@Andante Ja der Beweis ein PET-Bauschaum-Primitivschalldämpfer wurde nicht benutzt wird wohl geeignet sein zu einem Freispruch zu kommen. Wir gehen ja immer von der Unschuldsvermutung aus (Nullhypothese). Diese Hypothese ist klar zu widerlegen um verurteilen zu können. Verbleiben am bei der Entscheidung Zweifel muss freigesprochen werden.
@jaska Der Schmauch der sich übrigens auch in den Balgtaschen der Bundeswehrhose befand kann auch aus anderer Quelle angetragen worden sein. Zumal der Schmauch Kalium enthielt was vorliegend nicht geklärt wurde.
Dies könnte auch auf Schwarzpulver hindeuten und das war in der Tatmunition nicht enthalten. Auch wurde das Bundeswehrhemd gar nicht in die Auswertung mit einbezogen.
Die berüchtigte Recherche auf der Internetseite "Silencer" könnte auch der Administrator der Firma ein "Waffennarr" zu vertreten haben. Immerhin hatte dieser um die 40.000 Internetseiten mit ähnlichen Inhalten besucht.
Der "Userstring" der hier angeblich eine eindeutige Zuordnung erlaubt kann auch noch von anderen Rechnern der Firma erzeugt worden sein.
Im übrigen hat die Recherche wie die übrigen hunderten Seitenaufrufe in Babenhausen und Umgebung nichts mit der Tat zutun.
Das war ja lediglich eine Ermittlungshypothese der Polizei.