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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

25.07.2018 um 13:44
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Der Täter war längst nicht mehr im Haus.

Ich denke das sollte jetzt hier beendet werden, aus dem Verhalten der schwerst behinderten, schwerst angeschossenen und sicherlich schwerst traumatisierten Frau irgend welche Schlüsse ziehen zu wollen
Dann seien sie sich das beste Beispiel und behaupten sie nicht, dass der Täter längst nicht mehr im Haus war. Das können sie nicht wissen, es sei denn sie waren es selbst oder dabei. Noch kann das sonst jemand sagen, ausser eine potentielle Kronzeugin, deren Aussagen man aber wegen der Angst vor einer Trauma Verchronisierung vor Gericht nicht zuließ. Ich hoffe, dass solche Entscheidungen nicht generalisiert werden, denn sonst kann bald kein einziger Kronzeuge vor Gericht aussagen, oder dessen Aussagen verwertet werden.


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25.07.2018 um 13:47
Wenn sich aus dem Verhalten von Astrid T. ein entlastender Moment ergeben könnte, dann wäre die Diskussion nicht irrelevant. Ich finde sie auch nicht geschmacklos.

Wir müssen ganz sachlich erörtern dürfen, wie sich ein Opfer nach der Tat verhalten hat, wie seine Verletzungen waren. Das Gericht erläutert das relativ detailliert, was Astrid T. im Haus gemacht hat. All das, was dort steht, brauchen wir nicht zu wiederholen. Aber wenn jemand dem Umstand Bedeutung beimisst, dass Astrid T. einen Telefonhörer abgenommen oder nicht abgenommen hat, dann wird man sich darüber wohl noch auseinandersetzen dürfen.

Das ist nicht geschmacklos. Sondern eine Diskussion in einem Forum für Kriminalfälle.

Das ist kein Moralforum.


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zerby ehemaliges Mitglied

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25.07.2018 um 13:48
@Nightrider64

Da kann man ja schon Mitleid mit der armen Ehefrau haben. Die hängt sich da voll rein und was bleibt?
Ein paar Videoclips, dreißig Seiten Antrag auf Hochglanzpapier und eine Abfuhr der Staatsanwaltschaft.
Es wäre schon eine große Überraschung, wenn sich das Gericht dem nicht anschlösse. Aber dann kommt wohl gleich ein Antrag auf Befangenheit. Das scheint Teil der Strate-Strategie zu sein.


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25.07.2018 um 13:57
Die Mitteilung der StA Kassel an das Gericht ist jetzt nicht überraschend. Alles andere wäre ein Wunder gewesen.

Wir haben sehr ausführlich über die Voraussetzungen und Probleme des Wiederaufnahmeantrags diskutiert. Die Rechtslage zwingt die Verteidigung, neue Beweismittel vorzulegen. Substantiell ist das die Tatsache, dass die Feststellung des Gerichts und die Tatortspuren nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.

Die Frage ist jedoch, ob bei Berücksichtigung der neuen Beweise ein Freispruch die Folge wäre. Nur dann wäre dem Antrag stattgegeben.

Das glaube ich eher nicht. Aber für unmöglich halte ich es auch nicht. Auf hoher See...


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25.07.2018 um 14:04
Zitat von zerbyzerby schrieb:Da kann man ja schon Mitleid mit der armen Ehefrau haben. Die hängt sich da voll rein und was bleibt?
Was bliebe denn, wenn dem WA stattgegeben wird? Ein neuer kräftezehrender Prozess. Und selbst wenn AD freigesprochen werden würde, käme gleich wieder eine Revision, und dann kann es ihm passieren, dass er wieder einwandern muss, wie einst Monika Böttcher. Selbst beim Freispruch hätte er mit den selben finanziellen Problemen zu kämpfen wie Harry Wörz. Der kann als Justizopfer noch nichtmal mit einer Wiedereingliederung rechnen, wie zb jemand, der seine Strafe komplett verbüßt hat.


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25.07.2018 um 14:17
@jamie71
Deshalb war ja meine Frage, ob nicht schon die den WA Antrag prüfende Instanz die Möglichkeit hat, noch einmal ein Gutachten einzuholen, bevor ein neuer Prozess "aufgerollt" wird der nur wieder Unmengen von Steuergeldern verschlingt und im Endeffekt zum gleichen Ergebniss kommt.
Ich halte die Argumenation der Staatsanwaltschaft schon für schlüssig.
Vor allem der Teil, der darauf hinweist, das schon im Prozeß gutachterlich geäußert wurde, das neben einer handelsüblichen PET Flasche auch jeder andere zylindrische Gegenstand mit Bauschaum gefüllt in Frage kommt.


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zerby ehemaliges Mitglied

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25.07.2018 um 14:27
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Was bliebe denn, wenn dem WA stattgegeben wird? Ein neuer kräftezehrender Prozess. Und selbst wenn AD freigesprochen werden würde, käme gleich wieder eine Revision
Das wusste man aber vorher, oder?! Wer den Mund spitzt muss auch pfeifen.
Wenn man eine Wiederholung eines Falles Monika Böttcher hätte verhindern wollen, so hätte man das ganze Prozedere von vornherein bleiben lassen sollen.
Dass der stattgegebene Antrag auf Wiederaufnahme nur eine gewonnene Schlacht ist, bei weitem nicht jedoch ein gewonnener Krieg ist, wusste man vorher.

Umso bemerkenswerter, was Frau Darsow sich da aufbürdet.
Ich hätte mein Leben neu sortiert und darauf ausgerichtet, ohne oder mit einem anderen Mann zu leben.
Mit Töten kann man nicht leben, sagt man. Aber mit jahrzehntelange Eingesperrten Ehemännern auch nicht.
Ich kenne keine Statistik, aber ich gehe davon aus, dass in vergleichbaren Fällen über 90% der Ehen geschieden werden, sobald ein Partner einfährt


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25.07.2018 um 14:49
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Dann seien sie sich das beste Beispiel und behaupten sie nicht, dass der Täter längst nicht mehr im Haus war. Das können sie nicht wissen, es sei denn sie waren es selbst oder dabei.
Es ist aber doch total unwahrscheinlich, dass der Täter sich über Stunden im Haus aufgehalten hat. Diese Diskussion wurde hier ja schon öfter losgetreten, ich halte das für nicht zielführend. Und zwar nicht deshalb, weil Herr Darsow in dem Fall die Tat nicht begangen haben kann, sondern weil es weder Hinweise, noch eine plausible Erklärung für einen längeren Aufenthalt des Täters am Tatort gibt.


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25.07.2018 um 14:54
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Frage ist jedoch, ob bei Berücksichtigung der neuen Beweise ein Freispruch die Folge wäre. Nur dann wäre dem Antrag stattgegeben.
Die Frage ist erst mal, ob das, was Herr Strate bzw. sein Gutachter vorbringt, vom Gericht als neue Tatsachen/Beweise im Sinne der Strafprozessordnung anerkannt wird. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Ofen direkt aus.


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25.07.2018 um 16:35
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Die Frage ist erst mal, ob das, was Herr Strate bzw. sein Gutachter vorbringt, vom Gericht als neue Tatsachen/Beweise im Sinne der Strafprozessordnung anerkannt wird. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Ofen direkt aus.
Ja. Die Prüfung eines WA-Antrags ist zweistufig: 1) Novität einer Tatsache? 2) Erheblichkeit dieser Tatsache?

An beide Voraussetzungen werden sehr strenge Maßstäbe angelegt.


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25.07.2018 um 17:41
Zitat von LindströmLindström schrieb:Jamie71 schrieb:
Jedes Urteil ist ein Einzellfall!

Und aufgrund der Konsequenzen, die ein Fehlurteil mit sich bringt, ist bereits Ein einziges Fehlurteil eines zuviel. Im Falle eines Fehlurteils sprechen wir von nichts anderem als von Menschenrechtsverletzungen
Die Konsequenz wäre dann logischerweise die kategorische Abschaffung aller Indizienprozesse?
Nicht zwingend, aber losgelöst vom Fall von Herrn D.:
a) Warum wird dem vom AG erstinstanzlich verurteilten Kaufhausdieb neben der Revision mit der Berufung eine zweite Tatsacheninstanz zugestanden, während einem erstinstanzlich vom LG/OLG wegen Kapitalverbrechen Verurteilten eine zweite Tatsacheninstanz versagt wird?
b) Hilfsweise, in Kenntnis der rechtspolitischen Utopie zu a):
Wieso werden im Digitalzeitalter nicht wenigstens Inhaltsprotokolle bzw. Aufzeichnungen der erstinstanzlichen Verhandlungen vor dem LG/OLG geführt, die es dem Verurteilten bei Weglassungen, vorsätzlichen und/oder fahrlässigen Falschangaben im schriftlichen Urteil des Tatgerichts ermöglichen würden, dies in der Revision zum Gegenstand einer zulässigen Rüge zu erheben?

2. Herr D.
Was – konkret - spricht nach einem Abgleich der das schriftliche Urteil tragenden Feststellungen des Tatgerichts gegenüber dem WA-Vorbringen dagegen, Herrn D. eine neue, zweite Tatsacheninstanz mit neuer Beweisaufnahme vor einem anderen Landgericht zu ermöglichen, und dort sachlich über dessen Unschuld/Schuld zu befinden?

3. zusammenfassend - was spricht gegen eine letzte unabhängige Instanz, die ein ausgesprochenes Urteil ein letztes mal revidiert? Jedes Pharmaunternehmen, das Medikamente vertreibt, hat eine QA instanz, die jeden Entwicklungsprozess revidiert und den Qualitätsstandard aufrechterhält. Warum gibt es so etwas nicht in der Justiz?


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25.07.2018 um 17:56
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Warum gibt es so etwas nicht in der Justiz?
Gibt es. Das ist der BGH. Dagegen kann man noch sogar Verfassungsbeschwerde zum BVerfG erheben.

Nehmen wir beispielsweise das NSU-Verfahren: 438 Verhandlungstage. Wäre hier Berufung möglich, würde das Verfahren im Herbst von Neuem beginnen. Weitere 438 Tage. Ich würde das als Steuerzahler nicht zahlen wollen. Es genügt völlig, dass der BGH das Urteil nachprüft. Oft genug finden die dortigen Strafsenate Fehler und die Revision ist erfolgreich. Das genügt als Qualitätsprüfung vollkommen.


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25.07.2018 um 18:03
Übrigens ist dem Webmaster von Dr. Strate auf seiner Homepage gestern ein Fehler bei der Verlinkung zum Fall Darsow unterlaufen. Dafür entschuldigt er sich und das wird heute noch korrigiert.


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25.07.2018 um 18:09
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Ich würde das als Steuerzahler nicht zahlen wollen. Es genügt völlig, dass der BGH das Urteil nachprüft.
Da sind wir ausnahmsweise mal anderer Meinung. Unser Justizsystem ist zwar eines der besten der Welt, dennoch reformbedürftig.


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25.07.2018 um 18:24
Das ist ein altes Problem:
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:a) Warum wird dem vom AG erstinstanzlich verurteilten Kaufhausdieb neben der Revision mit der Berufung eine zweite Tatsacheninstanz zugestanden, während einem erstinstanzlich vom LG/OLG wegen Kapitalverbrechen Verurteilten eine zweite Tatsacheninstanz versagt wird?
Weil sich der Gesetzgeber dafür entschieden hat, bei sehr schweren Straftaten (Große Strafkammer beim Landgericht) nur eine einzige Beweisaufnahme durchzuführen. Und die dafür ordentlich und mit hohen (v.a. verfahrensrechtlichen) Anforderungen. Ein langer und intensiver Indizienprozess, wie er in Deutschland üblich ist, kann tatsächlich nur einmal sinnvoll durchgeführt werden. Man denke an den NSU-Prozess.

Die Alternative, so ist es in anderen Ländern: Es gibt eine Berufung, d.h. einen vollen zweiten Prozess - dafür sind dann die Beweisaufnahmen knapper gehalten. Italien arbeitet so, wenn ich an den Fall Kercher denke. Wikipedia: Mordfall Meredith Kercher

Die Gefahr bei einer Berufungsmöglichkeit: Das Verfahren wird insgesamt ewig in die Länge gezogen, es vergehen Jahre, bis Rechtssicherheit herrscht. Zeugen müssen zwei Mal aussagen (mit allen Gefahren, die das hat), Beweismittel altern. Es besteht auch die Gefahr, dass die Polizei nicht so sorgfältig ermittelt, Beweismittel erst nachgeschoben werden, bis zum 2. Prozess weiter ermittelt wird usw. Und es gibt die große Gefahr, dass bei komplexen Indizienprozessen widersprüchliche Ergebnisse herauskommen. Freispruch im ersten Verfahren, Verurteilung im zweiten Verfahren.

Ich würde mich also rechtspolitisch nicht von dem einen Fall blenden lassen, von dem ich mir ein "besseres" Urteil erhoffe.

Es gäbe noch Zwischenlösungen, z.B. Berufungen auf Antrag nur in Ausnahmefällen, aber das haben wir letztlich ähnlich bei der Revision, wenn vom BGH an ein anderes Gericht zurückverwiesen wird. Die Zahlen habe ich schon genannt: Rund 3000 Revisionen jährlich, nur 200 werden vom BGH angenommen. Erfolgsquote 3%. Diese Quote zeigt, dass solche Verfahren sehr penibel und sorgfältig durchgeführt werden. Und dass sich der BGH aus konkreten Beweisfragen heraushält. Für ihn ist wichtiger, ob ein Beweisantrag der Verteidigung rechtsfehlerhaft abgelehnt wurde.
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Wieso werden im Digitalzeitalter nicht wenigstens Inhaltsprotokolle bzw. Aufzeichnungen der erstinstanzlichen Verhandlungen vor dem LG/OLG geführt, die es dem Verurteilten bei Weglassungen, vorsätzlichen und/oder fahrlässigen Falschangaben im schriftlichen Urteil des Tatgerichts ermöglichen würden, dies in der Revision zum Gegenstand einer zulässigen Rüge zu erheben?
Warum es bis heute keine Tonbandaufzeichnung als Standard gibt, ist mir unverständlich. Die Strafrichter wehren sich mit Händen und Füßen dagegen. Weniger Kontrolle bedeutet mehr Macht.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Gibt es. Das ist der BGH.
Der BGH überprüft nur, ob es Revisionsgründe i.S.v. §§ 337, 338 StPO gibt. Das sind zumeist formale Gründe. Er prüft nicht, ob das Urteil materiell richtig ist, ob z.B. eine Zeugenaussage richtig gewertet wurde. Ob und was der BGH geprüft hat, bestimmt sich nach dem Revisionsantrag. Den kenne ich nicht. Die Streitfragen, die hier erörtert werden, interessieren den BGH wenig, weil er der "freien richterlichen Beweiswürdigung" großen Raum lässt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__337.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__338.html


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25.07.2018 um 18:25
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Nehmen wir beispielsweise das NSU-Verfahren: 438 Verhandlungstage.
Um mal gar nicht so hoch zu greifen, der Mordprozess mit dem Höxteraner Pärchen läuft seit Oktober 2016 und hat 52 Prozesstage hinter sich gebracht. Allein schon die ganzen Zeugen, die da erneut aussagen müssten. Denke mal, so ein Prozess lässt sich nicht beliebig oft wieder holen.


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25.07.2018 um 18:34
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Was – konkret - spricht nach einem Abgleich der das schriftliche Urteil tragenden Feststellungen des Tatgerichts gegenüber dem WA-Vorbringen dagegen, Herrn D. eine neue, zweite Tatsacheninstanz mit neuer Beweisaufnahme vor einem anderen Landgericht zu ermöglichen, und dort sachlich über dessen Unschuld/Schuld zu befinden?
Es kann ja nicht auf Antrag jeder Kriminalfall mehrfach verhandelt werden, wenn jemanden das Urteil nicht gefällt.

Die Verteidigung hat ja während der Beweisaufnahme jederzeit die Möglichkeit Gegengutachten usw beizubringen. Deshalb wundert mich, das Strate jetzt mit einem neuen ballistischen Gutachten kommt, das dem das dem Urteil zugrunde liegt widerspricht.
So etwas gehört in die Beweisaufnahme.


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25.07.2018 um 18:39
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es kann ja nicht auf Antrag jeder Kriminalfall mehrfach verhandelt werden, wenn jemanden das Urteil nicht gefällt.
Bei Diebstahl ist das aber so. Und die Verteidigung hat dabei die selben Rechte.

Diese Ungleichbehandlung ist also nur aus den von mir genannten Gründen verständlich. Dagegen ist bei Massen- und Bagatelldelikten eine Berufung möglich. In der Erwartung, dass sie nicht so oft beantragt wird. Und häufig wird bei solchen Delikten "gedealt": Milde Strafe gegen Rechtsmittelverzicht.


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25.07.2018 um 18:42
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Verteidigung hat ja während der Beweisaufnahme jederzeit die Möglichkeit Gegengutachten usw beizubringen. Deshalb wundert mich, das Strate jetzt mit einem neuen ballistischen Gutachten kommt, das dem das dem Urteil zugrunde liegt widerspricht.
So etwas gehört in die Beweisaufnahme.
Nicht nur bei der Richterlichen Instanz gibt es schwarze Schafe. Auch macht nicht jeder Strafverteidiger macht alles richtig. Da kommt es aber auch auf das nötige „Kleingeld“ an.


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25.07.2018 um 18:45
Zitat von monstramonstra schrieb:Das sind zumeist formale Gründe.
Das ist nur bedingt richtig. Auf die Sachrüge, die übrigens allgemein erhoben werden kann und nicht einmal begründet werden muss, prüft der BGH beispielsweise, ob die Beweiswürdigung Fehlern unterliegt oder ob die Subsumtion richtig war. Natürlich ist der BGH keine Tatsacheninstanz und prüft nicht, ob die Tatsachen richtig festgestellt wurden. Das halte ich aber auch für gar nicht notwendig.


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