Doppelmord Babenhausen
18.09.2018 um 12:05@emz
Das Ordnungsgeld resultiert aus einer öffentlich rechtlichen Pflicht und wäre vom Verursacher zu entrichten. Wobei hier bei Erstverstößen zunächst eine Verwarnung erfolgen dürfte.
Mit dem Zwangsgeld würde eine zivilrechtliche Unterlassungserklärung durchgesetzt, die gegen den Grundstückseigentümer (§ 906 BGB), dem Vermieter A. zu richten wäre.
@Sunrise76
@Frau.N.Zimmer
Das Mülltonnenbeispiel dient nur dazu aufzuzeigen wie einfach, hier seitens des Vermieters hätte Gesprächsbereitschaft hergestellt werden können. Nur die Hoffnung hiermit eine Besserung zu erwirken, verstellt das Tatmotiv.
Im übrigen gibt es für die Tötungen keinerlei Argumente, schon gar nichts was selbst im entferntesten in einer sinnvollen Zweckrelation steht, insofern können solche auch nicht erwogen werden.
Das Ordnungsgeld resultiert aus einer öffentlich rechtlichen Pflicht und wäre vom Verursacher zu entrichten. Wobei hier bei Erstverstößen zunächst eine Verwarnung erfolgen dürfte.
Mit dem Zwangsgeld würde eine zivilrechtliche Unterlassungserklärung durchgesetzt, die gegen den Grundstückseigentümer (§ 906 BGB), dem Vermieter A. zu richten wäre.
@Sunrise76
@Frau.N.Zimmer
Das Mülltonnenbeispiel dient nur dazu aufzuzeigen wie einfach, hier seitens des Vermieters hätte Gesprächsbereitschaft hergestellt werden können. Nur die Hoffnung hiermit eine Besserung zu erwirken, verstellt das Tatmotiv.
Im übrigen gibt es für die Tötungen keinerlei Argumente, schon gar nichts was selbst im entferntesten in einer sinnvollen Zweckrelation steht, insofern können solche auch nicht erwogen werden.