Doppelmord Babenhausen
03.09.2018 um 21:41
Man sollte die Lärmfrage einfach mal etwas differenzierter betrachten. Dazu trenne ich sie mal von den anderen Beweismitteln, weil das meiner Meinung nach recht wesentlich ist:
1. Frage: Gab es Lärmbelästigung, gab es Klagen über Lärm?
Ja. Die gab es. ADs eigene Angaben, die dokumentierten Klagen, die Zeugenaussagen usw. sprechen dafür, alles was hierzu im Urteil genannt ist.
2. Frage: Wie war der Lärm? Kam er von Außen, von Innen, bei offenen Fenstern, bei geschlossenen Fenstern usw.?
Schwierig. Das Urteil erwähnt relativ wenig konkrete Lärmquellen oder -arten. Die spitzen Schreie, Tiergeräusche, die Mülltonnen. Für mich ist anhand des Urteils schwer nachvollziehbar, was das jetzt für ein Lärm war.
3. Frage: Wie stark war die objektive Beeinträchtigung?
Schwierig. Es gab wohl keine Lärmmessungen. Es gibt Hinweise in TV-Dokus, dass die Innenwände ziemlich gut gedämmt sind. Dennoch kann - gerade im Sommer bei geöffneten Fenstern - der Lärm von Nachbarn sehr störend sein. Die akkustischen Gegebenheiten wurden jedenfalls nicht untersucht. Ein Fehler.
4. Frage: Wie stark war die subjektive Beeinträchtigung?
Wohl nicht unerheblich. Da haben wir die Anhaltspunkte, die unter 1. genannt sind. Die Familie D. hat zumindest zeitweise nachweisbar unter dem Lärm gelitten. Und zwar so, dass Maßnahmen ergriffen wurden, die ermittelt werden konnten. Den Wahrheitsgehalt der Relativierungen von Frau D. möchte ich damit nicht in Frage stellen, weil dazwischen die Verurteilung ihres Mannes liegt. Rosarote oder schwarze Brillen beim Blick auf die Vergangenheit sind menschlich nicht ungewöhnlich.
Und jetzt kommt die entscheidende Frage:
5. Frage: Sind die Belästigungen ein Mordmotiv?
Vielleicht. Zwingend sind sie es nicht. Dass es Tötungen gibt, die (auch) wegen Lärms begangen wurden, heißt nicht, dass dieser Mord wegen Lärm begangen worden sein muss. Es ist auch gut möglich, dass die Polizei nichts anderes ermitteln konnte.
Wenn man als Ermittler oder Gericht schon ziemlich von der Schuld des AD überzeugt ist (Bauschaum!), dann sucht man ein Motiv. Und der Lärm könnte eines gewesen sein. Das einzig sichtbare plausible Motiv, ich weite es mal aus: Ein Nachbarschaftskonflikt. Ein Indiz. Möglich. Sehr gut möglich, wenn der Indizienring nur noch geschlossen werden soll (dass viele andere Indizien ähnlich "sicher" sind, ist eine andere Frage).
Jemand, der die Täterschaft des AD bezweifelt, wird das Motiv natürlich anders einschätzen: Als banal, zu alltäglich, ein Jedermanns-Motiv, nicht wirklich zwingend (siehe oben Nr. 1 bis 4), sehr zweifelhaft. Das ist ganz normal und nicht böse.
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Doppelmord Babenhausen
03.09.2018 um 22:17
@jamie71 Das ist aber sehr kurz gedacht.
Der Mann kann nicht der Mörder sein, weil er gar keine Zeit gehabt hätte, einen Schalldämpfer zu bauen.
Er hat ja auch Zeit gehabt zu recherchieren usw.
Das kann man ja nicht ernsthaft als Argument für seine Unschuld heranziehen; "Der Mann habe gar keine Zeit gehabt so etwas zu bauen"
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Doppelmord Babenhausen
03.09.2018 um 22:21
@jamie71 Den Spuren am Tatort nach zu urteilen, muss es irgendwie gelungen sein.
Das Gericht stellt dabei auf Bauschaum ab, nicht auf die zwingende Verwendung einer PET Flasche
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