Doppelmord Babenhausen
29.03.2018 um 18:47Wozzeck schrieb:Bis April 2007 hatte T zB lediglich einen einzigen Abschluss im Wert von 3000€ verbuchen können.)Du meinst sicher April 2009! Oder?
Wozzeck schrieb:Bis April 2007 hatte T zB lediglich einen einzigen Abschluss im Wert von 3000€ verbuchen können.)Du meinst sicher April 2009! Oder?
Ma_Ve schrieb:Du meinst sicher April 2009! Oder?Ja, sorry. Da hatte ich mich vertippt. Habe aber jetzt sicherheitshalber noch einmal nachgesehen. Nachzulesen auf S. 6 (unten) im Urteil.
Wozzeck schrieb:Weitere Details, insbesondere Namen oder Hintergründe habe er nicht genannt. Ende der Geschichte.Das Ende der Geschichte ist es an dieser Stelle für dich und damals auch für die Ermittler.
Wozzeck schrieb:Auf Nachfrage soll T angegeben haben, zwei Männer hätten ihn bedroht. Weitere Details,Diese Aussage von Herrn Toll zu Lebzeiten setze man mit der Aussage der Geschädigten Astrid Toll in Zusammenhang.
Ma_Ve schrieb:Diese Aussage von Herrn Toll zu Lebzeiten setze man mit der Aussage der Geschädigten Astrid Toll in Zusammenhang.Beispielsweise beim Amoklauf in Erfurt gaben einige geistig gesunde Schüler an, sie seien felsenfest davon überzeugt, es habe zwei Amokläufer gegeben. Die Untersuchungskommission hat diese Behauptungen in ihrem Bericht akribisch widerlegt.
Astrid T. hatte sich gegenüber den Ermittlern dahingehend geäußert es seien zwei Männer gewesen und sie habe ein „Blingbling“ Geräusch gehört!
An dieser Stelle komme ich ins Grübeln. Besonders wenn ich Astrid Tolls verhalten nach der Tat im Urteil lese.
Ma_Ve schrieb:Das Ende der Geschichteist es an dieser Stelle für dich und damals auch für die Ermittler.Ein wenig aber auch für Dich, denn ohne Urteil als Quelle wüsstest Du doch nichts von der Aussage bzgl. der zwei Männer, oder? Und einen größeren Niederschlag hat diese Information im Urteil ja nicht gefunden, als diese wenigen Zeilen und den Hinweis, dass keine entsprechenden Personen ermittelt werden konnten. Man kann das natürlich weiterdenken - aber ohne Hinweise? Wozu soll das führen? Und wieso sollte man den Ermittlern und dem Gericht, die uns ja überhaupt erst von den entsprechenden Umständen in Kenntnis gesetzt haben, anschließend unterstellen, sie hätten die Spur nicht - wie sie behaupten - ausermittelt? Natürlich - man kann, aber auf welcher Grundlage?
Ma_Ve schrieb:Astrid T. hatte sich gegenüber den Ermittlern dahingehend geäußert es seien zwei Männer gewesen und sie habe ein „Blingbling“ Geräusch gehört!Wo ist diese Aussage eigentlich dokumentiert? Im Urteil wird A - soweit ich mich erinnere - als durchgehend nicht vernehmungsfähig bezeichnet?
Deus_Ex_Machin schrieb:Beispielsweise beim Amoklauf in Erfurt gaben einige geistig gesunde Schüler an, sie seien felsenfest davon überzeugt, es habe zwei Amokläufer gegeben. Die Untersuchungskommission hat diese Behauptungen in ihrem Bericht akribisch widerlegt.Diskutieren wir am Fall oder mit Sachen die in anderen Sachverhalten anders waren?
Erfurt ist nur eines von vielen Beispielen, die belegen, dass Opfer immer wieder mehr Täter "sehen", als am Tatort waren. Das hat überwiegend psychische Gründe (Paniksituation, unübersichtliche Lage etc.). Das gilt erst recht für eine geistig behinderte Frau wie Astrid T.
Ma_Ve schrieb:Astrid T. hatte sich gegenüber den Ermittlern dahingehend geäußert es seien zwei Männer gewesen und sie habe ein „Blingbling“ Geräusch gehört!Astrid hat verschiedene Angaben gemacht.
Ma_Ve schrieb:Diskutieren wir am Fall oder mit Sachen die in anderen Sachverhalten anders waren?Ich halte das für sehr hilfreich, weil das zeigt, dass angegriffene Menschen in lebensbedrohlichen Situationen Dinge wahrnehmen können, die es tatsächlich nicht gegeben hat.
Einen Amoklauf jetzt als Referenz heranzuziehen halte ich für wenig hilfreich.
smint21 schrieb:Anja und Andreas Darsow hatten sich für einen Bauplatz bei der Gemeinde beworden.Da muss man schon genau sein.
Ma_Ve schrieb:Diskutieren wir am Fall oder mit Sachen die in anderen Sachverhalten anders waren?Welche Rolle spielt das?
Deus_Ex_Machin schrieb:Das gilt erst recht für eine geistig behinderte Frau wie Astrid T.Zumal sie während der Tat nach Spurenlage schlief und unmittelbar nachdem sie zweimal angeschossen wurde offensichtlich auch keine Lebenszeichen wie ‚erwachen‘, Augen öffnen und/oder Aufstehen zeigte, sonst wäre die Tat sicher sich an ihr vollendet worden.
Wozzeck schrieb:Wo ist diese Aussage eigentlich dokumentiert? Im Urteil wird A - soweit ich mich erinnere - als durchgehend nicht vernehmungsfähig bezeichnet?Ab Seite 270.
Wozzeck schrieb:Ein wenig aber auch für Dich, denn ohne Urteil als Quelle wüsstest Du doch nichts von der Aussage bzgl. der zwei Männer, oder?Was ist das für ein Argument?
Wozzeck schrieb:Zumal sie während der Tat nach Spurenlage schlief…nach mehreren Schüssen mit einer großkalibrigen Waffe, Überschallmunition und einem Schalldämpfer der nicht funktionierte. Das Märchen aus dem Urteil geht weiter…
Ma_Ve schrieb:Ab Seite 270.Danke, das lese ich mir gleich durch.
Ma_Ve schrieb:Wozzeck schrieb:Naja, das Argument kam ja erst anschließend:
Ein wenig aber auch für Dich, denn ohne Urteil als Quelle wüsstest Du doch nichts von der Aussage bzgl. der zwei Männer, oder?
Was ist das für ein Argument?
Wozzeck schrieb:wieso sollte man den Ermittlern und dem Gericht, die uns ja überhaupt erst von den entsprechenden Umständen in Kenntnis gesetzt haben, anschließend unterstellen, sie hätten die Spur nicht - wie sie behaupten - ausermittelt?Diese Frage ist wenigstens nicht völlig unberechtigt. Trotzdem ich inzwischen verstanden habe, dass Du das an einer ‚gerichtsfesten‘ (?) Aussage von AT festmachst. Wie gesagt, die schaue ich mich jetzt gleich mal an. Danke nochmals für die Zitation.
Wozzeck schrieb:Zumal sie während der Tat nach Spurenlage schlief und unmittelbar nachdem sie zweimal angeschossen wurde offensichtlich auch keine Lebenszeichen wie ‚erwachen‘, Augen öffnen und/oder Aufstehen zeigte, sonst wäre die Tat sicher sich an ihr vollendet worden.Ich halte es für gewagt zu behaupten sie habe geschlafen!
Alice_im_Wl schrieb:nach mehreren Schüssen mit einer großkalibrigen Waffe, Überschallmunition und einem Schalldämpfer der nicht funktionierte. Das Märchen aus dem Urteil geht weiter…Sie lag im Bett, oder? Und sie hatte laut Urteil keine Abwehrverletzungen. Sie riss also beispielsweise nicht instinktiv die Hände vor das Gesicht als sie erschossen wurde. Das ist meines Erachtens gegebenenfalls ein starkes Indiz dafür, dass sie schlief oder sich wenigstens schlafend stellte - sie also so oder so nicht zur Tatzeugin werden konnte.
Wozzeck schrieb:Sie lag im Bett, oder? Und sie hatte laut Urteil keine Abwehrverletzungen. Sie riss also beispielsweise nicht instinktiv die Hände vor das Gesicht als sie erschossen wurde. Das ist meines Erachtens gegebenenfalls ein starkes Indiz dafür, dass sie schlief oder sich wenigstens schlafend stellte - sie also so oder so nicht zur Tatzeugin werden konnte.Mal angenommen sie wurde spätestens durch die Schüsse auf ihre Mutter geweckt, was sollte sie machen?
Wozzeck schrieb:Sie lag im Bett, oder? Und sie hatte laut Urteil keine Abwehrverletzungen. Sie riss also beispielsweise nicht instinktiv die Hände vor das Gesicht als sie erschossen wurde. Das ist meines Erachtens gegebenenfalls ein starkes Indiz dafür, dass sie schlief oder sich wenigstens schlafend stellte - sie also so oder so nicht zur Tatzeugin werden konnte.Da bin ich absolut bei Dir. Aber die eben erwähnte Darstellung passt halt nicht dazu! Schüsse mit Überschallmunition und ein Schalldämpfer der nicht funktioniert. Auch haben die Nachbarn „nur“ 2 Schüsse gehört. Das als Gesamtpaket erschließt sich mir nicht. Sorry. Damals durfte ich noch nicht zum Bund