Ma_Ve schrieb:Ein Erbstück?
Dann müsste der Erblasser die Waffe allerdings illegal besessen haben.
Da spricht doch überhaupt nix gegen.
In Deutschland liegen mit Sicherheit etliche illegale Waffen in den Schubladen ansonsten unbescholtener Bürger.
Vom Opa geerbt oder irgendwie in der eigenen Bundeswehrzeit drangekommen, das ist so abwegig nicht.
Einen Bekannten ziehst du ernsthaft in Betracht?
Der Bekannte hätte sicher zwischenzeitlich etwas gesagt, zumal der Verkauf der Waffe strafrechtlich verjährt ist.
Der Bekannte, der Herrn Darsow eine Waffe verkauft hat, hätte sicher zwischenzeitlich was gesagt, der Admin, der nach der Bauanleitung für den Schalldämpfer gesucht und diese ausgedruckt hat (das wurde hier ja unter anderem von dir behauptet, wenn ich mich recht entsinne), verschweigt das und lässt einen Unschuldigen in den Knast gehen.
Klingt das für dich logisch?
Darüberhinaus musste die Waffe jungfräulich sein und bislang bei keinem Tötungsdelikt verwendet worden sein.
Deswegen ist es für mich am wahrscheinlichsten, dass er die Waffe bereits besessen hat (s.o.)
Im Übrigen gilt das auch für einen Alternativtäter.