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Doppelmord Babenhausen

26.333 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

10.05.2018 um 22:08
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Da wirst du bei den Befürwortern kaum Glück haben. Sie werden dir erklären, dass es keine forensischen Beweise gibt und deswegen ist es ja ein Indizienprozess gewesen.
Ist das jetzt wieder Userbezogen?? :)
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Auf der Homepage habe ich gelesen, dass bei der Tatrekonstruktion bei den Darsows im Haus eine Geräuschmessung stattgefunden hat und Schüsse nicht zu hören waren!

Gilt das nicht als forensischer Beweis?
Nicht, wenn nichts davon im Urteil steht! Und das tut es auch nicht. Ebenso wenig wie die Erkenntnis des BKA, was diese Schmauchpartikelchen betrifft. Interessiert auch niemanden.


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Doppelmord Babenhausen

11.05.2018 um 09:16
AD soll mit seiner alten Bundeswehrhose Schießübungen gemacht haben. Er soll dabei auch den selbstgebauten Schalldämpfer getestet haben. Oder glaubt jemand, dass er den bei den Schießübungen nicht getestet hat? Wozu aber dann die Schießübungen? An der Hose wurde Schmauch gefunden, der zu der verwendeten Munition passt. Am Tatort wurden im Schmauch quasi „eingebacken“ Bauschaumpartikel gefunden. Wurden an der Hose auch Bauschaumpartikel gefunden? Wenn nicht, wie erklärt man sich das? Ich meine im Urteil hierzu nichts gelesen zu haben.


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Doppelmord Babenhausen

11.05.2018 um 09:25
@asadeh
Ursprünglich hieß es, dass AD die BW-Hose bei der Tat getragen haben soll. Später dann nur während seiner Tests. Das BKA kam allerdings zu folgendem Schluss:
Bei der Untersuchung der Bundeswehrhose durch das BKA wurden ca. 10-20 Schmauchpartikel gefunden. Das BKA sagt dazu: „Wir können das Alter der Schmauchpartikel nicht feststellen. Schmauchpartikel können bis zu Jahrzehnten auf der Kleidung verbleiben. Die Spuren auf der Bundeswehrhose kommen nicht von einem Schuss, eher von einer Abstreifung und Kontakt mit einer kontaminierten Fläche. Es kann der Tat nicht zugeordnet werden.“
Auf dem Gartenhandschuh befanden sich 2 Schmauchpartikel und auf der Pulsuhr 1 Partikel. Die Partikel auf der Pulsuhr und dem Gartenhandschuh wären laut Aussage vom BKA zu gering, diese Partikel könnte man sich schnell einfangen.

Die Bundeswehrhose lag über Jahre bei uns im Keller. Es wurde nicht geprüft, ob Waschmittelrückstände oder frische DNA an der Bundeswehrhose sind.

Erst sollte es die Tathose gewesen sein, plötzlich aber doch nur die Hose zum Üben vor der angeblichen Tat.

Ein Sokobeamter kam am 20.04.2009 nach Besichtigung des Tatorts in unser Haus und lies seine Überzieherschuhe bei uns im Flur liegen und sagte: „Können Sie bei sich wegschmeißen!“.
Quelle: https://www.doppelmord-babenhausen.de/Indizien.htm

Im Urteil wurde dann geschrieben, dass es sich bei den im Haus der Darsows gefundenen Schmauchpartikel um Abstreifungen/Abrieb gehandelt habe. Von was die verursacht worden sein sollen und wo die entsprechende Kleidung gelandet ist, weiß niemand. Außer auf dieser Hose, dem Pulsmesser und dem Gartenhandschuh gab es sonst nichts zu finden. Trotz der angeblichen Tests und immerhin zehn abgefeuerten Schüssen während der Tat.

Und was den Bauschaum betrifft: auch da wurden keinerlei Spuren bei den Darsows gefunden. Ebenso wenig wie Blut oder sonstige Spuren.

EDIT: Habe das vollständige Zitat eingestellt.


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11.05.2018 um 10:11
Ok, aber selbst wenn man annimmt, dass die Schmauchspuren an der Hose von einem Kontakt mit einer kontaminierten Sache/Fläche herrührt, erklärt das nicht die fehlenden Bauschaumpartikel im abgestreiften Schmauch.

Was ist die Erklärung dafür? Stimmt die Annahme nicht, dass der am Tatort gefundene Bauschaum aus einem selbstgebauten Schalldämpfer stammt oder hat die Bundeswehrhose schlicht und ergreifend mit dieser Tat/Tatvorbereitung nichts zu tun?

Ich bin jedenfalls auch sehr auf die Begründung des Wiederaufnahmeantrages gespannt.


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11.05.2018 um 10:12
Die Dokumentation ist auf der HP von Dr. Strate online gestellt worden: https://www.strate.net/de/dokumentation/index.html (Archiv-Version vom 20.07.2018)


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11.05.2018 um 10:32
Zitat von S_CS_C schrieb:Die Dokumentation ist auf der HP von Dr. Strate online gestellt worden:
Habe ich bisher nichts gefunden. Oder liegt es am Ad-Blocker? ;-)


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Doppelmord Babenhausen

11.05.2018 um 10:34
@monstra

Versuch's mal hier:
https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Wiederaufnahmegesuch-2018-05-11.pdf


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11.05.2018 um 10:35
@monstra
Seltsam... die wurde wieder gelöscht. Zum Glück habe ich die Links noch offen und das WAV-Gesuch "gerettet".


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11.05.2018 um 11:07
Uff, uff. Habe mal den Wiederaufnahmeantrag im Schnelldurchlauf gelesen.
Das mag ja alles richtig sein, was Strate schreibt.
Nur: Das würde nur heissen, dass die Feststellungen zum Tatablauf des Gerichts falsch waren, aber das heisst noch lange nicht, dass Andreas Darsov diese Bauanleitung nicht ausgedruckt hat, um eben einen solchen Schalldämper zu basteln, wovon er aber dann Abstand genommen hat und eine andere Variante gewählt hat.

Hmmm, also auf den ersten Blick überzeugt mich der Wiederaufnahmeantrag nicht.
Die Frage stellt sich einfach: ob es reicht, wenn gewisse Feststellungen des Gerichts falsch sind, um einen Wiederaufnahmeantrag gutzuheissen.


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11.05.2018 um 11:09
In dem Antrag hat es ja nur um den Bauschaum. Da sollen jetzt angeblich neue Beweise vorlegen. Was interessant ist auf den Lärm oder auf die Internet suche auf dem PC der Arbeitsstelle wird überhaupt nicht eingegangen.
Es geht nur um diesen Bauschaum. Und das wird bis ins letzte Detail aufgedröselt.
Schade das es keine neuen Beweise zum Thema Lärm gibt. Oder zu seinem ArbeitsPC.


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Doppelmord Babenhausen

11.05.2018 um 11:19
@emz
Danke!

Ich fasse mal die wesentliche Argumentation aus Strates Wiederaufnahme zusammen:

Auf Grundlage der Ergebnisse der vom BKA wie von eigenen Gutachtern durchgeführten und dokumentierten experimentellen Beschüsse ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es nicht möglich ist, mit der vom Gericht zu Grunde gelegten Waffen-Schalldämpfer-Konstellation (PET-Flasche/Bauschaum) ein Spurenbild wie am Tatort zu erzeugen.

Die bloße Präsenz von PU-Schaum am Tatort lässt nur die Annahme als gesichert erscheinen, dass dieses Material Teil des verwendeten Schalldämpfers war. Jeder beliebige Hohlkörper ausreichender Größe und Festigkeit könnte mit PU-Schaum verfüllt als Schalldämpferersatz gedient haben. Es kann aber auch ein vorhandener (handelsüblicher) Schalldämpfer durch die (Teil-)Verfüllung mit PU-Schaum in seiner Dämpfungswirkung verbessert bzw. die Erhaltung der Selbstladefunktion der verwendeten Waffen-/Schalldämpferkombination unterstützt worden sein.

Ein tragfähiger Rückschluss auf eine verwendete PET-Flasche wäre nur beim Vorhandensein von PET-Spuren am Tatort möglich. Solche Spuren gibt es nicht.

Ein Spurenbild, bei dem der ausgestoßene Bauschaum mit der Zahl der Schüsse abnimmt, ist nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil. Bei den Beschusstests hat war die Menge bei späteren Schüssen auch größer. Zudem waren die Belastungen der PET-Flasche so groß, dass immer PET-Teile mit herausgeschleudert wurden. Auch hielt die Flasche den Belastungen nicht lange Stand.

Ein großes praktisches Problem: Das Modell PET-Flasche führte dazu, dass die P38 beim Nachladen Bauschaum ansog (bis in die Hülsen hinein) und sehr schnell zur Ladehemmung führte.

Ein Gutachter vermutet, dass die verwendete Munition zu laut gewesen wäre und ein PET-Flaschen-Dämpfer nur geringe Wirkung gezeigt hätte (Überschnallknall). Deshalb habe die verwendete Munition nur eine P38 mit gekürzten Lauf hätte eingesetzt werden können (kein Überschnallknall), womit allerdings die Befestigung der PET-Flasche kaum noch möglich gewesen wäre.

Mein Fazit:

Mit seinen Gutachten und auch den bisher nicht bei den Akten befindlichen Videobildern des BKA geht die Wiederaufnahme genau in einen Bereich hinein, der mich auch schon immer gestört hat:

Der mit diversen Annahmen gespickte Einsatz eines Schalldämpfers. Das Gericht wollte auf Biegen und Brechen, dass der im Internet gezeigte Schalldämpfer dem glich, der beim Verbrechen verwendet worden ist. Denn nur um dieses zentrale Indiz herum ließen sich die anderen belastenden Indizien anordnen. Ohne diese Annahme waren alle anderen Indizien (Lärm usw.) nicht belastend und damit wertlos.


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11.05.2018 um 11:21
Zitat von AufmischerAufmischer schrieb:Schade das es keine neuen Beweise zum Thema Lärm gibt.
Hatte zum Thema Lärm folgendes gefunden:
https://www.doppelmord-babenhausen.de/Dr-.--Mark-Benecke.htm
Scheint wohl dann doch nicht so fundiert zu sein, dass man es hätte verwenden können.


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11.05.2018 um 11:26
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Nur: Das würde nur heissen, dass die Feststellungen zum Tatablauf des Gerichts falsch waren, aber das heisst noch lange nicht, dass Andreas Darsov diese Bauanleitung nicht ausgedruckt hat, um eben einen solchen Schalldämper zu basteln, wovon er aber dann Abstand genommen hat und eine andere Variante gewählt hat.
Das ist richtig. Kein Beweis für die Unschuld Darsows. Aber ein Beweis, warum es nicht so gewesen sein kann, wie vom Gericht angenommen.

Aber wenn nur noch übrig bleibt, dass der Angeklagte eine Anleitung ausgedruckt hat - und irgendein Schalldämpfer unter Verwendung von PU-Schaum eingesetzt worden ist, dann bleibe nur noch ein Verdacht. Doch der Rückschluss von den Tatortspuren auf die Webseite und deren Abruf durch den Angeklagten, ist nur noch möglich. Aber nicht zwingend. Da müsste vielleicht die Beweisaufnahme noch erbringen, wie viele Schalldämpfer PU-Schaum verwenden und die Verbindung zum DIYS-Dämpfer ist dünne. Die Wahrscheinlichkeit ist irgendwo zwischen 50:50. Und wie schon geschrieben, alle anderen Indizien sind nur von sehr untergeordnetem Wert.


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11.05.2018 um 11:30
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist richtig. Kein Beweis für die Unschuld Darsows. Aber ein Beweis, warum es nicht so gewesen sein kann, wie vom Gericht angenommen.

Aber wenn nur noch übrig bleibt, dass der Angeklagte eine Anleitung ausgedruckt hat - und irgendein Schalldämpfer unter Verwendung von PU-Schaum eingesetzt worden ist, dann bleibe nur noch ein Verdacht. Doch der Rückschluss von den Tatortspuren auf die Webseite und deren Abruf durch den Angeklagten, ist nur noch möglich. Aber nicht zwingend. Da müsste vielleicht die Beweisaufnahme noch erbringen, wie viele Schalldämpfer PU-Schaum verwenden und die Verbindung zum DIYS-Dämpfer ist dünne. Die Wahrscheinlichkeit ist irgendwo zwischen 50:50. Und wie schon geschrieben, alle anderen Indizien sind nur von sehr untergeordnetem Wert.
Nur, dann stellt sich immer noch die Frage, weshalb Andreas Darsow eine Bauanleitung für Schalldämper heruntergeladen hat? Auch wenn er diese ja nicht verwendet hat zum Bau eines Schalldämpfers. Dazu müsste er eine Erklärung liefern. Seine Erklärung ist, dass er dies nicht gemacht hat, das Gericht sieht das anders und dieser FAkt wurde nicht in Frage gestellt.
Ich weiss nicht, aber m.E. ist das ziemlich wenig von Strate und vor allem noch in 8 Jahren. Also ein Jahr sollte reichen, damit man das alles fertig hat.


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11.05.2018 um 11:42
@monstra
Ich teile Deine Überzeugung nicht.
Der Wiederaufnahmeantrag greift an genau 1 Punkt an: es kann kein PET-Schalldämpfer mit Bauschaum eingesetzt worden sein.
Dr. Strate sieht in dieser "Erkenntnis" einen neuen Beweis. Der wäre nötig, um eine Wiederaufnahme zu rechtfertigen.
Im Prinzip ist das aber doch eher ein Gegengutachten als ein neuer Beweis.




Schauen wir uns mal §359 StPO an:

https://dejure.org/gesetze/StPO/359.html
§ 359
Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

  1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
  2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
  3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;
  4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;
  5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
  6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht
.
Was kommt davon in Frage?
1. nein
2. nein
3. nein
4. nein
5. fraglich
6. nein


Hier wären die Experten mal um ihre Einschätzung gefragt:
@DerGreif
@DoctorWho
@RickBlaine


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11.05.2018 um 11:51
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:weshalb Andreas Darsow eine Bauanleitung für Schalldämper heruntergeladen hat? Auch wenn er diese ja nicht verwendet hat zum Bau eines Schalldämpfers.
Gestatte mir folgende Überlegung:
Diese Anleitung wurde zumindest nicht für den Bau des bei der Tat verwendeten Schalldämpfers verwendet. Er kann aber trotzdem nach dieser Anleitung einen Schalldämpfer gebaut und getestet haben, bei der Tat kam dann aber eine "Weiterentwicklung" zum Einsatz.


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11.05.2018 um 11:53
Zitat von emzemz schrieb:Gestatte mir folgende Überlegung:
Diese Anleitung wurde zumindest nicht für den Bau des bei der Tat verwendeten Schalldämpfers verwendet. Er kann aber trotzdem nach dieser Anleitung einen Schalldämpfer gebaut und getestet haben, bei der Tat kam dann aber eine "Weiterentwicklung" zum Einsatz.
Auch das ist möglich!
Wie gesagt: Für einen Wiederaufnahmeantrag kommt m.E. ein bisschen wenig.
Ich würde jetzt mal die Prognose wagen, dass er damit nicht durchkommt, aber man kann sich überraschen lassen. :-)


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11.05.2018 um 12:08
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich teile Deine Überzeugung nicht.
Der Wiederaufnahmeantrag greift an genau 1 Punkt an: es kann kein PET-Schalldämpfer mit Bauschaum eingesetzt worden sein.
Nichts Anderes habe ich dargestellt.
Zitat von jaskajaska schrieb:Schauen wir uns mal §359 StPO an:
Genau, nur Nr. 5 kommt in Frage, also
"wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten (...) zu begründen geeignet sind"
Hier bringt der Antrag Videos des BKA (Bauschaumausstoß nach unterschiedlicher Schusszahl) als "neue Beweismittel", die den Gerichtsakten nicht beigelegen haben und die das Gericht NICHT gewürdigt hat und die NICHT mit dem vom Gericht angenommenen Tatablauf (Abnahme des Bauschaumes je nach Schusszahl) übereinstimmen können.

"Neue Tatsachen", da ebenfalls nicht vom Gericht erwähnt und gewürdigt:

Es hätten beim vom Gericht angenommen Waffe und Schalldämpfung 1) zwingend PET-Spuren zu finden sein müssen, 2) die Schalldämpfung für die Überschallmunition nicht ausreichend sein dürfen, 3) die Waffe fortlaufend Ladehemmung haben müssen.
Zitat von emzemz schrieb:Diese Anleitung wurde zumindest nicht für den Bau des bei der Tat verwendeten Schalldämpfers verwendet. Er kann aber trotzdem nach dieser Anleitung einen Schalldämpfer gebaut und getestet haben, bei der Tat kam dann aber eine "Weiterentwicklung" zum Einsatz.
Das ist richtig. Dann würde ich aber wissen wollen, was für eine "Weiterentwicklung". Oder umgekehrt: Könnte ich - fußend auf der Annahme, irgendeine schalldämpfende Maßnahme unter Verwendung von PU-Schaum (was unstreitig ist) - den Angeklagten verurteilen, wenn ich nur noch diesen Faden habe?
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Nur, dann stellt sich immer noch die Frage, weshalb Andreas Darsow eine Bauanleitung für Schalldämper heruntergeladen hat? Auch wenn er diese ja nicht verwendet hat zum Bau eines Schalldämpfers. Dazu müsste er eine Erklärung liefern. Seine Erklärung ist, dass er dies nicht gemacht hat, das Gericht sieht das anders und dieser FAkt wurde nicht in Frage gestellt.
Ich weiss nicht, aber m.E. ist das ziemlich wenig von Strate und vor allem noch in 8 Jahren. Also ein Jahr sollte reichen, damit man das alles fertig hat.
Der Antrag bedarf eines Wiederaufnahmegrundes. Es kommt (s.o.) nur Nr. 5 in Frage. Hinsichtlich der Rückverfolgung des Webseitenabrufs auf den Account des Angeklagten dürfte es schwer sein, neue Beweismittel oder Tatsachen zu finden. Aber natürlich ist auch dieses Indiz ziemlich dünne und die Beweiswürdigung könnte hier auch anders ausfallen. Das Urteil steht und fällt - meines Erachtens - aus der möglichst zweifelsfreien Kombination der Beweismittel Webseite/Schalldämpfer bei der Tat. Es gibt keine Waffe. Die Schmauchspuren sind ebenfalls dünne, der Lärm auch.

Ob das reicht, das weiß ich nicht. Bin kein Verteidiger. Kenne nicht die Rechtsprechung in Wiederaufnahmesachen. Vielleicht will Strate nur noch seine Pflicht erfüllen, er sieht aber keine großen Chancen mehr. Vielleicht will er es einfach versucht haben. Aber ich stimme zu: Vom Hocker haut mich das nicht. Aber das habe ich angesichts der dünnen Beweislage auch nicht erwartet. Ein neuer Beweis, der die Unschuld des Angeklagten zu 100% bewiesen hätte, oder einen neuen Täter präsentiert hätte, das habe ich nicht erwartet.


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