Ma_Ve schrieb:Wessen Wahrnehmungen waren es denn??
Naja, wenn Du schon so fragst, dann vor allem
Deine. Das begründe ich so:
Du liest leider sehr selektiv und ignorierst dabei vieles, das Dein präferiertes Szenario nicht stützt. Du schreibst z.B. unentwegt von „zwei Tätern“, die A wahrgenommen haben will. Nur dass sie
nie von
zwei Tätern gesprochen hat (sondern wörtlich von „die Täter“). Die Äußerung, auf die Du Dich beziehst, stellt zudem keine protokollierte polizeiliche Aussage dar, sondern soll zusammenhangs- und kontextfrei während des Rehasports gefallen sein. Und schließlich begründete die Aussage des Sachverständigen erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit von As Aussagefähigkeit.
Du zitierst aus Urteil und Gutachten folgende Passage:
Ma_Ve schrieb: Es sei aber davon auszugehen, dass sie das angebe, was sie jetzt als ihre Realität empfinde
und resümierst dann:
Ma_Ve schrieb:Der Sachverständige geht davon aus Astrid gebe an, was sie als ihre Realität empfindet.
Damit lässt Du in Deiner Paraphrase exakt das wichtigste Wort aus: „
jetzt“. Der Gutachter ging also davon aus, dass A das aussage, was sie
zu einem bestimmten Zeitpunkt, nach der Tat, als Realität empfinde. Eben darin liegt der erhebliche Zweifel, der an As
Aussagefähigkeit besteht, begründet. Da die entsprechende Kompetenz notwendig die Fähigkeit zur
Aussagekonstanz umfasst und diese bei A offenbar nicht gegeben ist, kann man sich heraussuchen, so wie jetzt im Falle Deines Szenarios,
welche Aussage man glauben und welche man ignorieren möchte. A sagte/soll folgendes gesagt haben: „die Täter“ mögen gefasst werden, ihre Verletzungen rührten von einem „Sturz“ her, sie habe geschlafen, sei von einem Schuss geweckt worden und habe am Kopf geblutet, sie wisse nicht, wer der Täter sei und könne bestimmt nicht sagen,
wie viele es gewesen seien, schließlich sie habe „Pling-Pling-Geräusche“ gehört.
Aussagen, die nicht konstant sind und überdies zusammenhanglos vorgetragen werden bzw. gemacht worden sein sollen, können in einem Gerichtsverfahren natürlich
nicht gewichtet werden.
Nun, was greift Dein Szenario heraus:
1. Sie habe von 2 Tätern gesprochen (hat sie weder ausgesagt noch überhaupt gesagt)
2. Sie habe die Patronenhülsen zu Boden fallen gehört (hat sie ebenfalls nicht ausgesagt, sondern sie soll während eines Gesprächs mit Polizisten gesagt haben, sie habe „Pling-Pling-Geräusche“ gehört.)
Was Dein Szenario nicht berücksichtigst:
1. Ihre Aussagen widersprechen sich/ Aussageverhalten
inkohärent2. Sie selbst gibt an,
geschlafen zu haben, von einem Schuss
geweckt worden zu sein und sich an eine
Kopfwunde zu erinnern
3. Sie selbst gibt an,
nicht zu wissen, wie viele Täter es waren