Deus_Ex_Machin schrieb:Wohlgemerkt ging es hier um die Bezeichnung als "wunderbares Inzuchtsprodukt". § 193 StGB steht bei den § 185 ff. StGB jedem zur Seite, der sich zu die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen äußert.
Gut gemacht! :-) Sehe ich bei einem Politiker, der zuvor Menschen als "Halbneger" diffamiert hat, genauso. Ich würde es für mich dennoch lieber nicht darauf ankommen lassen, hier mit Lügevorwürfen um mich zu werfen, die in Richtung Betrug (Verein belügt und täuscht damit seine Mitglieder über den Vereinszweck) gehen.
Dann können wir uns hoffentlich wieder den sachlichen Diskussionsgrundlagen zuwenden.
Deus_Ex_Machin schrieb:Es sei denn, ich hätte ein konkretes Interesse daran, dies zu verbreiten.
Hatten wir schon mal.
De mortuis nil nisi bene?Sehe ich anders. Nur am offenen Grab. Aber wenn es heißt, Herbert Wehner war ein "schwieriger Mensch" (das sagen alle, die ihn kannten), dann ist das keine Diffamierung sondern eine wahrheitsgemäße Beschreibung.
Hier geht es zwar um ein Verbrechen, aber eben auch um einen Nachbarn, der dafür verurteilt worden ist. Das Motiv beruht wesentlich auf dieser "Schwierigkeit" und wenn man das Urteil liest, erschließt sich die auch ziemlich erschreckend.
Die Familie T. als "unproblematisch" zu bezeichnen, das wäre Lüge. Das würde der Familie D. doch kein Mensch abnehmen.