@emzDanke!
Ich fasse mal die wesentliche Argumentation aus Strates Wiederaufnahme zusammen:
Auf Grundlage der Ergebnisse der vom BKA wie von eigenen Gutachtern durchgeführten und dokumentierten experimentellen Beschüsse ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es
nicht möglich ist, mit der vom Gericht zu Grunde gelegten Waffen-Schalldämpfer-Konstellation (PET-Flasche/Bauschaum) ein Spurenbild wie am Tatort zu erzeugen.
Die bloße Präsenz von PU-Schaum am Tatort lässt nur die Annahme als gesichert erscheinen, dass dieses Material Teil des verwendeten Schalldämpfers war.
Jeder beliebige Hohlkörper ausreichender Größe und Festigkeit könnte mit PU-Schaum verfüllt als Schalldämpferersatz gedient haben. Es kann aber auch ein vorhandener (handelsüblicher) Schalldämpfer durch die (Teil-)Verfüllung mit PU-Schaum in seiner Dämpfungswirkung verbessert bzw. die Erhaltung der Selbstladefunktion der verwendeten Waffen-/Schalldämpferkombination unterstützt worden sein.
Ein tragfähiger Rückschluss auf eine verwendete PET-Flasche wäre nur beim Vorhandensein von PET-Spuren am Tatort möglich. Solche Spuren gibt es nicht.
Ein Spurenbild, bei dem der ausgestoßene Bauschaum mit der Zahl der Schüsse abnimmt, ist nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil. Bei den Beschusstests hat war die Menge bei späteren Schüssen auch größer. Zudem waren die Belastungen der PET-Flasche so groß, dass immer PET-Teile mit herausgeschleudert wurden. Auch hielt die Flasche den Belastungen nicht lange Stand.
Ein großes praktisches Problem: Das Modell PET-Flasche führte dazu, dass die P38 beim Nachladen Bauschaum ansog (bis in die Hülsen hinein) und sehr schnell zur Ladehemmung führte.
Ein Gutachter vermutet, dass die verwendete Munition zu laut gewesen wäre und ein PET-Flaschen-Dämpfer nur geringe Wirkung gezeigt hätte (Überschnallknall). Deshalb habe die verwendete Munition nur eine P38 mit gekürzten Lauf hätte eingesetzt werden können (kein Überschnallknall), womit allerdings die Befestigung der PET-Flasche kaum noch möglich gewesen wäre.
Mein Fazit:
Mit seinen Gutachten und auch den bisher nicht bei den Akten befindlichen Videobildern des BKA geht die Wiederaufnahme genau in einen Bereich hinein, der mich auch schon immer gestört hat:
Der mit diversen Annahmen gespickte Einsatz eines Schalldämpfers. Das Gericht wollte auf Biegen und Brechen, dass der im Internet gezeigte Schalldämpfer dem glich, der beim Verbrechen verwendet worden ist. Denn nur um dieses zentrale Indiz herum ließen sich die anderen belastenden Indizien anordnen. Ohne diese Annahme waren alle anderen Indizien (Lärm usw.) nicht belastend und damit wertlos.