranz und Unzumutbarkeit. In vorliegendem Fall hätten die Darsows keine Chance gehabt, es hat sich um eine insgesamt als unwesentlich einzustufende Lärmbelästigung gehandelt, die von ihnen hätte hingenommen werden bzw. der durch auf eigene Kosten durchzuführende bauliche Maßnahmen hätte entgegengewirkt werden müssen.


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10.09.2018 um 12:08
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ich meine, dass das Urteil grds. auch auf private Grundstücksnutzung übertragbar ist. RdNr 10:
Ja, Du hast Recht.

Im Ergebnis sind wir ja dennoch einer Meinung.


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10.09.2018 um 12:12
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Das Motiv ist eine innere Haltung, da kann man nichts falsch würdigen, weil man es ja eigentlich nicht wirklich wissen kann.

Das Gericht hat dafür Belege in der Hauptverhandlung gesammelt und es so noch vertretbar begründen zu können.
Es war umgekehrt: bereits die Ermittler werden sich nach einem Motiv gefragt haben. Und sie haben ein mögliches Motiv gefunden, als Zeugen berichteten, dass AD über Lärm durch die Tolls geklagt hat. Dieses mögliche Motiv ist dann in der Hauptverhandlung weiter untersucht und dann bestätigt gefunden worden.

Die Reihenfolge war also nicht so, wie du sie beschreibst: dass Ermittler und Gericht sich gleich zu Anfang auf das Motiv „Lärm“ festgelegt und erst danach Beweise für dieses Motiv gesucht, Zeugen entsprechende Aussagen in den Mund gelegt haben etc.


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10.09.2018 um 12:27
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:scanit schrieb:
Scheinbar aus dem Nichts kommt ein plausibles Geständnis.
Auf dem Belohnungsplakat ist man zumindest ehrlich:

Es geht darum Darsow freizubekommen. Und nicht um die Wahrheit und nicht darum , den Täter einzusperren.


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10.09.2018 um 12:50
Zitat von scanitscanit schrieb:Ich bin gespannt auf die Reaktionen hier, wenn der Fall ausgeht wie bei Günther Kaufmann.
Scheinbar aus dem Nichts kommt ein plausibles Geständnis.
Der Andy ist gar nicht in der Lage dazu, so etwas zu tun.
Vielleicht hat er Gedankenspiele betrieben. Getan hat er es niemals.
Es wird noch Überraschungen geben.
Überraschungen kann es natürlich immer geben, aber davon gehe ich eher nicht aus.

Das geht ganz unspektakulär weiter:

Er sitzt die Strafe ab, ist dabei schuldig oder unschuldig.
Oder aber,
er kommt vorher raus, weil eine neue Instanz ihn rechtskräftig freispricht (wohl nur denkbar mit in dubio pro reo) und dann läuft draußen entweder ein tatsächlich Unschuldiger rum oder eben ein freigesprochener Mörder.

Der Stammtisch hier wird es jedenfalls nie wissen, wie es wirklich war.


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10.09.2018 um 13:18
@Lichtenberg
@Seps13

Ja schön das OLG Köln billigt grundsätzlich einen Unterlassungsanspruch. Nur darum hätte man sich kümmern müssen.

Wie es der Vermieter dann hinbekommen hätte die geeigneten Maßnahmen wirksam umzusetzen wäre dessen Angelegenheit gewesen. Er hätte wohl zunächst eine Abmahnung aussprechen und eine Kündigung androhen müssen.

Das dies schon eine deutliche Verbesserung der nachbarschaftlichen Verhältnisse bewirkt hätte kann man annehmen.

Wenn man jetzt andererseits auf die Unerheblichkeit hinweisen möchte oder weil bauliche Maßnahmen ausreichend gewesen sein könnten, so mag dies sein. Eine Unerheblichkeit trägt aber die Motivation zur Tat nicht mehr.

Andererseits auch darauf hatte ich schon hingewiesen hätte der Störer in seiner Eigenschaft als Bauträger und Verkäufer der Wohneinheit auch für die baulichen Mängel eintreten müssen.

@Cassandra71
Der Verurteilte hatte eine Rechtsschutzversicherung.

@Andante
Auch tute ich mich schwer aus einer allgemein üblichen nachbarlichen Konfliktsituation, generell ein Tatmotiv abzuleiten.

Das Gericht gibt sich hier wenig Mühe.

Es führt lediglich aus, der Angeklagte habe sich nach kurzer Recherche von zwei Artikeln im Internet, bei dem es um die Kündigungsmöglichkeiten von Mietern gegangen wäre, sich der Aussichtslosigkeit einer Lösung abschließend vergewissert.

Das wie gesagt viele Jahre nach der erstmaligen Zuspitzung.

Ist es wirklich so gewesen, wie die Urteilsgründe vermitteln, der Angeklagte habe immer zu seinen verwegenen Tatplan als mögliche Alternative verfolgt und erst als ihm mit der mutmaßlichen Recherche zum Selbstbau eines Schalldämpfers, die geeigneten Tatmittel zur Seite gestanden haben, soll er nochmals sein Handeln abgewogen haben.


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10.09.2018 um 13:20
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Der Verurteilte hatte eine Rechtsschutzversicherung.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen aber nur Fälle, die auch Aussicht auf Erfolg haben - und das sehe ich in hier nach wie vor als fragwürdig an.


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10.09.2018 um 13:21
@Cassandra71
Das ist falsch. Hatten wir auch schon und bin müde das nochmals darzutun.


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10.09.2018 um 13:24
Selbstverständlich prüft die Rechtschutzversicherung die Erfolgsaussichten eines Verfahrens...oder was meinst du mit "das ist falsch"?


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10.09.2018 um 13:27
@Rüdiger

Natürlich reicht, das wurde hier schon hundertmal geschrieben, ein Indiz für sich allein nicht. Ermittler und Gericht haben aber nicht nur bis eins gezählt, sondern zwei und zwei zusammen und noch mal drei dazu etc.

Wie erklärst du dir denn, dass, jetzt mal abgesehen vom Lärm der Tolls, AD sich nachweislich nach anderen Wohnmöglichkeiten umgesehen hat? Welchen Grund hatte er dafür?

Und jetzt bitte nicht ausweichen, sondern zu diesen letzten beiden Fragen, die schon oft gestellt, aber nie beantwortet wurden, endlich mal eine Stellungnahme abgeben!


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10.09.2018 um 13:28
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:@Cassandra71
Das ist falsch. Hatten wir auch schon und bin müde das nochmals darzutun.
Es ist nicht die ganze Wahrheit, da hast du Recht - nicht nur übernimmt eine Rechtschutzversicherung nur Fälle mit Erfolgsaussicht. Sie kann auch jederzeit einseitig kündigen, wenn sie überbeansprucht wird.

Und eins ist klar: Egal ob es nun eine Aussicht auf Erfolg gegeben hätte oder nicht. Das Verfahren gegen die Tolls wäre außerordentlich langwierig und teuer geworden - auf Einsicht oder gütliche Einigung konnte man ja nicht mehr setzen. Was hätte also Darsow die minimale Aussicht gebracht, dass in 3,4, oder gar 5 Jahren der Lärm vielleicht teilweise reduziert worden wäre? Es war ja bereits so akut für ihn, dass er nach Mietwohnungen recherchierte.


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10.09.2018 um 13:28
@Rüdiger
Der Verurteilte hatte eine Rechtsschutzversicherung.
Zahlt die normale Rechtschutzversicherung bei Mord?


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10.09.2018 um 13:32
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Das ist falsch. Hatten wir auch schon und bin müde das nochmals darzutun.
Du bist nich müde es "darzutun", weil Du es bisher noch nicht "dargetan" hast.

Du bist müde verstehen zu wollen. Du vermittelst den Eindruck, dass Du in einer Blase lebst, in die Du nichts hineinlässt.

Eine sinnvolle Diskussion mit Dir findet nicht statt, weil Du nicht liest was andere schreiben, weil Du dir keine Mühe gibst, dich verständlich auszudrücken und Deine Postings fast schon spektakulär voll sind mit Rechtschreib-, Grammatik- und Satzbaufehlern. Und es liegt nahe von Deiner Schreibkompetenz aus Deine Lesekompetenz zu schließen.

Das größte Problem aber ist Rüdiger, dass Du von Dir auf andere schließt. Was Du(!) für ein nachvollziehbares Motiv hälst, spielt keine Rolle. Um ein Motiv nachvollziehen zu können, musst Du dich in die Lage eines anderen(!) hineinversetzen und dann prüfen, ob das Motiv schlüssig ist.

Der veurteilte Mörder Magnus Gäfgen hat einen 13-Jährigen Junge getötet, weil er sich erhoffte, mit dem erpressten Lösegeld Anerkennung bei Kommilitonen und Bekannten kaufen zu können. Dies war sein(!) Motiv. Ob Du @Rüdiger das ebenfalls für nicht denkbar hälst oder doch, spielt keine Rolle.


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10.09.2018 um 13:32
@falstaff

Zumal gar nicht bekannt ist, AB WANN wann AD überhaupt eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatte. Rückwirkend zahlt die Versicherung natürlich nicht.


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10.09.2018 um 13:36
Zitat von jaskajaska schrieb:Zahlt die normale Rechtschutzversicherung bei Mord?
Man kann sich ja gegen alles versichern lassen ...

Grundsätzlich decken Rechtsschutzversicherungen keine Strafverfahren ab. Ordnungswidrigkeiten schon.

Die Rechtsschutzversicherung kann aber die Deckung verweigern, bei (nachweislich) vorsätzlich begangenen Delikten.

Das dürfte bei Darsow der Fall gewesen sein.


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10.09.2018 um 13:40
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Eine sinnvolle Diskussion mit Dir findet nicht statt, weil Du nicht liest was andere schreiben, weil Du dir keine Mühe gibst, dich verständlich auszudrücken und Deine Postings fast schon spektakulär voll sind mit Rechtschreib-, Grammatik- und Satzbaufehlern. Und es liegt nahe von Deiner Schreibkompetenz aus Deine Lesekompetenz zu schließen.
@Rüdiger
Das gibt jetzt eine Tadel ins Klassenbuch :-) ob Deine Eltern benachrichtigt werde weiß ich nicht?


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10.09.2018 um 14:15
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Gedanken sind stets die Vorstufe des Handelns. Außerdem ist das Ausdrucken einer Anleitung, wie man Menschen am besten lautlos tötet, kein Gedankenspiel mehr, sondern bittere Realität.
Wenn er auf der Seite war, dann ist er der Mörder, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Alles durch Gutachten bestätigt und falls es zur WA kommt, wird das neue Gericht diese bisherige Tatsache mit den alten Gutachten oder mit neuen Gutachten wiederum bestätigen und er bleibt drin.

Raus kommt er nur, wenn es wie im Fall de Montgazon zu neuen Gutachten kommt was diese Internetrecherche betrifft.


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